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News: Sonderschicht für Lachsäcke

Internet-Entwicklungsland BRD: WLAN-Störerhaftung bleibt problematisch

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: mn)

Wer seinen Internetzugang auch von Dritten nutzen lässt, gar ein offenes WLAN betreibt, riskiert sich strafbar zu machen. Zur sogenannten "Mitstörerhaftung" hat es bereits diverse Gerichtsurteile gegeben, Rechtssicherheit hat bislang keines gebracht.

Das Problem betrifft nicht nur Privatmenschen, die ihr WLAN teilen wollen sondern auch Einrichtungen wie Internet-Cafes.

Die Bundesregierung arbeitet seit einiger Zeit an einem Gesetzesentwurf um eine bessere Reglementierung zu schaffen. Jetzt wurde der Gesetzesentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht und sorgt für heftige Diskussionen.

Durchaus erkannt hat Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dass "Deutschland bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots derzeit noch mit angezogener Handbremse fährt". Der neue Gesetzesentwurf soll das ändern, ein breites Angebot an kostenlosem WLAN schaffen, den Betreibern Rechtsicherheit verschaffen. Der aktuelle Referentenentwurf beschreibt unter anderem, wie WLAN-Betreiber eine eigene Haftbarkeit für Rechtsverletzungen anderer ausschließen können.

Geschäftsmäßige Anbieter müssen ihre Router generell verschlüsseln. Weiter müssen sie sich von Nutzern ihrer WLANs explizit versichern lassen, dass diese keine Rechtsverletzungen vorhaben. Als diesbezügliche Bestätigung soll ein "Klick" auf eine entsprechende Erklärung ausreichen. Privaten WLAN-Anbietern wird auferlegt, dass sie ihre Nutzer namentlich kennen müssen.

Der Gesetzesentwurf der die Verbreitung von WLAN-Hotspots fördern will, versucht gleichzeitig auch den Spagat, Urheberrechtsverletzungen besser verfolgbar zu machen. Betroffen sind hier die sogenannten "Hostprovider", die fremde Inhalte für Dritte speichern. Besteht deren Geschäftsmodell ganz überwiegend in der Verletzung von Urheberrechten, profitieren sie nicht von der neuen Gesetzgebung, sind haftbar. Ausreden, man sei für verübte Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, fallen also flach.

Der komplette Entwurf im PDF-Format kann hier gesaugt werden.

Michael Nickles meint:

Moment, ich dreh erstmal den Lachsack leiser. So. Jede Idee den Mist mit der "Störerhaftung" zu klären ist zwar gut, die Umsetzbarkeit des neuen Gesetzesentwurfes ist allerdings sehr fraglich. Bei der Ausarbeitung waren vermutlich "Vollprofis" am Werk - oder es hapert einfach an kapierbarer Erklärung.

Wie bitte soll ein Privatmensch sein WLAN offen zugänglich machen und gleichzeitig die Namen aller kennen, die es nutzen? Warum es für gewerbliche Nutzung (beispielsweise in Cafes, Restaurants) andere Regeln als in heimischer Umgebung geben soll, ist ebenfalls fragwürdig. Unkapierbar ist auch, wie sich Verschlüsselungszwang bei Routern mit öffentlich zugänglichen Hotspots sinnvoll vereinen lassen soll.

Immerhin besteht Hoffnung: es ist erst ein Entwurf.

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Frenchie Michael Nickles „Internet-Entwicklungsland BRD: WLAN-Störerhaftung bleibt problematisch“
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Meine Güte, muß das Rad denn neu erfunden werden? Besser gut geklaut als schlecht erfunden. Mein Provider in Frankreich hat nur einen Preis (30 Euronen im Monat). Da drin ist unbegrenzt Internet, Telefonate Festnetz F und noch in zig andere Länder (nutze ich reichlich für F, D, US, Indien) sowie  Handy F und Nordamerika. Natürlich TV, Mediaplayer, 250GB NAS  Platte, Blurayplayer 3D sind gemietet auch drin. Und das Wort Drosselung steht nicht mal im Duden. Ach so, und wer diesen Anschluß  hat bekommt für 16 Euro auch noch die gleichen Telefonkonditionen für sein Handy. Mit 20 GB Datenvolumen LTE und 31 Tage Roaming in bestimmten Ländern (telefonieren im Ausland zu Inlandsbedingungen). SMS und MMS unbegrenzt.

SORRY, aber damit wollte ich schon immer mal angeben. Zum Thema.

Über mein  Interface kann ich jederzeit ein freies WLAN aktivieren/deaktivieren. Jedes andere Mitglied kann sich dort mit einem (vom Provider) vergebenen PW und Identifikation einloggen. Prioritär  ist mein Datenverkehr, fahre ich am Anschlag bekommt der Fremde kein Elektron. War er zuerst im Netz wird er abgewürgt. Haftungsmäßig: was immer er auch macht, es ist als säße er vor seiner Kiste daheim. Ich bekomme davon nichts  mit und es kann mir zu 120% egal sein was er treibt. Zur neuen Box gibt es noch einen Satz G3 Sendeantennen um das Handynetz einige Meter rund ums  Haus zu verstärken. Durch die zwei Kniffe hat mein Provider eine, für ihn gratis, größere Abdeckung und spart im Handyverkehr, in Gegenden ohne eigene Antennen, Miete. 

Das mit dem nationalen Code könnte man mit Sicherheit in sehr absehbarer Zeit providerübergreifend machen.

@VC1541 warum? Weil es andere auch tun  und es nicht schlecht ist  sich irgendwo in der städtischen Wildbahn oder beim Bauern einzuloggen und mit höherem Tempo und ohne die Flachratte vom Datenvolume 3G oder LTE zu quälen.  Und wo, im Gegensatz zur Surferei beim Freund, die Daten für den Hotspotsteller nicht sichtbar sind.

Die d?mlichste Frage: warum willst Du das machen? Die d?mlichste Antwort: wei? ich nicht
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