Nickles Blog 212 Themen, 8.716 Beiträge

ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt

Michael Nickles / 94 Antworten / Baumansicht Nickles

Spätestens dann, wenn der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (GEZ 2.0) eine Zwangsanmeldung durchführt und zur Kasse bittet (zwingt), ist Handeln angesagt. Wie im Blog-Beitrag Automatische Zwangsanmeldung: ARD und ZDF machen Druck bereits aufgezeigt, scheint die GEZ 2.0 ihre Methode inzwischen verfeinert zu haben.

Es kommt nicht mehr der klassische Beitragsbescheid, sondern einfach nur eine Zahlungsaufforderung mit Fristfestsetzung. Auf dem Schreiben wird keine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt. Ist so was rechtlich okay?

Im vorherigen Blog-Beitrag wies Stralsund darauf hin (Danke!), dass ein Verwaltungsakt (Bescheid) eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sollte, der Bescheid allerdings auch ohne sie wirksam ist. Bei vorhandener Belehrung soll die Widerspruchsfrist 1 Monat betragen, bei fehlender soll es 1 Jahr sein. Nachzulesen ist das in § 58 Absatz 2 VwGO. Das scheint mir ganz praktisch zu sein. Ich weiß es aber nicht, weil ich eben Journalist und kein Jurist bin.

Und drum brauche ich anwaltliche Hilfe. Genau zu diesem Zweck habe ich eine Rechtsschutzversicherung bei der Concordia. Ich habe meinem Versicherungsvertreter also eine Mail geschickt, dass ich mich gegen die GEZ 2.0 wehren will und dafür meinen Concordia-Rechtschutz benötige. Da ich den Rechtschutz von denen bislang noch nicht gebraucht habe, bat ich drum mir mitzuteilen, wie die richtige Vorgehensweise ist.

Meine Versicherungsagentur hat das Anliegen sofort an die Concordia weitergeleitet. Die hat geprüft, ob sie für diese Sache zuständig ist, ob so ein Streit also gemäß meinem Versicherungsvertrag gedeckelt ist. Der Abschluss eines Versicherungsvertrags ist immer eine Vertrauenssache. Kein normaler Mensch ist in der Lage, das seitenlange Vertragswerk bis ins letzte Detail zu verstehen.

Sicher: man weiß, dass bei einer normalen Rechtschutzversicherung kein Verkehrs- und Mietzeugs drinnen ist. Und Selbstständige wissen auch, dass berufliche Sachen nicht enthalten sind. Ob ein Rechtschutz bei "Nötigung durch ARD/ZDF" greift, lässt sich im Vorfeld kaum klarstellen. Man weiß bei Abschluß einer Versicherung schließlich nicht im Voraus, was so auf einen zukommen kann.

Beim Rumstöbern habe ich übrigens den RSV-Blog entdeckt. Den betreiben laut Impressum zwei Anwälte und sie veröffentlichen dort Erfahrungsberichte zu Rechtsschutzversicherungen - gewiss lesenwert.

Die Concordia hat mir in der Sache GEZ 2.0 sehr rasch geantwortet und dort hat sich offensichtlich jemand die Mühe gemacht, die Antwort nicht einfach aus Textbausteinen zusammenzukleben. Ich habe mir erlaubt das PDF-Schreiben der Concordia hier in Text umzuwandel, um es einfacher zitierbar/kommentierbar zu machen:

 

(Collage: PDF-Schreiben der Concordia-Versicherung, Screenshot Webpräsenz www.concordia.de.)

Vorgangs-Nr.: 60-13-14-09131-7 ho
Verwaltungsrechtssache Nickles ./. A R D/ Z D F/ D-Radio

Sehr geehrter Herr Nickles!

Ihr Schreiben vom 10.02.2014 liegt uns vor.

Sie möchten sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von TV- und Rundfunkgebühren durch die öffentlich-rechtlichen Sender (ARB, ZDF, DRadio ...) zur Wehr setzen.

