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ARD / ZDF: Der Zwangs-Rundfunkbeitrag ist am Ende

Michael Nickles / 324 Antworten / Flachansicht Nickles
Das Gutachten.

Präziser kann ein vernichtender Dolchstoß nicht ausgeführt werden: 32 Professoren haben im Auftrag des Bundesfinanzministeriums ein Gutachten erstellt, das dem aktuellen Zwangs-Rundfunkbeitrag die  Existenzberechtigung restlos entzieht.

Bereits der erste Satz der gerademal halbseitigen Kurzfassung ist Sprengstoff, bringt es schonungslos auf den Punkt:

"Die technischen Gründe, mit denen einst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechtfertigt wurde, sind heute weitgehend verblasst."

Auf rund 43 Seiten folgt dann leicht verständlich beschrieben, die restlose Zertrümmerung der GEZ 2.0 Abkassiermaschine. Im Kern belegen die Gutachter exakt das präzise, was die Rundfunkbeitragsgegner seit Jahren argumentieren - und was in Schandurteilen aktuell regelmäßig abgeschmettert wird.

Die Richter, die diese Schandurteile fällen, werden es sich dank des jetzt veröffentlichten Gutachtens künftig sehr schwer tun. Dank des Gutachtens ist es auch nicht mehr nötig, sich über Klagebegründungen (wie bei mir gerade anstehend) den Kopf zu zerbrechen. Es reicht einfach das Gutachten auszudrucken und drauf zu verweisen.

Das Gutachten wurde übrigens bereits im Oktober 2014 fertiggestellt. Der Zeitpunkt es jetzt zu den Weihnachtsfeiertagen rauszulassen ist bestimmt nicht zufällig gewählt. Gewiss wird darauf gehofft, dass dieses entscheidende Dokument in den Medienberichterstattungen untergeht. Wird es aber nicht!

Das Gutachten wurde auf der Webpräsenz des Bundesministeriums der Finanzen veröffentlicht. Hier der direkte Link zum PDF-Dokument: Gutachten "Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung".

Praktischerweise gibt es auf der Webpräsenz des Bundesministeriums auch eine Seite, auf der das Dokument in ausgedruckter Form bestellt werden kann und es scheinen dafür keinerlei Kosten anzufallen! Noch praktischer: man scheint die ausgedruckte Publikation in beliebiger Stückzahl bestellen zu können:

Der komplette Bestellvorgang.

Das Bestellen geht so: Auf der Webseite des Gutachtens  wird unten (1) auf "Bestellen" geklickt. Es erscheint dann die Seite "Mein Warenkorb" wo die gewünschte Anzahl eingetragen wird (2) und dann geht es mit "Bestellen" (3) weiter. Anschließend werden die Bestelldaten gefordert - Anschrift und Email-Adresse.

Hier müssen auch die Datenschutzbestimmungen (4) akzeptiert werden, die voll okay sind. Der Regierung die eigene Adresse mitzuteilen ist ohnehin unbedenklich - die hat sie sowieso schon. Ein dritter Klick auf Bestellen (5) macht den Deal dann klar. Auf der folgenden Seite wird "Bestellung erfolgreich" bestätigt (6).

Wie im Bild zu sehen, habe ich ordentlich zugeschlagen (7) und mir die Broschüre gleich 100-mal bestellt. Es kostet wie gesagt nichts. Es gibt keinen Hinweis auf irgendwelche Kosten und es existiert auch keine deutlich mit "Jetzt kaufen" beschriftete Taste, die bei kostenpflichtigen Aktionen im "deutschen" Internet gesetzlich vorgeschrieben ist.

Denn: es ist wichtig, dass diese Broschüre weit verbreitet wird! Sie ist sehr verständlich verfasst und löst auch bei Menschen einen "Aha"-Effekt aus, die sich über die Sache noch keine Gedanken gemacht haben oder eine Verweigerung der Zahlung bislang als aussichtslos erachtet haben!

Wer jetzt immer noch Zweifel daran hat, dass der öffentliche Rundfunk und der Zwangsbeitrag eine Chance haben, in der bestehenden Form weiterzuexistieren, dem ist beim besten Willen nicht mehr zu helfen. Für alle Rundfunkbeitragsverweigerer ist das Gutachten eine unmissverständliche Ansage knallhart zu bleiben.

