Wer findet den Fehler im Bild?
Wer findet den Fehler im Bild?
Bin mir nicht sicher, ob Du in der genannten Strasse wohnst.
Gruß
Dirk
Moin,
ich denke mal, Du meinst das nicht zulässige Datum?
Im Hinweis steht "Nur ausfüllen, falls nicht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember". Möglich, dass der Fehler angezeigt wird, weil Du diesen Zeitraum dennoch eingetragen hast.
Gruß
Maybe
Seh ich auch so, alle Daten sind zulässig bis auf 01.01-31.12.
Gruß Schnaffke
Ja?
vom 0101 (1. Jan.) bis 3112 (31. Dez.) ergibt hintereinander 01013112 mit den entsprechenden Angaben "vom" und "bis zum" darüber.
Ja und? Genau das hab ich doch geschrieben, alles erlaubt bis auf 01013112. Oder stören dich jetzt der Bindestrich und die Punkte, die ich da gemacht habe?
So ist es. Ich fand es ziemlich absurd, dass eine korrekte Datumsangabe als ungültig angegeben wird. Leider scheint es bei den Formularitäten von Steuerprogrammen und der Elster-Software kreuz und quer zu gehen.
Taxman (Lexware) trägt bei der Jahresumsatzsteuererklärung beispielsweise im Formular den Zeitraum wie angezeigt ein, die Elster-Software will aber, dass die Zeitraumangabe weggelassen wird.
Das mit dem "Steuer per PC" selbst erledigen ist ohnehin eine ziemlich mühselige Sache, bereits die Bedienung der Programme ist extrem gewöhnungsbedürftig. Vielleicht blogge ich demnächst mal drüber.
Grüße,
Mike
Der Fehler ist doch rot markiert und unten kommentiert. Also nicht schwer zu finden.
Oder meinst Du einen anderen als diesen Fehler?
Gruß, mawe2
Das ist nur dann ein "Fehler", wenn man die in Klammern darüber stehende Anweisung ignoriert und im vorgegebenen Feld mit 01013112 eine Eingabe versucht.
Für Eingaben ist die Zeile mit TTMMTTMM vorgesehen.
Für Eingaben ist die Zeile mit TTMMTTMM vorgesehen.
Meinst Du nicht, dass die 2te Eingabezeile für den 2ten Zeitraum reserviert ist und in der ersten Eingabezeile vor der Eingabe auch TTMMTTMM gestanden hat als Vorgabe.
Es handelt sich ja um ein elektronisches Dokument, keinen Ausdruck. Daher wäre es gut möglich, dass die Vorgaben nach Eingabe der Werte unsichtbar sind.
Gruß
Maybe
und in der ersten Eingabezeile vor der Eingabe auch TTMMTTMM gestanden hat
Da hat ganz bestimmt vorher auch TTMMTTMM gestanden.
Daher wäre es gut möglich, dass die Vorgaben nach Eingabe der Werte unsichtbar sind.
Das ist sogar so sicher wie das Amen in der Kirche.
Wir zwei beide haben das schon richtig verstanden.
Gruß Schnaffke
off topic , aber wichtig! An alle, die über Suchmaschinen hier landen: das Programm ELSTER arbeitet mit einer darunter liegenden MS-Runtime C++ zur Auswertung, daß heißt: ELSTER sieht aller Felder mit einer Null ("0") (oder Leerzeichen oder oh "o","O") NICHT ALS LEER an, wenn also Ihre ELSTER-Maske "hängt" und Sie von ELSTER nicht weiter gelassen werden müssen die ENTSPRECHENDEN FELDER in der Maske komplett GELÖSCHT WERDEN ! mfG, Äffchen (ex-Finanzer, vor Jahren schon mal in ELSTER gestrandet und vor 3 Monaten mit Finanzamts-Hotline und ELSTER Hotline und Screenshot-Beratung den Fehler gefunden)
Wer findet den Fehler im Bild?
