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ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show

Michael Nickles / 40 Antworten / Baumansicht Nickles

Zur Weihnachtszeit befindet sich oft erfreuliche Post im Briefkasten, mehr oder weniger ehrlich gemeinte "Frohe Weihnachts"-Wünsche. Vorhin hab ich gleich drei rausgeholt: einen dicken roten Umschlag mit silbernen Sternchen drauf (von meinem Steuerberater) und einen mit einem Weihnachtsbaum (mit einem weihnachtlichen Angebot von einem Hotel in Bad Füssing, wo ich letztes Jahr ein paar Tage war).

Am meisten hat mich der dritte Umschlag erfreut: auch meine Freunde vom "Service" (dem Kassierladen von ARD und ZDF) haben mich zur festlichen Zeit nicht vergessen und "Grüße" geschickt.

Der neue GEZ-Brief hat mich diesmal besonders erfreut, weil dem Umschlag bereits äußerlich anzusehen war, dass es sich endlich um etwas "Neues" handelt. Denn: der Bettelbrief-Scheiß hängt mir schon kilometerweit zum Hals raus.

Das aktuelle Schreiben hat die Besonderheit, dass die Frankierung auf dem Briefumschlag aufgedruckt ist. Das machen die "Abkassierer" nur selten. Meist ist die Frankierung direkt auf dem Schreiben aufgedruckt und nur durch das Kuvertfenster sichtbar. Weiter wurde meine Vorfreude dadurch verstärkt, dass der Umschlag sich recht "schwer und dick" anfühlte.

Da es beim "Service" gängige Praxis zu sein scheint, das Absendedatum auf Schriftstücken zu fälschen um Fristen künstlich zu verknappen, habe ich wie immer erstmal den Frankier-Code analysiert.

Der Frankierungscode ließ sich diesmal leider nicht auslesen.

Diesmal (erstmals) klappte das Auslesen des Datamatrix-Frankierungscodes leider nicht, das Analysetool spuckte nur eine Fehlermeldung aus, dass der "Barcode" nicht gefunden wurde. Eventuell liegt das daran, dass der Code (wie im Bild zu sehen) nicht sauber auf dem Umschlag aufgedruckt ist, unten rechts eine Ecke fehlt.

Immerhin hat die Post auch das Absendedatum draufgedruckt: den 15.12.14. Auf dem Schreiben des "Service" war als Datum der 11.12.2014 aufgedruckt, in meinem Postkasten war der Dreck am 17. Dezember. Die Zeitspanne zwischen "Verfassen" des Schreibens und seinem "Eintreffen" betrug also rund 6 Tage.

Seite 2 und 3 vom Widerspruchsbescheid - eine Seite 1 existiert anscheinend nicht, zumindest lag keine bei. Den Fall hatte ich kürzlich schon mal.

Meine Hoffnung, dass der langweilige Mist mit den Bettelbriefen endlich mal aufhört, hat sich erfüllt: ich habe endlich einen richtigen Widerspruchsbescheid gekriegt. Exakt DAS ist die Grundlage, die Voraussetzung für die entscheidende große Nummer: die Klage gegen ARD / ZDF und Kumpanen. Exakt DAS ist das Schreiben auf das es ankommt, das Schluß mit den Sandkastenspielen macht.

Der Inhalt des Schreibens mit dem Betreff "Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks" bot nichts wirklich Überraschendes: selbstverständlich hat der "Service" meine Widersprüche gegen die Bescheide (!) des Bayerischen Rundfunks zurückgewiesen.

Bescheide (Mehrzahl) deshalb, weil ich zweimal einen echten Beitragsbescheid mit Fristsetzung gekriegt habe und jeweils Widerspruch eingelegt habe (wie hier im Blog dokumentiert). Mit seiner Ablehnung fasst der Bayerische Rundfunk also beide "Verfahren" zusammen, lehnt meine beiden Widersprüche in einem Aufwasch ab.

Der billigen Erklärung "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber in der Sache unbegründet" folgt das übliche Geseier aus Textbausteinen, dass der Rundfunkbeitrag völlig okay sei, verfassungstechnisch klar geht. Unterstrichen wird das dann mit einer Auflistung der "Schandurteile", zu denen sich diverse Richter herabgelassen haben. Die Kassier-Freaks wollen damit suggerieren, dass eine Klage sowieso aussichtslos ist.

Seite 4 und eine weitere, nicht numerierte Seite vom Widerspruchsbescheid.

Auf den beiden weiteren Seiten stellen die Handlanger von ARD / ZDF schließlich fest, dass ich bislang nichts gezahlt habe, es folgen eine kurze Rechtsbehelfsbelehrung und der Hinweis, dass ich eine eventuelle Klage gegen den Bayerischen Rundfunk in München richten soll.

Das Geleier endet mit einem "PS" in dem mir noch mein aktueller Kontostand mitgeteilt wird. Seit Januar 2013 (dem Start der GEZ 2.0) bis Dezember 2014 haben sich 431,52 Euro Gebühren angehäuft und außerdem hoffen die Eintreiber auf 24 Euro Säumniszuschläge.

