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HILFE: Übersetzung von schwedischem Urteil zu Rundfunkgebühren

Michael Nickles / 8 Antworten / Flachansicht Nickles
Das Urteil des schwedischen Oberverwaltungsgerichts.

Wer in Schweden kein Rundfunkempfangsgerät hat, der muss keine Rundfunkgebühren zahlen. Im Februar 2013 hat die Gebühreneinzugszentrale aber entschieden, dass die Gebühr auch für Computer und Smartphones, also Internet-taugliche Geräte erhoben wird, weil auch auf denen die Sendungen empfangbar sind.

Auch in Deutschland wurde die Zahlungspflicht für "PC und Co" einst trotz heftigen Widerstands eingeführt und nicht gekippt (was sich durch die Umstellung auf pauschale Haushaltsabgabe dann erübrigt hat).

In Schweden ist es aber gelungen, die Gebühr für Internetgeräte zu kippen. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass ein PC mit Internetzugang nicht als Fernseher einzustufen ist, weil er nicht hauptsächlich diesem Zweck diene.

Laut Bericht der Süddeutschen hat die schwedische Gebührenzentrale das Urteil akzeptiert und den Geldeinzug für "Internetgeräte" unverzüglich eingestellt. Wer in Schweden also keinen Fernseher besitzt aber einen "PC", der muss keine Rundfunkgebühren mehr entrichten.

Pech haben alle, die geblecht haben. Da Gerichte in den Vorinstanzen anders entschieden haben als final das Oberverwaltungsgericht, werden gezahlte Gebühren für PCs nicht zurückerstattet.

Eine wichtige Bitte: Ich war kürzlich zu Besuch beim Runden Tisch der GEZ-Gegner in Hamburg, die besonders aktiven und aussichtsreichen Widerstand leisten. Die Kollegen interessieren sich brennend für eine deutsche Übersetzung des schwedischen Gerichtsurteils, da sich die Argumente eventuell auch für den Widerstand in Deutschland eignen.

Es mangelt aber an einer deutschen Übersetzung des schwedischen Gerichtsurteils (PDF) beziehungsweise einen sachkundigen Übersetzer. Eventuell findet sich hier jemand der helfen kann, einen Schwedisch-Deutsch-Übersetzer kennt.

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gelöscht_103956 Alpha13 „http://www.nickles.de/c/n/ard-zdf-vorwurf-schwerer-defizite-bei-p ...“
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Du als Reichsdeutscher

Erstmal bin ich KEIN Reichsdeutscher... die Diskussion ist mir zu blöd. Lass das bitte.

2. am Thema vorbei.

3. macht doch bessere, erfolgreiche Vorschläge wie man diese GEZ-Hydra los wird???  

Warum sollen wir Deutsche nicht in Straßburg auf " diskriminieren" klagen", wenn jeder Vollposten auf unsere Steuergelder damit durchkommt. Man kann den Spieß auch mal umdrehen! Längst überfällig das der DEUTSCHE Bürger FORDERT. Wir sind keine EU-Bürger 2. 3. 4. Klasse, deren einzigste Funktion es ist immer zu zahlen, egal wie bescheuert das ist.

Mit dem letzten BGH-Urteil sollte doch jeden GEZ-Verweigerer klar geworden sein, dass jede andere Methode vor Deutschen Gerichten aus Staatsraison und nicht gesetzeskonform abgewiesen wird!!!  Deutlicher kann Recht nicht verbogen und den Volk das sooo gesagt werden. Also muss man, vor einen übergeordneten Gericht, dass wäre Straßburg klagen. Die Begründung muss ich dir ja nich auch noch vorkauen, schlau genug bist du selber.

Wenn dir die Idee blöd vorkommt bitte, dann mach bitte andere Vorschläge, die erfolgversprechender sind.

Ich werd mir dieses Urteil besorgen. Leider kenn ich auch kein kompetenten Übersetzer, der bei Gericht anerkannt werden würde.

 

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