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News: Sonderschicht für Lachsäcke

Internet-Entwicklungsland BRD: WLAN-Störerhaftung bleibt problematisch

Michael Nickles / 6 Antworten / Flachansicht Nickles
(Foto: mn)

Wer seinen Internetzugang auch von Dritten nutzen lässt, gar ein offenes WLAN betreibt, riskiert sich strafbar zu machen. Zur sogenannten "Mitstörerhaftung" hat es bereits diverse Gerichtsurteile gegeben, Rechtssicherheit hat bislang keines gebracht.

Das Problem betrifft nicht nur Privatmenschen, die ihr WLAN teilen wollen sondern auch Einrichtungen wie Internet-Cafes.

Die Bundesregierung arbeitet seit einiger Zeit an einem Gesetzesentwurf um eine bessere Reglementierung zu schaffen. Jetzt wurde der Gesetzesentwurf vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht und sorgt für heftige Diskussionen.

Durchaus erkannt hat Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, dass "Deutschland bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots derzeit noch mit angezogener Handbremse fährt". Der neue Gesetzesentwurf soll das ändern, ein breites Angebot an kostenlosem WLAN schaffen, den Betreibern Rechtsicherheit verschaffen. Der aktuelle Referentenentwurf beschreibt unter anderem, wie WLAN-Betreiber eine eigene Haftbarkeit für Rechtsverletzungen anderer ausschließen können.

Geschäftsmäßige Anbieter müssen ihre Router generell verschlüsseln. Weiter müssen sie sich von Nutzern ihrer WLANs explizit versichern lassen, dass diese keine Rechtsverletzungen vorhaben. Als diesbezügliche Bestätigung soll ein "Klick" auf eine entsprechende Erklärung ausreichen. Privaten WLAN-Anbietern wird auferlegt, dass sie ihre Nutzer namentlich kennen müssen.

Der Gesetzesentwurf der die Verbreitung von WLAN-Hotspots fördern will, versucht gleichzeitig auch den Spagat, Urheberrechtsverletzungen besser verfolgbar zu machen. Betroffen sind hier die sogenannten "Hostprovider", die fremde Inhalte für Dritte speichern. Besteht deren Geschäftsmodell ganz überwiegend in der Verletzung von Urheberrechten, profitieren sie nicht von der neuen Gesetzgebung, sind haftbar. Ausreden, man sei für verübte Urheberrechtsverletzungen nicht verantwortlich, fallen also flach.

Der komplette Entwurf im PDF-Format kann hier gesaugt werden.

Michael Nickles meint:

Moment, ich dreh erstmal den Lachsack leiser. So. Jede Idee den Mist mit der "Störerhaftung" zu klären ist zwar gut, die Umsetzbarkeit des neuen Gesetzesentwurfes ist allerdings sehr fraglich. Bei der Ausarbeitung waren vermutlich "Vollprofis" am Werk - oder es hapert einfach an kapierbarer Erklärung.

Wie bitte soll ein Privatmensch sein WLAN offen zugänglich machen und gleichzeitig die Namen aller kennen, die es nutzen? Warum es für gewerbliche Nutzung (beispielsweise in Cafes, Restaurants) andere Regeln als in heimischer Umgebung geben soll, ist ebenfalls fragwürdig. Unkapierbar ist auch, wie sich Verschlüsselungszwang bei Routern mit öffentlich zugänglichen Hotspots sinnvoll vereinen lassen soll.

Immerhin besteht Hoffnung: es ist erst ein Entwurf.

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VC1541 Michael Nickles „Internet-Entwicklungsland BRD: WLAN-Störerhaftung bleibt problematisch“
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Ich frage mich hier immer: Warum soll ich eigentlich mein WLAN fremden (keine Besucher. Von denen weiß ich 1. die Namen und 2. unterhalte ich mich mit meinen Besuchern anstatt mit denen im Internet rumzuhängen) zugänglich machen soll?

Ich mache bei einer Telefonflat doch auch keine TAE-Dose an die Außenwand.

Immerhin ist mein Netzwerk auch (m)ein privater bereich.

Außerdem geht es nicht immer nur um das ermöglichen von Straftaten (das ist in meinen Augen ein blödes Argument) sondern es kann viel eher zu zivilrechtlichen Streitigkeiten kommen, bei denen irgendjemand halt den Kopf hinhalten muss. Und der muss halt ermittelbar/bekannt sein.

Ich käme im Gegenzug auch nie auf die Idee, mich in irgendein fremdes WLAN einzuloggen. Fremde Netze sind per se nicht vertrauenswürdig. Lieber verzichte ich halt unterwegs auf Internetzugang.

Es wird vermutlich aber auch einiges an Lobbyismus dahinter stecken. Denn: Wenn jeder jederzeit Zugriff auf WLAN hat, können die Mobilfunkriesen vermutlich weniger teure Datentarife verticken.

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