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News: Neues Schandurteil

ARD / ZDF - Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt Rundfunkbeitrag

Michael Nickles / 68 Antworten / Flachansicht Nickles

Erneut (erwartungsgemäß) sind Gegner des Zwangsrundfunkbeitrags vor Gericht gescheitert. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern abgewiesen, die sich Klageverfahren mit dem WDR befinden. Hauptgegenstand der Klage war, dass die aktuelle Erhebung der Rundfunkbeiträge  verfassungswidrig sei.

Gerichtsgebäude, Ansicht vom Aegidiikirchplatz. (Foto: Thomas Keßler, OVG NRW)

Die Richter in NRW haben in der mündlichen Verhandlung geurteilt, dass es bezüglich des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags weder verfassungsrechtliche noch  europarechtliche Bedenken gibt, er sei in sämtlichen Regelungsteilen formell und materiell verfassungsgemäß.

Widersprochen wurde auch dem Argument, dass der aktuelle Zwangsbeitrag eine verdeckte Steuer sei, die gesetzlich auf Bundesebene zu regeln, keine Ländersache sei. Auch eine Vorlage der Sachen an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG wurde nicht in Betracht gezogen. Die komplette Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts NRW gibt es hier: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß.

Michael Nickles meint:

Ein weiteres unbedeutendes Schandurteil für die Tonne. Aber man muss Verständnis für die Richter haben. Warum sich erneut Arbeit machen wenn andere die Drecksarbeit bereits erledigt haben? Es war also erneut ein vorhersehbares Urteil und es werden gewiss noch weitere dieser Art folgen.

Erfreulicherweise handelt es sich diesmal nicht um ein Sandkastenspielchen sondern um eine Gerichtsentscheidung auf nächsthöherer, aber immer noch nicht ausreichend hoher Ebene. In der Diskussion zum Berufungsverfahren auf Gez-boykott.de gibt es bereits Bekundungen, den weiteren Weg durch die Instanzen finanziell zu unterstützen.

Auch diesmal war die erwartungsgemäße Niederlage der Zwangsgebührverweigerer natürlich wieder ein Sieg. Denn: sie können stolz und aufrichtig in den Spiegel gucken. Die Schandrichter können das nicht mehr.

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violetta7388 torsten40 „Ich habe jetzt eine Ankündigung zur Pfändung bekommen, von der ...“
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Hallo torsten40,

dann würde ich mir an Deiner Stelle zunächst einmal ein pfändungssicheres P-Konto bei Deiner Bank besorgen und wenn Du die Arbeit hinschmeißt, auf eine 3-monstige Sperrfrist nebst entsprechenden Abzügen einstellen.

Du kannst natürlich auch geich einen OE leisten, dann hast Du alles hinter Dir.

MfG.

violetta 

PS.: Die gesamte Einstellung zur GEZ ist einfach nur falsch!

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