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ARD / ZDF - Erfolgreiche Münchener Aktion gegen die Zwangsgebühr

Michael Nickles / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Am 28. Februar gab es bundesweit Aktionsstände gegen den Zwangsrundfunkbeitrag, auch die Münchener Widerstandgruppe war dabei, hatte einen Stand in der Fußgängerzone nahe Marienplatz. Aufgrund der recht strengen Auflagen konnten wir uns in München nur recht bescheiden präsentieren.

Mehr war nicht erlaubt: ein Biertisch mit davorhängender Plane und basta. Ich bin auf dem Foto nicht drauf, weil ich es geknipst hab. (Foto: mn)

Die Aktion lief von 10 Uhr bis 14 Uhr und die Einkaufsmeile war am Samstag wie immer gut bevölkert. Der Stand war außerordentlich gut besucht, es gab viele Interessenten.

Obgleich der Widerstand gegen den Zwangsbeitrag in den großen Medien nur kümmerlich Beachtung findet, ist das Thema längst bei den Menschen angekommen. Ich habe nicht damit gerechnet, dass die Aktion so erfolgreich wird.

Es war rasch erkennbar, dass es brodelt. Die Masse der Menschen, denen die Zwangsgebühr und die uferlose Selbstbereicherung der Kumpanen von ARD/ZDF zum Hals raushängt, wächst erkennbar.

Immer mehr Menschen erkennen, dass die Selbstbediener und Sichselbstregulierer zu weit gegangen sind. Generell trafen wir am Stand auf diese Situationen:

ARD ZDF Fans: Ja, es gibt sie und das muss respektiert werden: Menschen die den öffentlich rechtlichen Rundfunk mögen und die auch gerne dafür zahlen. Ich konnte im Rahmen der Aktion diesbezüglich exakt 3 Leute zählen: Zwei ältere Herren erklärten, dass ihnen die Werbung bei den Privaten zu viel ist und sie deshalb gerne für ARD und ZDF zahlen. Ein dritter Herr rief im Vorbeigehen, dass er unsere Meinung nicht teile, ging aber weg ohne das näher zu erläutern.

Hartnäckige Verweigerer: Ein Großteil der Standbesucher waren natürlich Menschen, die wir nicht mehr überzeugen mussten, weil sie bereits Zahlungsverweigerer sind. Hier konnte in vielen Fällen guter Rat erteilt werden, wie so eine Verweigerung abläuft, was zu beachten ist und mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auch kamen recht viele die gegen die Zwangsgebühr unterschreiben wollten. Blöderweise hatten wir grad nichts zum Unterschreiben, keine laufende Petition in Bayern.

ANGST: Viele der Standbesucher lehnen den Zwangsbeitrag ab, haben aber Angst davor Widerstand zu leisten oder haben die Kröte nach dem Motto "Da kann man nichts machen" geschluckt. Das ist die liebste Kundschaft für die Kassierer.

Und auch für die Widerstandkämpfer die interessanteste Zielgruppe. Denn genau hier steckt das Potential, das "Kartenhaus der Gier" zum Einsturz zu bringen. Je mehr noch zahlende Menschen aussteigen, desto höher wird der Druck auf die Kassierer und die Schandrichter.

Der Ausstieg geht simpel: dem "Service" einfach die Einzugsermächtigung entziehen und fertig. Dann legen ARD und ZDF mit der bekannten Belästigung los. Wer sich weigert auf die Zahlungsforderungen eingehen, der wird mit 8 Euro Säumniszuschlag pro Quartal drangsaliert.

Bis es dann zum großen Knall - der "Zwangsvollstreckung" - kommt, dauert es eine Weile. Wer dann keine Nerven mehr hat kann immer noch einknicken und blecht halt nachträglich, zuzüglich der durchaus überschaubaren Säumniszuschläge.

An unserem Aktionstand gab es auch ein Original-Exemplar des vernichtenden Gutachtens vom Bundesfinanzministerium zum Rundfunkbeitrag zu bestaunen. (Foto: mn)

Viele halten exakt diese Vorgehensweise für sinnlos, weil es dann "nur" mehr kostet. Diese Denke ist falsch. Es geht darum den bereits klagenden Widerstandskämpfern den Rücken zu stärken, zu zeigen, dass man mit der Zwangsgebühr nicht einverstanden ist.

Die paar Euro muss Demokratie wert sein - und ein verdammt gutes Gefühl nicht einfach nur eingeknickt zu sein.

Diese Angst vor dem Widerstand, das mit dem "da kann man nichts machen" zu brechen, das ist das Gebot der Stunde. Und genau dafür war der Aktionsstand in München unter anderem gedacht.

Viele der Informationsbroschüren die bei uns mitgenommen wurden, werden vergessen werden, im Müll landen. Aber nicht alle.

Und exakt auf die kommt es an! Der nächste Runde Tisch gegen die Zwangsgebühr findet am 19. März in den Augustiner Bräustuben statt. Jeder ist willkommen und auch ich werde wieder dabei sein.

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gelöscht_322130 Michael Nickles „ARD / ZDF - Erfolgreiche Münchener Aktion gegen die Zwangsgebühr“
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Gesetz zum Sechzehnten  Rundfunkänderungsstaatsvertrag                                                                 Vom 16. Dezember 2014
juris-Abkürzung: RdFunkÄndStVtr16G ND
Ausfertigungsdatum: 16.12.2014
Gültig ab: 24.12.2014
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
 
Quelle: Wappen Niedersachsen
Fundstelle: Nds. GVBl. 2014, 426
Gliederungs-Nr: 22620

Zum 05.03.2015 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe 

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

(1) Dem am 4./17. Juli 2014 unterzeichneten Sechzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1 Der Staatsvertrag tritt nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 am 1. April 2015 in Kraft. 2 Abweichend von Satz 1 tritt Artikel 1 Nr. 3 des Staatsvertrages am 1. Januar 2017 in Kraft. 3 Wird der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 2 Satz 3 gegenstandslos, so wird dies bis zum 30. April 2015 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 16. Dezember 2014

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages

Bernd Busemann

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident

Stephan Weil

Staatsvertrag

Sechzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Das Land Baden-Württemberg,

der Freistaat Bayern,

das Land Berlin,

das Land Brandenburg,

die Freie Hansestadt Bremen,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Hessen,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

das Land Nordrhein-Westfalen,

das Land Rheinland-Pfalz,

das Saarland,

der Freistaat Sachsen,

das Land Sachsen-Anhalt,

das Land Schleswig-Holstein und

der Freistaat Thüringen

schließen nachstehenden Staatsvertrag:

Artikel 1

Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages

[Änderungsanweisungen zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag vom 26. August bis 11. September 1996, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages vom 15. bis 21. Dezember 2010.]

Artikel 2

Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung

(1) Für die Kündigung des in Artikel 1 geänderten Staatsvertrages ist die dort vorgesehene Kündigungsvorschrift maßgebend.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 3 am 1. April 2015 in Kraft. Artikel 1 Nr. 3 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sind bis zum 31. März 2015 nicht alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.

(3) Die Staatskanzlei der oder des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

(4) Die Länder werden ermächtigt, den Wortlaut des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages in der Fassung, die sich aus Artikel 1 ergibt, mit neuem Datum bekannt zu machen.

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