So sieht er nun also aus, der echte "Widerspruchsbescheid vom Rundfunk", das Ticket zur großen Klage-Show!

Wie alle aufmerksamen Leser wissen, bin ich kein Jurist. Ich kann so eine Sache also nur angehen, wie jeder gewöhnliche Mensch das auch tun kann. Konkret habe ich jetzt vier Wochen Zeit, also so etwa bis Mitte Januar, um zu überlegen wie es weitergeht.

Klar ist, dass ich klagen werde, weil ich keine andere Wahl habe! Wenn ich in den Spiegel gucke, dann will ich keinen Typ darin sehen der eingeknickt ist, sich verarschen lassen hat. Es geht also nicht um die Frage ob ich klage, sondern wie ich klage. Ich werde da die nächsten paar Tagen in Ruhe drüber nachdenken und mich dann hier im Blog dazu melden.

Aktuell habe ich das Schreiben vom "Service" erstmal grob analysiert und bin dabei über ein paar Dinge gestolpert, die mich als Nichtjurist stutzig machen. Absender des Schreibens (oben rechts) ist ein "Herr Büchl" von der Abteilung "Recht und Personal". Die angegebene  Vorwahl von Herr Büchl ist 0221, also eine Nummer in Köln. Als Postanschrift ist die "GEZ 2.0 Zentrale" in Köln angegeben. Und wie auch auf dem Deutsche Post Aufdruck auf dem Briefumschlag erkennbar, wurde das Zeugs aus Köln geschickt.

Der Betreff des Schreibens heißt aber "Widerspruchsbescheid des Bayerischen Rundfunks" und soweit mir bekannt befindet sich dieses Unternehmen in München und nicht in Köln. Die Sache ist mir wichtig, weil ein ordnungsgemäßer Widerspruchsbescheid meinen Erkenntnissen nach unmissverständlich direkt vom betreffenden Unternehmen kommen, direkt ihm zuordenbar sein muss. Erst auf der letzten Seite (der ohne Nummer), mitten drinnen im "Krempel" findet sich der Hinweis, dass ich eine eventuelle Klage beim "Bayerischen Verwaltungsgericht" gegen den "Bayerischen Rundfunk" richten muss.

Verwirrend sind auch die Unterschriften auf Seite 4 des Bescheids. Soweit mir bekannt müssen ordnungsgemäße Widerspruchsbescheide von zwei unmittelbar zuständigen Verantwortlichen händisch unterzeichnet werden. In meinem Schreiben mit "mit freundlichen Grüßen vom bayerischen Rundfunk" finden sich nach dem Hinweis "Im Auftrag" zwei Unterschriften.

Die beiden Unterschriften auf dem Widerspruchsbescheid.

Bei Herrn Büchl (Unterschrift rechts) handelt es sich offensichtlich um den Mann von der "Recht und Personal"-Abteilung von der "GEZ 2.0"-Zentrale in Köln. Unter der linken Unterschrift steht gedruckt "Tucholke" und darüber ein Gekricksel das ich als "i.v.löhma_," entziffere.

Anscheinend sollte also irgeneine Frau Tucholke oder ein Herr Tucholke im Auftrag des bayerischen Rundfunks unterschreiben und in deren/dessen Auftrag hat dann wiederum eine andere Person unterschrieben.

Eventuell bieten diese "Ungereimtheiten" bereits Anlass genug um den Widerspruchsbescheid aufgrund von Formfehlern als unrechtmäßig einzustufen und abzulehnen. Eure Ideen dazu und kreative Vorschläge sind wie immer willkommen.

Was bisher geschah…

2013, 21. Juni: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verweigern

2014, 8. Februar: Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck

2014, 12. Februar: ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

2014, 13. April: ARD/ZDF - das öffentlich rechtliche Werbefernsehen durchleuchtet

2014, 16. April: ARD/ZDF - erneute Zahlungserinnerung mit gefälschtem Datum

2014. 4. Juni: ARD/ZDF Unboxing - Neue Nötigung mit Beitragsbescheid

2014, 28. Juni: REPORT: ARD/ZDF Gebührenbescheid - Widerspruch ist unvermeidlich

2014, 3. Juli: GEZ-Boykott: deutschlandweit Runde Tische gegen die Zwangsgebühr

2014, 8. Juli: ARD/ZDF - die Antwort des Service auf den Widerspruch

2014, 14. Juli: ARD/ZDF - zweiter Beitragsbescheid mit Widerspruchsfrist

2014, 1. August: ARD/ZDF-Service setzt die Bettelbrief-Masche fort

2014, 1. September: ARD/ZDF - Einschüchterungsversuch mit Vollstreckungsandrohung

2014, 14. Oktober: Festsetzungsbescheid - ARD/ZDF verstärken Einschüchterungsmasche

