Na,
da werden wohl noch manche Überraschungen bei div. Usern kommen...
Gruß
Na,
da werden wohl noch manche Überraschungen bei div. Usern kommen...
Gruß
Na gut, wenn der Händler seine Kunden täuscht, ihnen also nicht den Unterschied zwischen einer OEM-Platte und Retailware vermittelt, dann kann das schon den Tatbestand von unlauterem Wettbewerb erfüllen.
Damit ist aber nicht gesagt, dass es generell nicht erlaubt wäre, das OEM-Zeug zu verticken. Muss nur vernünftig deklariert werden, so dass für den Kunden transparent wird, was er da verkauft.
CU
Olaf