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News: 890.912 Vollstreckungsersuche

ARD / ZDF Zwangsgebühr: Bereits Millionen Haushalte verweigern Zahlung

Michael Nickles / 26 Antworten / Flachansicht Nickles
Der aktuelle Geschäftsbericht des ARD ZDF Beitragsservice liefert brisante Details und Zahlen mit Kaputtlachfaktor.

Der Widerstand gegen die Zwangsrundfunkgebühr ist weitaus größer als bislang angenommen.

Einem Bericht der Bild zufolge, gibt es mehr als vier Millionen Haushalte, die sich bislang komplett oder teilweise weigern.

Das erschließt sich aus dem aktuellen Geschäftsbericht (PDF), den der "Beitragsservice" veröffentlicht hat.

Daraus geht auch ein enormer Anstieg der Ausfallquote bei Forderungen hervor - um satte 90 Prozent auf 3,41 Prozent.

Im vergangenen Jahr wurden rund 21,1  Millionen Mahnmaßnahmen durchgeführt und es gab 890.912 Vollstreckungsersuche gegen Zwangsgebührenverweigerer. Im Vorwort des Berichts teilt Service-Geschäftsführer Dr. Stefan Wolf mit:

"Der Zahlungseingang bleibt bislang deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Gründe dafür werden derzeit aktualisiert."

Michael Nickles meint:

Es lohnt sich, den Geschäftsbericht gründlich durchzulesen. Er beschreibt unter anderem auch sehr präzise, wie der "Service" beim Eintreiben seiner Forderungen so vorgeht.

Auch das darin veröffentlichte Zahlenmaterial ist überaus brisant. Es gibt aktuell beispielsweise 44,5 Millionen Beitragszahlerkonten - da sind über 4 Millionen Verweigerer durchaus eine erstzunehmende Größe. Lesefaule sollten Seite 22 des Berichts überfliegen.

Dort wird die Entwicklung der Mahnmaßnahmen beschrieben. Die sind im Vergleich zum Vorjahr des Berichts (2014) um 41,4 Prozent angestiegen. Schlicht zum Kaputtlachen ist die Zahl der Vollstreckungsersuche: 890.912. In Worten: Achthundertneunzigtausendneunhundertzwölf.

Wenn sich die Vollstreckungsbetroffenen auch nur ein klein wenig dagegen zur Wehr setzen, dürfte das die Justiz in Arbeit ersaufen lassen. Wie viele "Vollstrecker" es in Deutschland gibt, weiß ich nicht. Auf jeden Fall dürften sich 890.912 Vollstreckungen nicht mal so eben durchziehen lassen. Das wird noch sehr lustig, bis das Kartenhaus der sich selbst regulierenden Kassierer restlos zusammenbricht.

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giana0212 Michael Nickles „Die formell korrekte Bezeichnung ist gewiss Vollziehungsbeamte , ...“
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Nein, die korrekte Bezeichnung ist Gerichtsvollzieher.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%28Deutschland%29

Vollzugsbeamte sind im Gefängnis tätig.

Ein Irrtum dieser Zeit ist es, Glück mit Besitz zu verwechseln.
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