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ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

Michael Nickles / 40 Antworten / Flachansicht Nickles

Zur Weihnachtszeit befindet sich oft erfreuliche Post im Briefkasten, mehr oder weniger ehrlich gemeinte "Frohe Weihnachts"-Wünsche. Vorhin hab ich gleich drei rausgeholt: einen dicken roten Umschlag mit silbernen Sternchen drauf (von meinem Steuerberater) und einen mit einem Weihnachtsbaum (mit einem weihnachtlichen Angebot von einem Hotel in Bad Füssing, wo ich letztes Jahr ein paar Tage war).

Am meisten hat mich der dritte Umschlag erfreut: auch meine Freunde vom "Service" (dem Kassierladen von ARD und ZDF) haben mich zur festlichen Zeit nicht vergessen und "Grüße" geschickt.

Der neue GEZ-Brief hat mich diesmal besonders erfreut, weil dem Umschlag bereits äußerlich anzusehen war, dass es sich endlich um etwas "Neues" handelt. Denn: der Bettelbrief-Scheiß hängt mir schon kilometerweit zum Hals raus.

Das aktuelle Schreiben hat die Besonderheit, dass die Frankierung auf dem Briefumschlag aufgedruckt ist. Das machen die "Abkassierer" nur selten. Meist ist die Frankierung direkt auf dem Schreiben aufgedruckt und nur durch das Kuvertfenster sichtbar. Weiter wurde meine Vorfreude dadurch verstärkt, dass der Umschlag sich recht "schwer und dick" anfühlte.

Da es beim "Service" gängige Praxis zu sein scheint, das Absendedatum auf Schriftstücken zu fälschen um Fristen künstlich zu verknappen, habe ich wie immer erstmal den Frankier-Code analysiert.

Der Frankierungscode ließ sich diesmal leider nicht auslesen.

Diesmal (erstmals) klappte das Auslesen des Datamatrix-Frankierungscodes leider nicht, das Analysetool spuckte nur eine Fehlermeldung aus, dass der "Barcode" nicht gefunden wurde. Eventuell liegt das daran, dass der Code (wie im Bild zu sehen) nicht sauber auf dem Umschlag aufgedruckt ist, unten rechts eine Ecke fehlt.

Immerhin hat die Post auch das Absendedatum draufgedruckt: den 15.12.14. Auf dem Schreiben des "Service" war als Datum der 11.12.2014 aufgedruckt, in meinem Postkasten war der Dreck am 17. Dezember. Die Zeitspanne zwischen "Verfassen" des Schreibens und seinem "Eintreffen" betrug also rund 6 Tage.

Seite 2 und 3 vom Widerspruchsbescheid - eine Seite 1 existiert anscheinend nicht, zumindest lag keine bei. Den Fall hatte ich kürzlich schon mal.

Meine Hoffnung, dass der langweilige Mist mit den Bettelbriefen endlich mal aufhört, hat sich erfüllt: ich habe endlich einen richtigen Widerspruchsbescheid gekriegt. Exakt DAS ist die Grundlage, die Voraussetzung für die entscheidende große Nummer: die Klage gegen ARD / ZDF und Kumpanen. Exakt DAS ist das Schreiben auf das es ankommt, das Schluß mit den Sandkastenspielen macht.

Der Inhalt des Schreibens mit dem Betreff "Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks" bot nichts wirklich Überraschendes: selbstverständlich hat der "Service" meine Widersprüche gegen die Bescheide (!) des Bayerischen Rundfunks zurückgewiesen.

Bescheide (Mehrzahl) deshalb, weil ich zweimal einen echten Beitragsbescheid mit Fristsetzung gekriegt habe und jeweils Widerspruch eingelegt habe (wie hier im Blog dokumentiert). Mit seiner Ablehnung fasst der Bayerische Rundfunk also beide "Verfahren" zusammen, lehnt meine beiden Widersprüche in einem Aufwasch ab.

Der billigen Erklärung "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber in der Sache unbegründet" folgt das übliche Geseier aus Textbausteinen, dass der Rundfunkbeitrag völlig okay sei, verfassungstechnisch klar geht. Unterstrichen wird das dann mit einer Auflistung der "Schandurteile", zu denen sich diverse Richter herabgelassen haben. Die Kassier-Freaks wollen damit suggerieren, dass eine Klage sowieso aussichtslos ist.

Seite 4 und eine weitere, nicht numerierte Seite vom Widerspruchsbescheid.

Auf den beiden weiteren Seiten stellen die Handlanger von ARD / ZDF schließlich fest, dass ich bislang nichts gezahlt habe, es folgen eine kurze Rechtsbehelfsbelehrung und der Hinweis, dass ich eine eventuelle Klage gegen den Bayerischen Rundfunk in München richten soll.

