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mawe2 Max Payne „Das wiederum hängt vom Einzelfall ab. Beispiel: Du verkaufst ...“
Optionen
Wäre es in diesem Fall dämlich, für die Kleinunternehmerregelung zu optieren?

Ja.

1. geht es hier um Mike. Welche Waren sollen das denn sein, die er verkauft?

2. kann dann der jeweilige Kunde beim Kauf der Ware auch keine Vorsteuer geltend machen, er kauft die Ware also zu teuer bzw. besser woanders.

3. kann der Kleinunternehmer (Dienstleister) dann auch bei allen Waren, die er für den Geschäftsbetrieb kauft, keine Vorsteuer abziehen. Für ein 20.000 EUR Auto zahlt er dann 3.800 EUR mehr! Und das bei höchstens 17.500 EUR Umsatz.

Da bleibt am Ende ja fast nichts mehr übrig...

Gruß, mawe2

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