2014, 13. November: Extra-Nötigung: ARD/ZDF-Beitragsservice bittet doppelt zur Kasse

2014, 28. November: ARD/ZDF - Richtig reagieren auf Beitrags- und Festsetzungsbescheid

2014, 9. Dezember: ARD/ZDF - schon wieder Bettelbrief statt korrekte Ablehnung

2014, 14. Dezember: ARD / ZDF - dritte Zahlungserinnerung an die Nickles.de GmbH

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Max Payne Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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weil ein ordnungsgemäßer Widerspruchsbescheid meinen Erkenntnissen nach unmissverständlich direkt vom betreffenden Unternehmen kommen, direkt ihm zuordenbar sein muss.
Soweit mir bekannt müssen ordnungsgemäße Widerspruchsbescheide von zwei unmittelbar zuständigen Verantwortlichen händisch unterzeichnet werden.

§ 37 (3) VwVfg:

Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

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gelöscht_321935 Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Hi Michael,

danke für Dein Update. Soweit ich weiß, ist die Unterschrift i.A. nicht rechtswirksam. Wie Du Deine Klage anführen kannst, weiß ich leider auch nicht. An Deiner Stelle würde ich erst einen Vollstreckungsbeschluß abwarten, gegen den Du dann klagst. Das gewinnst Du auf jeden Fall, wie Tübingen beweist, denn Deine Schreiben sind ja auch alle ohne Unterschrift und ohne Behörde und ohne Gläubiger.

Heute habe ich von einem pensionierten Kollegen erfahren, daß er nur einmal wiedersprochen hat wie Du, aber selbst nicht darauf unterschrieben hat. Er meinte, daß wäre ein Fehler.

Ich werde weiterhin auf nichts reagieren, bis ich einen Beitragsbescheid bekomme, der dem Urteil vom 19. Mai in Tübingen entspricht. Klagen werde ich erst wie oben gesagt, wenn ein Vollstreckungsbeschluß gegen mich bei Gericht eingegangen ist.

Gruß Thomas

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schuerhaken gelöscht_321935 „Hi Michael, danke für Dein Update. Soweit ich weiß, ist ...“
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ist die Unterschrift i.A. nicht rechtswirksam.

Irrtum. 

Sogar 

  • Im Auftrage


    i.V.
    Name

ist rechtswirksam.

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gelöscht_321935 schuerhaken „Irrtum. Sogar Im Auftrage i.V. Name ist rechtswirksam.“
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Jaja wahrscheinlich reicht´s, wenn die Putzfrau i.A. unterschreibt. Brüllend

ich feiere ab Brüllend

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Max Payne gelöscht_321935 „Hi Michael, danke für Dein Update. Soweit ich weiß, ist ...“
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Soweit ich weiß, ist die Unterschrift i.A. nicht rechtswirksam

Da hier i.V. unterschrieben wurde, was eine entsprechende Bevollmächtigung vermuten lässt, ist das kein geeigneter Ansatz.

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Yves Brandt gelöscht_321935 „Hi Michael, danke für Dein Update. Soweit ich weiß, ist ...“
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Hallo zusammen,

ich bin auch ein Gegner der GEZ.

Ich habe diese Bettellei auch Satt aber als die mitbekommen haben, dass bei mir nichts zu holen ist haben die Bettelmänner bei meiner Frau (Freundin) angefangen und jetzt ist merkwürdigerweise kein Vollstreckungsbescheid vom Gericht eingegangen sondern von der Stadtkasse in 38820. Ich bin nach Selbständigkeit (15 Jahre) Krank und Insolvent geworden. Die vom AMT (KoBa) in 38820 haben mich und das versichere ich Eidesstattlich gefragt wie ich Sexuell gepolt bin, wie mein Stehvermögen und meine Ausdauer ist... .? Das Beste ist noch, die haben es damit begründet "Man müsse das doch Wissen, denn wir müssen ja eine Einschätzung haben wie man mich Jobtechnisch Integriere".! Das war ein echtes Highlight und natürlich habe ich auf diese Fragen nicht geantwortet. Hat mir aber Gezeigt, dass die über Leichen gehen um den Menschen zu erniedrigen. Auch steht im Gesetz das "Sozialleistungen die das Existenzminimum abdecken" NICHT Sanktioniert werden dürfen, egal warum. SIe tun es durch Heranziehen einer "Eingliederungsvereinarung" welche ich natürlich nie Unterschieben habe und die als "Verwaltungsakt" doch Ausgestellte, verstößt gegen das Zitiergesetz und ist nicht das Papier Wert, worauf diese Gedruckt wurde. Deshalb habe ich vorgezogen von dort keine Leistungen mehr in Anspruch zu nehmen. Mithin ist meine Freundin Alleinverdienerin und zieht mich mit durch. Wenn ich Sie nicht hätte würde ich auf der Strasse leben oder schon nicht mehr sein. Was jetzt aber tun. Ein Mitarbeiter einer Vollstreckungsbehörde hat mich gefragt: Herr Brandt, was passiert ihnen denn, wenn sie das nicht Zahlen??? Nichts passiert ihnen.

