Na,
da werden wohl noch manche Überraschungen bei div. Usern kommen...
Gruß
Na,
da werden wohl noch manche Überraschungen bei div. Usern kommen...
Gruß
Man sollte da schon differenzieren!
Richtig. Allerdings -und das hast du selnbst oben verlinkt- steht da:
Bei dem Prozess ging es allerdings nur um den Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Unabhängig davon müssen sich der 31-jährige und drei weitere Verdächtige noch wegen gewerbsmäßigen Betrugs an Firmenkunden und Microsoft vor Gericht verantworten; das Verfahren gegen den Berliner soll allerdings getrennt weitergeführt werden.
Also trifft das von Dir gesagte -Schädigung vieler Privatpersonen- erst mal nicht zu.
Jürgen