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News: Neues Schandurteil

ARD / ZDF - Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Rundfunkbeitrag

Michael Nickles / 68 Antworten / Flachansicht Nickles

Erneut (erwartungsgemäß) sind Gegner des Zwangsrundfunkbeitrags vor Gericht gescheitert. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern abgewiesen, die sich Klageverfahren mit dem WDR befinden. Hauptgegenstand der Klage war, dass die aktuelle Erhebung der Rundfunkbeiträge  verfassungswidrig sei.

Gerichtsgebäude, Ansicht vom Aegidiikirchplatz. (Foto: Thomas Keßler, OVG NRW)

Die Richter in NRW haben in der mündlichen Verhandlung geurteilt, dass es bezüglich des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags weder verfassungsrechtliche noch  europarechtliche Bedenken gibt, er sei in sämtlichen Regelungsteilen formell und materiell verfassungsgemäß.

Widersprochen wurde auch dem Argument, dass der aktuelle Zwangsbeitrag eine verdeckte Steuer sei, die gesetzlich auf Bundesebene zu regeln, keine Ländersache sei. Auch eine Vorlage der Sachen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG wurde nicht in Betracht gezogen. Die komplette Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW gibt es hier: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß.

Michael Nickles meint:

Ein weiteres unbedeutendes Schandurteil für die Tonne. Aber man muss Verständnis für die Richter haben. Warum sich erneut Arbeit machen wenn andere die Drecksarbeit bereits erledigt haben? Es war also erneut ein vorhersehbares Urteil und es werden gewiss noch weitere dieser Art folgen.

Erfreulicherweise handelt es sich diesmal nicht um ein Sandkastenspielchen sondern um eine Gerichtsentscheidung auf nächsthöherer, aber immer noch nicht ausreichend hoher Ebene. In der Diskussion zum Berufungsverfahren auf Gez-boykott.de gibt es bereits Bekundungen, den weiteren Weg durch die Instanzen finanziell zu unterstützen.

Auch diesmal war die erwartungsgemäße Niederlage der Zwangsgebührverweigerer natürlich wieder ein Sieg. Denn: sie können stolz und aufrichtig in den Spiegel gucken. Die Schandrichter können das nicht mehr.

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Onto Borlander „Vom Thema Gewaltenteilung hast Du schon mal was gehört? ...“
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"..gegen den Willen der Politiker gefällt wurden auch entgangen...."

Waren diese Urteile wirklich gegen den Willen der Politik?Eher nicht im Sinne der Politik!

Der Fall Gez ist aber ganz anders gelagert,weil die Politik massiv in den Gremien der Ö/R

Anstalten vertreten ist& 2.tens der damalige Vorsitzender der Länderrundfunk Komission

gleichzeitig auch Vorsitzender des ZDF Verwaltungsrates war&immer noch ist!Wie bitte ist

da eine Gewaltenteilung gegeben?Schließlich war diese Person Gleichzeitig auch noch Ministerpräsident&somit ein Teil der Legislative!Seine Nachfolgerin-Sie kommt in dem von M.Nickles geposten Youtube Video auch zu Wort,sagt klipp&klar:

"...Für Rundfunk sind die Länder zuständig. Der Bund hat nichts zu sagen. "

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-131578986.html

Merkwürdige Gewaltenteilung!

http://www.wiwo.de/politik/deutschland/studie-rundfunkraete-sind-zu-staatsnah-besetzt/8746206.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article119708432/Staatsnahe-Rundfunkraete-sind-eher-die-Regel.html

"...der Anteil der........darf ein Drittel nicht übersateigen..."

Artikel 111a,Verfassung des Freistaates Bayern

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