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schuerhaken Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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....und soweit mir bekannt befindet sich dieses Unternehmen in München und nicht in Köln...

Sieh Dir das Nachfolgende bitte ganz genau an. 
Und ziehe hinsichtlich Formwahrung Deine Schlüsse:

olala...

Hätten die Trottel geschrieben: 

  • Im Auftrage und in Vertretung des Bayrischen Rundfunks

wäre alles klar.

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gelöscht_321935 schuerhaken „Sieh Dir das Nachfolgende bitte ganz genau an. Und ziehe ...“
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Brüllend Teflon Nickolaus, bist du das etwa? Die Adresse zumindest gibs nich, den Teflon wahrscheinlich auch nich, den Nikolaus mit ohne c schon, der kommt bei mit bald.

Sorry "Erscheint", ob er kommt weiß ich ja nich.

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peci Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Wie wäre es, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen würdest? Wenn jeder user Deines Forums z.B. eine Spende von 10 Teuros machen würde, dann dürften die Anwaltskosten längst hereinkommen.

Und wenn schließlich das Gericht bzw. die Gerichte Dir Recht geben würden, dann wäre uns allen gedient.

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schuerhaken peci „Wie wäre es, wenn Du Dir einen Anwalt nehmen würdest? Wenn ...“
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Dann könnte Nickles ja (entsprechend seiner Werbung für sich) rund 3 Millionen Euro einstreichen...

Bei jedem 10. User als Spender wären es immer noch 300.000 Euro.

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peci schuerhaken „Dann könnte Nickles ja entsprechend seiner Werbung für ...“
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3 Millionen wären vermutlich dann doch zuviel. Dann könnte Nickles sich evtl. in seinen Ruhestand begeben und das Forum würde -zum Leidwesen aller user- geschlossen werden.

Also könnte man den Betrag, den jeder (zehnte?) user überweisen sollte, auf 2 Teuros reduzieren.

Wenn der Streitwert vom Gericht dann festgelegt worden ist, könnte man ja noch nachbessern.

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nettermensch peci „3 Millionen wären vermutlich dann doch zuviel. Dann könnte ...“
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Das gibt von mir eine Zusage, da werde ich mich entsprechenend beteidigen.

Gruß ...................nettermensch

Wenn man was will findet man einen Weg , wenn man was NICHTwill, findet man eine Ausrede
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mosdev Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Hallo Michael,

ich habe heute auch meinen Widerspruchsbescheid bekommen...

Jetzt geht die Klage los ;-)

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Jai mosdev „Hallo Michael, ich habe heute auch meinen ...“
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Hallo Mosdev und Michael,

wie ging es weiter? Ich hab nun auch meinen Widerspruchsbescheid erhalten... Brauch ich einen Anwalt, wenn ja, dann wen? Was ist bei Euch rausgekommen? Habt ihr Tip`s wie ich nun weitermache?

Danke,

Jai*

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mosdev Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Die Namen Tucholke und Büchel habe ich bei mir auch drauf. Allerdings vom Mitteldeutschen Rundfunk. Tucholke hat bei mir sogar persönlich unterschrieben.

@Michael: Es gibt eihne FB Gruppe https://www.facebook.com/groups/802995969762046/

Ich werde auch klagen. Ich muss Dein Schreiben mit meinem mal vergleichen... Ich poste es dann auch in dieser Gruppe (in den nächsten Tagen)..

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mosdev Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Ich seh gerade.. Bei mir sind sogar noch 12,78€ Mahngebühr drauf... Wohlmöglich liegt es an der bereits eingeleiteten Zwangsvollstreckung...

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mosdev Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Nochmal ich ;-)

Mein DataMatrix Code ließ sich auch nicht auslesen. "Fehler: Nur die von der Dt.Post offengelegten Frankierarten 2, 8, 9, 18, 25, 26 und 28 werden unterstützt. Die vorliegende Frankierart kann nicht interpretiert werden: Frankierart  03"

Besten Gruß...

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christian t Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Habe auch Post bekommen. Das erste mal seit 4 Monaten vom Beitragsverein.

Der Zwischenbescheid hat folgenden Wortlaut.

Sie legen Wiederspruch gegen den Gebühren Beitragsbescheid von Radio Bremen vom 1.8.2014 ein und begründen diesen damit, dass sie Frührentner seien und Einkommen knapp über dem Existenzminimum liege. Mein Bezug auf die Urteile AZ: 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 und BvR 665/10 wird mit angegeben.

Kurzum wollen die von mir das ich mich melde und eine Kopie des Ablehnungsbescheides über den Bezug von Grundsicherung zukommen zu lassen. Einen Ablehnungsbescheid auf genau diesen Zusammenhang kam nie bei mir an.

Sollte ich mich innerhalb 4 Wochen nicht melden entscheiden sie nach Vorliegenden Unterlagen.

