Das LG Thübingen hat am 19. Mai 2014 einen Vollstreckungsbescheid der GEZ für unwirksam erklärt.
http://openjur.de/u/708173.html
ist zwar schon was her, aber dennoch interessant.
Die neue Masche der GEZeintreiber ist die drohnung mit der Pfändung der Mietkaution. Ist diese gepfändet, kann der Vermieter unter umständen die Wohnung kündigen.
Etwas gute hat es dabei, wer keine Wohnung mehr hat, braucht auch nicht zahlen.
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