Laptops, Tablets, Convertibles 11.810 Themen, 56.278 Beiträge

Kennt sich jemand aus mit Notebook ASUS F55a ??

diitz / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

wer regelmäßig hier ist, hat möglicherweise im August meinen Beitrag gelesen , indem es um den Garantieanspruch ging.

Der Garantieanspruch wurde von ASUS anerkannt, inzwischen war das Notebook 4 Mal in der ASUS-Werkstatt ,

3 Mal kam es zurück mit dem Kopmmentar : Kein Fehler .

Beim vierten Mal wurde es in eine andere Werkstatt (Regenersis) geleitet, wo festgestellt wurde, daß angeblich das RAM-Modul (8GB) defekt sein soll.

Daß es der Arbeitsspeicher wäre, hatte ich nicht für möglich gehalten , Für dieses Teil bestand aber kein Garantieanspruch, da es von dem Händler, der das Notebook modifiziert vertrieben hatte, eingesetzt worden war.

In der Hoffnung, nun endlich das Ding repariert zu kriegen, habe ich die Reparturpauschale (90EUR) und den Materialpreis (35EUR) überwiesen.

Als ich das Gerät dann zurückhatte und zum ersten Mal einschaltete, war ich überrascht, daß nicht mehr WIN7 drauf war , das auch damals von dem Händler installiert worden war , sondern UBUNTU  !

Außerdem war nur ein RAM von 4GB eingesetzt.

Das angeblich defekte RAM war nicht dabei.

Ich habe inzwischen den Verdacht, daß - um den zeitweiligen Fehler endlich zu beheben - das Gerät  "umgebaut" wurde, also z.B . ein anderes Mainboard eingesetzt wurde, und damit ich an den Kosten beteiligt werden kann, das nicht originale Arbeitsspeichermodul als defekt deklariert wurde .

Nun zu meiner Frage:

Hat irgend jemand eine Idee , wie ich feststellen kann, ob da ein gravierender Eingriff  vorgenommen wurde,

Mich irritert, daß offenbar die Festpaltte gelöscht wurde und Ubuntu aufgespielt wurde. Oder welchen Grund könnte es dafür geben ??

bei Antwort benachrichtigen
diitz Alpha13 „Die haben die Kiste in den Orginalzustand zurück gesetzt, ...“
Optionen

Na , alter Schwede....

Es war ja klar , daß Du wieder mit Deinem Lieblingsthema aufwartest

Immerhin werden Deine Beleidigungen inzwischen eleganter ....

Zum Thema: Das war keine Garantiereparatur sondern eine kostenpflichtige !

Ich habe nicht  den Auftrag erteilt, das Notebook wieder in den Originalzustand zurück zu setzen, sondern den Fehler zu reparieren.

Soweit ich informiert bin, war dazu nicht notwendig , die Festplatte zu löschen .

Wenn man der Werkstatt sein Gerät anvertraut, hat sie den Reparaturauftrag auszuführen - mehr nicht.

Alles Andere wäre ein unberechtigter Zugriff, der in letzter Konsequenz schadensersatzpflichtig ist !

Was würdest Du denn sagen, wenn Du Deinen VW zur Reparatur der Bremsen in die Vertragswerkstatt bringst , und wenn Du ihn wieder abholst , ist das Autoradio ausgebaut mit der Begründung, man habe ledigilich den Originalzustand wieder hergestellt ??

Das RAM-Modul hat übrigens ca ein  Jahr offenbar einwandfrei funktioniert, Inkompatibilität erscheint also sehr unwahrscheinlich !

P.S.: Das war auch nicht "mein schöner Händler" , ich hab das Gerät ja gar nicht gezielt bei dem Händler neu gekauft sondern gebraucht von privat übernommen.

Ich glaube , es wäre hilfreich, wenn Du Dir mal überlegen würdest, was Dich eigentlich wirklich ärgert, daß Du immer wieder aggressiv reagieren mußt

bei Antwort benachrichtigen