Bringt eine Reaktion in diesem Fall was wenn der Laden meinen Bescheid nicht versendet hat?

mfG

Christian

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Max Payne christian t „Habe auch Post bekommen. Das erste mal seit 4 Monaten vom ...“
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Einen

Ablehnungsbescheid über den Bezug von Grundsicherung

wird Dir nicht der Beitragsservice zukommen lassen, sondern das Jobcenter.

Bringt eine Reaktion in diesem Fall was

Natürlich - wenn Du die Unterlagen nicht vorlegst, wird nach Aktenlage entschieden, dann wird Dein Widerspruch abgelehnt.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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abzocke1 christian t „Habe auch Post bekommen. Das erste mal seit 4 Monaten vom ...“
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man  ist nicht verpflichtet überhaupt Sozial Hilfe nun Extra für zu beantragen damit  man die GEZ 2.0 dann bezahlen kann ,die Grundsicherung ist Sozial Hilfe und nichts anderes ,wo du alle Sparbücher offen legen musst,

meines erachten wenn es sich um eine seriöse Firma handeln würde reicht es  als das man einen Kopie Einkommens Nachweis einreicht als Kopie Renten Bescheid mehr geht die überhaupt nichts an denn wo steht das  diese Firma das Recht dazu überhaupt hat ?

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marinierter Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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abzocke1 marinierter „Gerade bei der BLÖD-Zeitung gesehen: ...“
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"Schäuble-Berater wollen Rundfunkbeitrag abschaffen"

ist das auch Zeitgemäß 2015 und wäre Richtig ,

in den USA gibt es überhaupt keine GEZ da ist TV und Radio kostenlos das zahlt der Staat.

weniger ÖR Sender Geld sparen und diese Sender aus Steuermitteln finanzieren so das eine Grundversorgung sichergestellt ist 

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gelöscht_320096 Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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abzocke1 gelöscht_320096 „Welt.de berichtet auch: ...“
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ich glaube Widerspruch einlegen bringt rein gar nichts ,
die lesen das nicht zu mal die auch nicht das Personal haben um alle Widersprüche zu bearbeiten , die warten darauf das man Klagt und das alles verursacht erst mal eigene Kosten

die einem keiner Erstattet ,

ich habe heute auch wieder Post von dieser Betrugs Firma bekommen

ich soll mein gesamtes Monats Einkommen 480 € an Sie abgeben und in dem Schreiben heißt es das bald keine Zahlungsaufforderungen mehr verschickt werden und man droht mit Strafgeld,

sollte es so weit kommen werde ich Asly im EU ausland beantragen ,

in Deutschland macht man Jagt auf Gering Verdiener die ein Einkommen unter dem Existenz Minimum haben ,

ich habe nichts bestellt nichts beantragt und bin auch nicht verpflichtet auf Anonym  verfasste Brife die keinen Namen tragen überhaupt zu reagieren zu mal die sehr teure 0180 5 überhaupt nicht erreichbar ist, ARD und ZDF ist keine Behörde und auch nicht das  Finanzamt die haben überhaupt kein Recht von  mir überhaupt etwas zu fordern zu mal mir die Möglichkeit der Beitragsbefreiung verweigert wird , es lag nie ein Zettel mit bei wo man eine Beitragsbefreiung beantragen kann , das sind wirklich Methoden die an das 3. Reich Erinnern die hier ablaufen , u.a. wurde Deutschland bis ende 2014 aufgefordert das mit der GEZ 2.0 zu ändern , bislang ist offenbar nichts geschähen die Betrugs Schreiben werden weiter verschickt  damit die  TV Fress-Koch Orgien im ÖR TV weiter finanziert werden können .

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gelöscht_320096 abzocke1 „ich glaube Widerspruch einlegen bringt rein gar nichts , die ...“
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Kleiner Tip von mir: Wenn Du zu Recht den Anruf der teuren 0185er-Nummer

vermeiden willst, kannst Du diese Ersatznummer anrufen. Die Zentrale verbindet

Dich dann weiter.

