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GEZ Vollstreckungsbescheid für unwirksam erklärt

torsten40 / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Das LG Thübingen hat am 19. Mai 2014 einen Vollstreckungsbescheid der GEZ für unwirksam erklärt.

http://openjur.de/u/708173.html

ist zwar schon was her, aber dennoch interessant.

Die neue Masche der GEZeintreiber ist die drohnung mit der Pfändung der Mietkaution. Ist diese gepfändet, kann der Vermieter unter umständen die Wohnung kündigen.

Etwas gute hat es dabei, wer keine Wohnung mehr hat, braucht auch nicht zahlen.

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Maybe torsten40 „GEZ Vollstreckungsbescheid für unwirksam erklärt“
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Die neue Masche der GEZeintreiber ist die drohnung mit der Pfändung der Mietkaution. Ist diese gepfändet, kann der Vermieter unter umständen die Wohnung kündigen.

Moin,

das ist mir jetzt nicht ganz klar. Die Mietkaution liegt doch normalerweise auf einem Konto des Vermieters. Mit welchem Recht soll vom Konto meines Vermieters gepfändet werden?

Ich denke mal, Du meinst das hier:

https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2014/09/12/gez-propaganda-steuer-jetzt-gehts-an-die-mietkaution/

Schon irgendwie belustigend, wie schwer die Institution es offenbar hat, ihre Berechtigung zu rechtfertigen und ihre "Rechte" durchzusetzen, dass sie zu diesen Mitteln greifen muss.

Mein Vermieter würde müde mit der Schulter zucken und dem "GEZ-Vollstrecker" wohl den schnellsten Weg aus der Wohnung zeigen. Bei Geld versteht der keinen Spass mehr, in dem Fall ein Vorteil.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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