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ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

Michael Nickles / 94 Antworten / Flachansicht Nickles

Spätestens dann, wenn der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ 2.0) eine Zwangsanmeldung durchführt und zur Kasse bittet (zwingt), ist Handeln angesagt. Wie im Blog-Beitrag Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck bereits aufgezeigt, scheint die GEZ 2.0 ihre Methode inzwischen verfeinert zu haben.

Es kommt nicht mehr der klassische Beitragsbescheid, sondern einfach nur eine Zahlungsaufforderung mit Fristfestsetzung. Auf dem Schreiben wird keine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt. Ist so was rechtlich okay?

Im vorherigen Blog-Beitrag wies Stralsund darauf hin (Danke!), dass ein Verwaltungsakt (Bescheid) eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sollte, der Bescheid allerdings auch ohne sie wirksam ist. Bei vorhandener Belehrung soll die Widerspruchsfrist 1 Monat betragen, bei fehlender soll es 1 Jahr sein. Nachzulesen ist das in § 58 Absatz 2 VwGO. Das scheint mir ganz praktisch zu sein. Ich weiß es aber nicht, weil ich eben Journalist und kein Jurist bin.

Und drum brauche ich anwaltliche Hilfe. Genau zu diesem Zweck habe ich eine Rechtsschutzversicherung bei der Concordia. Ich habe meinem Versicherungsvertreter also eine Mail geschickt, dass ich mich gegen die GEZ 2.0 wehren will und dafür meinen Concordia-Rechtschutz benötige. Da ich den Rechtschutz von denen bislang noch nicht gebraucht habe, bat ich drum mir mitzuteilen, wie die richtige Vorgehensweise ist.

Meine Versicherungsagentur hat das Anliegen sofort an die Concordia weitergeleitet. Die hat geprüft, ob sie für diese Sache zuständig ist, ob so ein Streit also gemäß meinem Versicherungsvertrag gedeckelt ist. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags ist immer eine Vertrauenssache. Kein normaler Mensch ist in der Lage, das seitenlange Vertragswerk bis ins letzte Detail zu verstehen.

Sicher: man weiß, dass bei einer normalen Rechtschutzversicherung kein Verkehrs- und Mietzeugs drinnen ist. Und Selbstständige wissen auch, dass berufliche Sachen nicht enthalten sind. Ob ein Rechtschutz bei "Nötigung durch ARD/ZDF" greift, lässt sich im Vorfeld kaum klarstellen. Man weiß bei Abschluß einer Versicherung schließlich nicht im Voraus, was so auf einen zukommen kann.

Beim Rumstöbern habe ich übrigens den RSV-Blog entdeckt. Den betreiben laut Impressum zwei Anwälte und sie veröffentlichen dort Erfahrungsberichte zu Rechtsschutzversicherungen - gewiss lesenwert.

Die Concordia hat mir in der Sache GEZ 2.0 sehr rasch geantwortet und dort hat sich offensichtlich jemand die Mühe gemacht, die Antwort nicht einfach aus Textbausteinen zusammenzukleben. Ich habe mir erlaubt das PDF-Schreiben der Concordia hier in Text umzuwandel, um es einfacher zitierbar/kommentierbar zu machen:

 

(Collage: PDF-Schreiben der Concordia-Versicherung, Screenshot Webpräsenz www.concordia.de.)

Vorgangs-Nr.: 60-13-14-09131-7 ho
Verwaltungsrechtssache Nickles ./. A R D/ Z D F/ D-Radio

Sehr geehrter Herr Nickles!

Ihr Schreiben vom 10.02.2014 liegt uns vor.

Sie möchten sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von TV- und Rundfunkgebühren durch die öffentlich-rechtlichen Sender (ARB, ZDF, DRadio ...) zur Wehr setzen.

Es ist uns in dieser Sache nicht möglich, Versicherungsleistungen zu erbringen. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden musste.

Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, findet zunächst ein Verwaltungsverfahren statt, an das sich regelmäßig ein Widerspruchsverfahren anschließt. Die hierbei entstehenden Kosten fallen nicht unter die Rechtsschutzversicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Angelegenheit außergerichtlich erledigt wird.

Während sich der Rechtsschutz in anderen Rechtsbereichen auf die anwaltliche Beratung, die außergerichtlichen Bemühungen des Anwaltes sowie auf das gerichtliche Verfahren erstreckt, umfasst der Versicherungsschutz im Bereich des Verwaltungsrechtes nur die Anwaltskosten für die Tätigkeit vor Gericht.

Sie finden diese Regelung in den §§ 25 Abs. 2 f), 26, Abs. 3 h) und 27 Abs. 3 h) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) bzw. in § 2 g) bb) bei Geltung der ARB 2009.und jünger.

Im vorliegenden Fall ist es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen.

Ein solches Verfahren hat - soweit die Tendenz in der Rechtsprechnung - wenig bis keine Erfolgsschancen. Die bislang zum Thema schon anhängigen und höchstrichterlich entschiedenen Verfahren gingen zu Lasten der Gebührenschuldner verloren.