http://www.0180.info/suche.html?s=018+59995+0100

Gruß
alpha25

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Yves Brandt abzocke1 „ich glaube Widerspruch einlegen bringt rein gar nichts , die ...“
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So ist es mit dem Dritten Reich. Im gesamten werden alle Menschen, die ein Recht auf Klarheit und Transparenz haben von den Politheinis im Unklaren darüber gelassen was hier in GER Fakt ist. DIe Medien sind, bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschliesslich in Privater Hand und haben Vorgaben, die mit Echtem Journalismus nichts zu tun haben sondern mit Desinformation und Manipulation. Nur so kann man das Volk Steuern und man muss schon beim TV sehen sehr Hart sein um nicht im Sumpf bestehend aus "Falschsendungen und Nachts von 0190 mach mich Geil" zu ersticken. Das Tv ist kein TV mehr. Es geht nur noch um "Guter Ami Böser  Russe" und "Guter Bulle Böser Bulle" man kann es auch beliebig fortsetzen. Alles Manipulierte Sendungen wo der Ton weg ist aber trotzdem noch gesprochen wurde.??? Gehts noch??? Wer sich und seinen Kindern das Antut muss doch ein Problem mit der Brain.exe haben. und dann noch so Frech sein und Gebühren für solchen Hirnmist verlangen.??? Können doch die Programme Kodieren. Wäre ne Massnahme um die Gebühren Gerechtfertigt zu gestalten denn dann kommt ein Service und ein Vertrag zustande den 2 Parteien miteinander schliessen und nicht Einer mit sich und das zu Lasten eines Dritten, welches gegen das Grundgesetz und Rechtstaatliche Prinzipien verstößt.Verträge können Nie zu Lasten Dritter abgeschlossen werden es gibt nur Ausnahmen, wenn der Vertrag den Dritten Begünstigt. Hier mit der GEZ oder Beitragsservice ist es ja zu Lasten. Dann kommen noch die Datenschutzrichtlinien die ja schon mit der Meldung an die GEZ, zur Anmeldung einer Wohnung oder deren Bezug bis heute nicht Gesetzeskonform ist. Hierfür müsste man aber den Wohnungseigentümer zur Verantwortung ziehen.

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Olaf19 Yves Brandt „So ist es mit dem Dritten Reich. Im gesamten werden alle Menschen, die ein Recht auf Klarheit und Transparenz haben von den ...“
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DIe Medien sind, bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschliesslich in Privater Hand und haben Vorgaben, die mit Echtem Journalismus nichts zu tun haben sondern mit Desinformation und Manipulation.

Bis hierhin eine astreine Argumentation pro Öffentlich-Rechtliche Medien.

und dann noch so Frech sein und Gebühren für solchen Hirnmist verlangen.???

...und jetzt plötzlich dagegen?!

Programme zu kodieren ist eine typische Maßnahme privater Pay-TVs. Öffentlich-Rechtliche zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie für jedermann frei empfangbar sind.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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GEZE Michael Nickles „ARD / ZDF: Endlich Widerspruchsbescheid, Ticket zur Klage-Show“
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Ja Ja die GEZ, endlich neigt sich das ganze dem Ende entgegen. Habe nun auch eine Mahnung bekommen. Abgesendet am 01.04.15 ( Briefkopf ), Zugang am 17.04.15. Kontrolle der Datamatrix-Frankierungscodes ergab Versand am 15.04.15. Dem Problem unter die Haube geschaut ... Nicht nur die GEZ ( obwohl Spitzenreiter ) treiben dieses Spiel, sondern auch Krankenkassen und sonstige Institutionen nutzen § 286 Abs. 3 BGB zu Ihren Gunsten aus. Es gibt noch viele Mitbürger die Rechnungen auf grund von Mahnungen bezahlen, damit verdienen die betreffenden Firmen ja auch jede Menge Geld ( Mahnkosten von 2,50 bis ... Euro ) für ein Maschinell ausgedrucktes Papier ist ja leicht verdientes Geld. Grüße, Danke, nur so muß es laufen.

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Max Payne GEZE „Ja Ja die GEZ, endlich neigt sich das ganze dem Ende entgegen. ...“
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auch Krankenkassen und sonstige Institutionen nutzen § 286 Abs. 3 BGB zu Ihren Gunsten aus

Inwiefern kann man als Gläubiger die 30 Tage-Frist ausnutzen?

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marinierter GEZE „Ja Ja die GEZ, endlich neigt sich das ganze dem Ende entgegen. ...“
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Vielleicht sollte man seine Rechnungen (jetzt mal GEZ außen vor gelassen) auch mal pünktlich bezahlen, um die Mahngebühren zu vermeiden?

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beobachter marinierter „Vielleicht sollte man seine Rechnungen jetzt mal GEZ außen vor ...“
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Hallo, nach langem Mitlesen hier hab ich mich endlich auch mal angemeldet.

Beim Thema Widerspruchsbescheid sollte man als juristischer Laie erstmal prüfen (lassen), ob es denn eigentlich zulässig ist, daß sich ein Widerspruchsbescheid auf mehrere Widersprüche beziehen kann. Ist mir passiert, der Bescheid, den ich erhalten habe, ist der erste der überhaupt gekommen ist und bezieht sich auf nicht weniger als 5 meiner Widerspruchsschreiben, das Älteste davon etwa 1.5 Jahre alt.

Hintergrund:

Ich zahle zwar zähneknirschend die laufende Gebühr, aber erst seit dem Erstellen des ersten echten Beitragsbescheides. Zahlungen aus der Zeit vor dem Bescheid verweigere ich.

Alle Zahlungen überweise ich zweckgebunden, also mit der Angabe Rundfunkgebühr - Beitragsnr - und Gebührenzeitraum.