Tel.Nr. und e-mail Adresse sind geschwärzt, und somit nicht lesbar ;-)
SCNR
swift
"soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird"
Bayrer haben keine Steuerschulden -niemals- :)
Als Nichtselbstständiger hätte ich mich zuerst gefragt, warum hier eine Umsatzsteuererklärung von 2013 und nicht 2014 abgegeben wird
Als Kleinunternehmer muss ich die Umsatzsteuer nur 1x pro Jahr machen und mit der Steuer abgeben - und jetzt war halt 2013 fällig.
Wieso musst Du als Kleinunternehmer überhaupt USt machen? Als Kleinunternehmer kannst Du doch auch §19 UStG, oder machst Du USt trotz §19?
Wir wollen doch im Interesse von Mike mal davon ausgehen, dass er mehr als 17.500 EUR Umsatz pro Jahr erwirtschaftet!
Außerdem wäre es selbst bei einem Umsatz unter 17.500 EUR dämlich, auf die Umsatzsteuererklärung zu verzichten, weil man dann auch keine Vorsteuer geltend machen kann.
Gruß, mawe2
Außerdem wäre es selbst bei einem Umsatz unter 17.500 EUR dämlich, auf die Umsatzsteuererklärung zu verzichten, weil man dann auch keine Vorsteuer geltend machen kann.
Das wiederum hängt vom Einzelfall ab.
Beispiel: Du verkaufst eine Ware, die im Einkauf 100 € netto kostet und bei allen Mitbewerbern für 238 € verkauft wird.
Mit Umsatzsteuer: Einkauf für 119,00 € (brutto), Verkauf für 238,00 € (brutto). Vorsteuerabzug: 19,00 €, Umsatzsteuerschuld 38,00 €, Zahllast 19,00 €. Gewinn pro Stück: 100,00 €.
Ohne Umsatzsteuer: Einkauf für 119,00 € (brutto), Verkauf für 238,00 € (brutto). Keine Vorsteuer, keine Umsatzsteuer. Gewinn pro Stück: 119,00 €.
Wäre es in diesem Fall dämlich, für die Kleinunternehmerregelung zu optieren?
Wäre es in diesem Fall dämlich, für die Kleinunternehmerregelung zu optieren?
Ja.
1. geht es hier um Mike. Welche Waren sollen das denn sein, die er verkauft?
2. kann dann der jeweilige Kunde beim Kauf der Ware auch keine Vorsteuer geltend machen, er kauft die Ware also zu teuer bzw. besser woanders.
3. kann der Kleinunternehmer (Dienstleister) dann auch bei allen Waren, die er für den Geschäftsbetrieb kauft, keine Vorsteuer abziehen. Für ein 20.000 EUR Auto zahlt er dann 3.800 EUR mehr! Und das bei höchstens 17.500 EUR Umsatz.
Da bleibt am Ende ja fast nichts mehr übrig...
Gruß, mawe2
2. kann dann der jeweilige Kunde beim Kauf der Ware auch keine Vorsteuer geltend machen, er kauft die Ware also zu teuer bzw. besser woanders.
Das ist dem Kunden, der Verbraucher (§ 13 BGB) ist, sowas von schnuppe.
Und Deine Aussage klang pauschal, nicht nur auf Mike bezogen.
Und Deine Aussage klang pauschal, nicht nur auf Mike bezogen.
In diesem Thread geht es ausnahmsweise mal explizit um Mike.
Außerdem hatte ich extra
Wir wollen doch im Interesse von Mike mal davon ausgehen
geschrieben.
Gruß, mawe2
K.A. ob ich mich der Meinung der vielen hier anschließen soll. - Habe ich irgendwie keine Lust zu.
Mir fällt erstmal auf, dass du, lieber Mike mit der Erklärung genauso schrecklich weit hinterherhängst wie ich - LOL!. - Oder sehe ich das falsch, dass du gerade an der Erklärung für 2012 arbeitest??
Wenn dem so ist, dann ist das als falsch ausgeworfene Datum nämlich korrekt und der Fehler liegt in der Fehleranzeige....
Oder sehe ich das falsch, dass du gerade an der Erklärung für 2012 arbeitest??
Ja, das siehst Du falsch. Oben steht doch, dass es die Erkläung für 2013 ist.
Gruß, mawe2