Und für alle, die aktuell nur  aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zahlen, gilt jetzt: Mut haben und aussteigen! Das heißt den Gebühreneintreibern die Einzugsermächtigung zu entziehen und basta.

Grad eben als ich hier mit dem Beitrag fertig war, kam übrigens diese coole Mail rein:

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Manny3000 Harald Simon „Das kann man auch von einigen Vertretern/Mitarbeitern der ...“
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Wie man den Protokollen des Parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz entwickelt hat, entnehmen kann, wurde in der Diskussion zu Artikel 5 gestritten, ob es eine Notwendigkeit von staatlich betriebenen Rundfunksendeanstalten gibt.

Staatsrundfunk ist nicht zu verwechseln mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk, staatlich betriebener Rundfunk ist und bleibt nach dem Grundgesetz verboten! Die Lektüre der Protokolle des Parlamentarischen Rates ist zweifellos spannend und sie ist in die geltende Rechtsprechung ja auch eingeflossen. Die historisch-genetische Auslegung ist aber nur eine Methode der Verfassungsinterpretation neben anderen, etwa der systematischen und teleologischen. Was ist denn Zweck der Gewährung von Rundfunkfreiheit? Es handelt sich hier primär nicht um das Grundrecht privater Medienunternehmer, möglichst große Gewinne zu erwirtschaften, frei von öffentlich-rechtlicher Konkurrenz. Ziel der Rundfunkfreiheit ist vielmehr die Garantie von Meinungsvielfalt, von geistiger Freiheit, durch Unabhängigkeit von staatlicher Zensur und Bevormundung wie auch von rein kommerziellen Zwängen. Daher die strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen an Rundfunkveranstalter.

muss schon ernsthaft überlegt werden, inwieweit sich Rundfunk heute denn noch von der Presse unterscheidet.

Dass sich die technischen Voraussetzungen der Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunkprogrammen infolge der Entwicklung der neuen Medien mittlerweile geändert haben, ist unseren Verfassungsrichtern nicht entgangen, siehe die letzten Rundfunkentscheidungen. Aber trotz der Verminderung der Frequenzknappheit und trotz der ubiquitären Verfügbarkeit des Internets hat sich an der "technischen und finanziellen Sondersituation des Rundfunks“ doch im wesentlichen nichts geändert: Die Produktion qualitativ hochwertiger audiovisueller Inhalte erfordert weiterhin einen immensen personellen und finanziellen Aufwand; sie kann nur von einigen wenigen, besonders finanzkräftigen Marktteilnehmern geleistet werden.

Die Konzentrationstendenzen im Mediensektor haben daher in den letzten Jahren zugenommen (nicht nur im Rundfunk, sondern auch im Printbereich), und gegen diese Übermacht großer Medienkonzerne haben die neuen, crowdfinanzierten Internetblogs keine Chance. Unabhängiger Qualitätsjournalismus ist wirtschaftlich durch die ökonomischen Zwänge des sogenannten „freien Marktes“ bedroht, und nicht durch den „unfairen“ Wettbewerb mit gebührenfinanziertem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bis zur Einführung des Privatfernsehens herrschte eher ein symbiotisches Verhältnis mit privaten Zeitungsverlegern. Einige von ihnen liebäugeln ja mittlerweile selbst mit staatlicher Subventionierung (http://www.wolfgangmichal.de/2014/09/panik-im-mittelstand-oder-wohin-driftet-der-journalismus)

Das Grundproblem bleibt trotz des technischen Wandels bestehen: Wie kann man durch geeignete organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen das Entstehen vorherrschender Meinungsmacht verhindern; wie sichert man unabhängigen und seriösen Journalismus? Ein durch Beiträge aller Bürger finanzierter, staatsferner und binnenpluralistisch strukturierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist das erprobte und bewährte Modell, womöglich sogar für die klassische Presse. Verbesserungsvorschläge willkommen.

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Bedeutend! ... Max Payne
das war gut..lach nettermensch
<.)))>< The Wasp
. . . gelöscht_322130
? ? ? gelöscht_322130
DANKE gelöscht_322130
dito gelöscht_322130