Trotzdem kamen in der Vergangenheit mehrere Mahnungen/Festsetzungsbescheide deswegen. Im darauf enthaltenen sog. "Kontoauszug" wird mir vorgehalten, daß ich für diesen Zeitraum die Gebühr nicht etrichtet habe. Daraufhin habe ich natürlich Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, daß diese nachweislich bezahlt wurden.

Im "Pauschal-Sammel-Widerspruchsbescheid", ich nenne ihn jetzt mal so, wird darauf nicht eingegangen. Die Widersprüche werden platt zurückgewiesen, weil "die Bescheide rechtmäßig" seien - danach folgt ein 4-seitiger Roman voller juristischer Plattitüden, ein Sammelsurium u.a. mit Auszügen aus dem RBStV, auch auf das aufgehobene Tübinger Urteil wird eingegangen.

Insgesamt wird man den Eindruck nicht los, daß dieses Schreiben den juristischen Laien regelrecht "erschlagen" soll.

Ich kann Michaels Vorgehen zur beipflichten. Ein Klageschreiben meinerseits wird vorbereitet.

PS: auch interessant wäre die Frage, ob es eine Frist zur erstellung eines Widerspruchsbescheids gibt, kann ja eigentlich nicht sein, daß man sich damit fast Anderthalb Jahre Zeit lässt...

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Olaf19 beobachter „Hallo, nach langem Mitlesen hier hab ich mich endlich auch mal angemeldet. Beim Thema Widerspruchsbescheid sollte man als ...“
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Alle Zahlungen überweise ich zweckgebunden, also mit der Angabe Rundfunkgebühr - Beitragsnr - und Gebührenzeitraum.

Alles andere wäre auch ziemlich dumm – dann hättest du nämlich einfach nur in den luftleeren Raum Kohle abgedrückt, ohne damit eine Schuld zu mindern oder zu begleichen.

Mir wird nicht so recht klar, worauf sich dein Widerspruch eigentlich gründet:

  • Erfüllst du die Bedingungen für eine individuelle Befreiung vom Rundfunkbeitrag und wirst trotzdem zur Zahlung genötigt?
  • Oder hältst du den kompletten Rundfunk(-beitrags-)staatsvertrag für verfassungswidrig und wenn ja, aus welchem Grund?
  • Oder gehörst du zur "Hauptsache-erstmal-dagegen-Fraktion"?

Die Motivation ist mir aus deinem Beitrag nicht ersichtlich.

Mir gefällt auch längst nicht alles, was unser Vater Staat an Gesetzen beschließt. Wobei mir bei ganz vielen Paragraphen die fachliche wie juristische Qualifikation fehlen würde, sie sachgerecht zu beurteilen. Und wenn ich gegen jede mir nicht genehme gesetzliche Regelung erst einmal Widersprüche einlegen wollte, hätte ich viel unnütze Mehrarbeit und wenig Zeit zum eigentlichen Leben...

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Yves Brandt marinierter „Vielleicht sollte man seine Rechnungen jetzt mal GEZ außen vor ...“
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Hallo,

es handelt sich hierbei um Rechnungen die einem Service zugrunde liegen. Ein Service ist in seiner allg. Üblichen Definition eine Leistung auf die sich beide Parteien durch zugrunde legen eines Vertrages oder geeigneter Ersatzschriften Einigen.

Verträge sind immer Schriften, die einen Dritten nicht zu Lasten berühren. Es gibt hierbei nur die Ausnahmen, welche den Dritten Begünstigen. Letzteres ist bei der GEZ (Beitragsservice) Nachweislich nicht der Fall

Dies ist hier, wie bei vielen Millionen anderen auch Nachweislich nie Geschehen.

Ich habe auch jede Menge Verträge, wenn sich jemand beteiligen möchte kann das gerne tun.

MfG

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Max Payne Yves Brandt „Hallo, es handelt sich hierbei um Rechnungen die einem Service zugrunde liegen. Ein Service ist in seiner allg. Üblichen ...“
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Diese rechtsirrige Auffassung wird auch durch die tausendste Wiederholung nicht wahrer.

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Alpha13 Yves Brandt „Hallo, es handelt sich hierbei um Rechnungen die einem Service zugrunde liegen. Ein Service ist in seiner allg. Üblichen ...“
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In den Nickles.de-Foren wird Wert auf einen anständigen Umgangston gelegt. Beiträge die andere beleidigen oder denunzieren werden deshalb entfernt. Wir bitten um Verständnis, dass die Beurteilung von Umgangston in manchen Fällen schwierig ist, da bei Texten Gestik und Mimik fehlen. Es kann daher leicht zu Missverständnissen kommen. Mehr Information warum das Posting gelöscht wurde, gibt es hier.
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Und wieder lädt ein geistig Behinderter seinen Müll ab...
Geistig Behinderte wissen das und viel mehr natürlich nicht...