Mit freundlichen Grüßen

Concordia
Rechtsschutz-Leistungs-GmbH

Die Kurzübersetzung des Schreibens lautet also: Keine Versicherungsleistung in diesem Fall. Und begründet wird das "in den §§ 25 Abs. 2 f), 26, Abs. 3 h) und 27 Abs. 3 h) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) bzw. in § 2 g) bb) bei Geltung der ARB 2009.und jünger."

Es gibt im Versicherungs-Vertragswerk also anscheinend zig Paragraphen mit denen sich die Concordia rausredet, bei meinem Streit mit der GEZ 2.0 zu helfen. Eigentlich bräuchte ich jetzt einen Anwalt, der mir das Paragraphen-Kauderwelsch der Concordia in kapierbares Deutsch übersetzt und dann gegebenenfalls das Erbringen der Versicherungsleistung einklagt. Vielleicht sollte ich bei der Concordia mal nachfragen, ob ich für diesen Vorgang versichert bin.

Auch mein Versicherungsvertreter hat sich nach dem Schreiben der Concordia rasch noch mal bei mir gemeldet und es scheint mir, dass der mit der Vorgehensweise nicht sehr glücklich ist. Er schrieb mir, dass er wegen der Sache mit der Concordia noch mal Rücksprache getroffen hat und bestätigte, was auch dem Schreiben der Concordia zu entnehmen ist.

Die Versicherung greift in meinem Fall wohl (bislang noch!) nicht, weil noch keine gerichtliche Auseinandersetzung vorliegt. Sollte es also zum Showdown vor Gericht kommen (und das wird es garantiert!) hilft mir der Rechtsschutz der Concodia vielleicht. Vielleicht, weil der Fall dann laut Versicherungsvertreter erst noch mal von der Concordia überprüft werden muss.

Das ist scheiße. Von einer Rechtschutzversicherung erwarte ich mir eine kalkulierbare, unmissverständliche Rückendeckung, für den Fall, dass es richtig kracht. Am Ende des Schreibens hat die Concordia ja auch schon durchsickern lassen, worauf es wohl hinausläuft:

"Ein solches Verfahren hat - soweit die Tendenz in der Rechtsprechnung - wenig bis keine Erfolgsschancen. Die bislang zum Thema schon anhängigen und höchstrichterlich entschiedenen Verfahren gingen zu Lasten der Gebührenschuldner verloren."

Bestimmt gibt es im Vertragswerk der Concordia einen Paragraphen, mit dem sich die Versicherung aus der Pflicht nimmt, wenn eine Sache sowieso aussichtlos erscheint. Den finalen Hinweis der Concordia, dass es bereits höchstrichterliche Entscheidungen zu Lasten der Gebührenschulnder gegeben habe, betrachte ich als irrelevant. Klar gab es bereits GEZ 2.0 freundliche Urteile, die verdammt großen Verhandlungen sind aber noch am Laufen! Als Lesestoff dazu habe ich vorhin unter anderem diesen Beitrag der Frankfurter Allgemeine gefunden: Wie zahlen alle zweimal!

Der GEZ 2.0 Gequälte, den ich gestern Abend beim Schwimmen in Unterschleißheim kennengelernt habe, kann bei "zweimal zahlen" gewiss nur lachen. Denn der hat den "Service" gleich dreifach am Hals. Er arbeitet gewerblich in München, hat hier eine Wohnung  und außerdem eine Zweitwohnsitz weiter weg in der Heimat. Dass ein Mensch unmöglich an drei verschiedenen Orten gleichzeitig Fernsehen gucken kann, ist der GEZ 2.0 schnuppe. Die Formal lautet hier 2 Wohnungen + 1 Gewerbe = 3 x Gebühren blechen.

Um gegen den Irrsinn anzukämpfen, hat er sich im November 2013 einen Anwalt genommen. Sehr glücklich ist er mit dem aber nicht. Er erzählte, er habe den Anwalt jetzt schon zig Mal gebeten loszulegen, aber irgendwie passiere da nichts. Vermutlich ist die Sache für den Anwalt einfach nicht lukrativ genug, der Streitwert zu gering.

To be continued…

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Viel Glück! torsten40
Hallo Olaf, ... Kabelschrat
Ralf103 Olaf19 „Nicht zu vergessen den Knallerbsenstrauch :-D Wie heißt es ...“
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ja, hab ich gelesen, fällt für mich genauso unter die Kategorie Eiertanz, wenn es wirklich rechtsicher wäre, würden sie nicht mit Vollstreckung und sonstigen Inkassotricks drohen, sondern tatsächlich vollstrecken, das scheinen sie aber nicht zu können, weil sie dem Widerspruch nicht ordentlich begegnet sind, d. h. sie hätten einen Formfehler begangen, wir werden sehen ...

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