Das Geleier endet mit einem "PS" in dem mir noch mein aktueller Kontostand mitgeteilt wird. Seit Januar 2013 (dem Start der GEZ 2.0) bis Dezember 2014 haben sich 431,52 Euro Gebühren angehäuft und außerdem hoffen die Eintreiber auf 24 Euro Säumniszuschläge.

So sieht er nun also aus, der echte "Widerspruchsbescheid vom Rundfunk", das Ticket zur großen Klage-Show!

Wie alle aufmerksamen Leser wissen, bin ich kein Jurist. Ich kann so eine Sache also nur angehen, wie jeder gewöhnliche Mensch das auch tun kann. Konkret habe ich jetzt vier Wochen Zeit, also so etwa bis Mitte Januar, um zu überlegen wie es weitergeht.

Klar ist, dass ich klagen werde, weil ich keine andere Wahl habe! Wenn ich in den Spiegel gucke, dann will ich keinen Typ darin sehen der eingeknickt ist, sich verarschen lassen hat. Es geht also nicht um die Frage ob ich klage, sondern wie ich klage. Ich werde da die nächsten paar Tagen in Ruhe drüber nachdenken und mich dann hier im Blog dazu melden.

Aktuell habe ich das Schreiben vom "Service" erstmal grob analysiert und bin dabei über ein paar Dinge gestolpert, die mich als Nichtjurist stutzig machen. Absender des Schreibens (oben rechts) ist ein "Herr Büchl" von der Abteilung "Recht und Personal". Die angegebene  Vorwahl von Herr Büchl ist 0221, also eine Nummer in Köln. Als Postanschrift ist die "GEZ 2.0 Zentrale" in Köln angegeben. Und wie auch auf dem Deutsche Post Aufdruck auf dem Briefumschlag erkennbar, wurde das Zeugs aus Köln geschickt.

Der Betreff des Schreibens heißt aber "Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks" und soweit mir bekannt befindet sich dieses Unternehmen in München und nicht in Köln. Die Sache ist mir wichtig, weil ein ordnungsgemäßer Widerspruchsbescheid meinen Erkenntnissen nach unmissverständlich direkt vom betreffenden Unternehmen kommen, direkt ihm zuordenbar sein muss. Erst auf der letzten Seite (der ohne Nummer), mitten drinnen im "Krempel" findet sich der Hinweis, dass ich eine eventuelle Klage beim "Bayerischen Verwaltungsgericht" gegen den "Bayerischen Rundfunk" richten muss.

Verwirrend sind auch die Unterschriften auf Seite 4 des Bescheids. Soweit mir bekannt müssen ordnungsgemäße Widerspruchsbescheide von zwei unmittelbar zuständigen Verantwortlichen händisch unterzeichnet werden. In meinem Schreiben mit "mit freundlichen Grüßen vom bayerischen Rundfunk" finden sich nach dem Hinweis "Im Auftrag" zwei Unterschriften.

Die beiden Unterschriften auf dem Widerspruchsbescheid.

Bei Herrn Büchl (Unterschrift rechts) handelt es sich offensichtlich um den Mann von der "Recht und Personal"-Abteilung von der "GEZ 2.0"-Zentrale in Köln. Unter der linken Unterschrift steht gedruckt "Tucholke" und darüber ein Gekricksel das ich als "i.v.löhma_," entziffere.

Anscheinend sollte also irgeneine Frau Tucholke oder ein Herr Tucholke im Auftrag des bayerischen Rundfunks unterschreiben und in deren/dessen Auftrag hat dann wiederum eine andere Person unterschrieben.

Eventuell bieten diese "Ungereimtheiten" bereits Anlass genug um den Widerspruchsbescheid aufgrund von Formfehlern als unrechtmäßig einzustufen und abzulehnen. Eure Ideen dazu und kreative Vorschläge sind wie immer willkommen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

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Hi Michael,

danke für Dein Update. Soweit ich weiß, ist die Unterschrift i.A. nicht rechtswirksam. Wie Du Deine Klage anführen kannst, weiß ich leider auch nicht. An Deiner Stelle würde ich erst einen Vollstreckungsbeschluß abwarten, gegen den Du dann klagst. Das gewinnst Du auf jeden Fall, wie Tübingen beweist, denn Deine Schreiben sind ja auch alle ohne Unterschrift und ohne Behörde und ohne Gläubiger.

Heute habe ich von einem pensionierten Kollegen erfahren, daß er nur einmal wiedersprochen hat wie Du, aber selbst nicht darauf unterschrieben hat. Er meinte, daß wäre ein Fehler.

Ich werde weiterhin auf nichts reagieren, bis ich einen Beitragsbescheid bekomme, der dem Urteil vom 19. Mai in Tübingen entspricht. Klagen werde ich erst wie oben gesagt, wenn ein Vollstreckungsbeschluß gegen mich bei Gericht eingegangen ist.

Gruß Thomas

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