Ich sach nur- $185

Aber sicher wird Nickles auch gerne für Alpha13 vor Gericht streiten. Mit den neuen Premium-Preisen kommt noch mehr Kohle rein. So wie bei der GEZ, oder besser- Rundfunkbeitragsservice. *lach

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Olaf19 Yves Brandt „Hallo, es handelt sich hierbei um Rechnungen die einem Service zugrunde liegen. Ein Service ist in seiner allg. Üblichen ...“
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Hi Yves,

Ein Service ist in seiner allg. Üblichen Definition eine Leistung auf die sich beide Parteien ... ...

Klammere dich nicht zu sehr an solche Formulierungen – "Namen sind Schall und Rauch".

Als der Laden noch Gebühreneinzugszentrale hieß, hat sich kein Mensch daran gestört. Theoretisch hätte man auch damals schon darüber philosophieren können, was eine "Zentrale" ist, ob die hoheitliche Aufgaben übernehmen darf, und ob man mit der erst einen individuellen Vertrag abschließen muss.

Verträge sind immer Schriften, die einen Dritten nicht zu Lasten berühren.

Der Staatsvertrag über die Rundfunkgebühren ist kein zivilrechtlicher "Vertrag" im Sinne des BGB – er heißt nur so (...ähnlich). Mehr darüber hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag

Ich habe auch jede Menge Verträge, wenn sich jemand beteiligen möchte kann das gerne tun.

Genau das ist eben der Unterschied. Was du an Verträgen abschließt oder auch nicht, ist deine Privatsache, ebenso die Privatsache derer, die sich daran beteiligen oder es bleiben lassen. Das ist ziviles Recht. Mit einem Gesetz hat das nichts zu tun.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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torsten40 Olaf19 „Hi Yves, Klammere dich nicht zu sehr an solche Formulierungen Namen sind Schall und Rauch . Als der Laden noch ...“
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Hallo Olaf,

schön dich mal wieder zu lesen:) Kurz und knapp:

Sich kostenlos zu informieren, ist eine Freiheit, die jedem Bundesbürger zusteht. Warum soll man eine "Informationssteuer" bezahlen, nur um hinterher am TV zu verblöden?

wie ich es schonmal hier schrieb. "Nur in Deutschland ist es möglich, die Menschen dazu zu zwingen für eigene Verblödung bezahlen zu lassen"

Das du immer wieder zum Thema GEZ und auch GEMA sachliche Pro-Argumente bringst beeindruckt mich immer wieder.

Gruß

Torsten

Freigeist
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Olaf19 torsten40 „Hallo Olaf, schön dich mal wieder zu lesen: Kurz und knapp: Sich kostenlos zu informieren, ist eine Freiheit, die jedem ...“
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Das du immer wieder zum Thema GEZ und auch GEMA sachliche Pro-Argumente bringst beeindruckt mich immer wieder.

Naja – so restlos überzeugt bin ich von beiden Organisationen nicht... die GEMA ist nur für Komponisten und Verleger interessant, die kommerziell erfolgreiches Zeug produzieren und die breite Masse bedienen. Wer eher seinem persönlichen künstlerischen Anspruch folgt, für den ist die GEMA vielfach nicht empfehlenswert, es sei denn, er schafft erfolgreich den Spagat aus Kunst und Kommerz. Muss man sich also genau überlegen. – (Gedankenstrich ;-)

Bei den Rundfunkgebühren habe ich jahrelang gegen Windmühlenflügel gekämpft... nun, bei mir zuhause steht nach wie vor kein Radio und kein Fernseher, dennoch würde unsere (Massen-)Medienlandschaft ohne Öffentlich-Rechtliche ganz anders ausschauen – mit unabsehbaren Folgen für die Gesellschaft, und diese Folgen würden auch an mir nicht vorbeigehen, unabhängig von meinen individuellen Medienkonsumgewohnheiten.

Insofern habe ich Verständnis dafür, wenn der Gesetzgeber beschließt, wir wandeln die bisherigen Rundfunkgebühr (= an konkrete individuelle Gegenleistung gebunden) um in einen Rundfunkbeitrag (= Art "Flatrate", also eine Pauschale, die von der Allgemeinheit zu tragen ist). Eine gerechtere und sinnvollere Lösung wäre mir – ehrlicherweise – nicht bekannt.

Warum soll man eine "Informationssteuer" bezahlen, nur um hinterher am TV zu verblöden?

Für die Verblödung sind aber zu 90% die "Privaten" verantwortlich ;-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Alpha13 torsten40 „Hallo Olaf, schön dich mal wieder zu lesen: Kurz und knapp: Sich kostenlos zu informieren, ist eine Freiheit, die jedem ...“
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"Das Einhebeverfahren findet zum Beispiel in Deutschland, Großbritannien und Dänemark durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt(en) selbst statt. In Österreich und der Schweiz sind für das Gebühreninkasso beauftragte Gesellschaften zuständig. Durch den Staat werden die Gebühren in Belgien eingezogen, in Frankreich gemeinsam mit der Wohnabgabe."

https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkabgabe

Absolut ahnungsfrei schimpft sich jemand wie du!

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