Es ist uns in dieser Sache nicht möglich, Versicherungsleistungen zu erbringen. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden musste.

Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, findet zunächst ein Verwaltungsverfahren statt, an das sich regelmäßig ein Widerspruchsverfahren anschließt. Die hierbei entstehenden Kosten fallen nicht unter die Rechtsschutzversicherung. Dies gilt auch für den Fall, dass die Angelegenheit außergerichtlich erledigt wird.

Während sich der Rechtsschutz in anderen Rechtsbereichen auf die anwaltliche Beratung, die außergerichtlichen Bemühungen des Anwaltes sowie auf das gerichtliche Verfahren erstreckt, umfasst der Versicherungsschutz im Bereich des Verwaltungsrechtes nur die Anwaltskosten für die Tätigkeit vor Gericht.

Sie finden diese Regelung in den §§ 25 Abs. 2 f), 26, Abs. 3 h) und 27 Abs. 3 h) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) bzw. in § 2 g) bb) bei Geltung der ARB 2009.und jünger.

Im vorliegenden Fall ist es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung gekommen.

Ein solches Verfahren hat - soweit die Tendenz in der Rechtsprechnung - wenig bis keine Erfolgsschancen. Die bislang zum Thema schon anhängigen und höchstrichterlich entschiedenen Verfahren gingen zu Lasten der Gebührenschuldner verloren.

Mit freundlichen Grüßen

Concordia
Rechtsschutz-Leistungs-GmbH

Die Kurzübersetzung des Schreibens lautet also: Keine Versicherungsleistung in diesem Fall. Und begründet wird das "in den §§ 25 Abs. 2 f), 26, Abs. 3 h) und 27 Abs. 3 h) der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) bzw. in § 2 g) bb) bei Geltung der ARB 2009.und jünger."

Es gibt im Versicherungs-Vertragswerk also anscheinend zig Paragraphen mit denen sich die Concordia rausredet, bei meinem Streit mit der GEZ 2.0 zu helfen. Eigentlich bräuchte ich jetzt einen Anwalt, der mir das Paragraphen-Kauderwelsch der Concordia in kapierbares Deutsch übersetzt und dann gegebenenfalls das Erbringen der Versicherungsleistung einklagt. Vielleicht sollte ich bei der Concordia mal nachfragen, ob ich für diesen Vorgang versichert bin.

Auch mein Versicherungsvertreter hat sich nach dem Schreiben der Concordia rasch noch mal bei mir gemeldet und es scheint mir, dass der mit der Vorgehensweise nicht sehr glücklich ist. Er schrieb mir, dass er wegen der Sache mit der Concordia noch mal Rücksprache getroffen hat und bestätigte, was auch dem Schreiben der Concordia zu entnehmen ist.

Die Versicherung greift in meinem Fall wohl (bislang noch!) nicht, weil noch keine gerichtliche Auseinandersetzung vorliegt. Sollte es also zum Showdown vor Gericht kommen (und das wird es garantiert!) hilft mir der Rechtsschutz der Concodia vielleicht. Vielleicht, weil der Fall dann laut Versicherungsvertreter erst noch mal von der Concordia überprüft werden muss.

Das ist scheiße. Von einer Rechtschutzversicherung erwarte ich mir eine kalkulierbare, unmissverständliche Rückendeckung, für den Fall, dass es richtig kracht. Am Ende des Schreibens hat die Concordia ja auch schon durchsickern lassen, worauf es wohl hinausläuft:

"Ein solches Verfahren hat - soweit die Tendenz in der Rechtsprechnung - wenig bis keine Erfolgsschancen. Die bislang zum Thema schon anhängigen und höchstrichterlich entschiedenen Verfahren gingen zu Lasten der Gebührenschuldner verloren."

Bestimmt gibt es im Vertragswerk der Concordia einen Paragraphen, mit dem sich die Versicherung aus der Pflicht nimmt, wenn eine Sache sowieso aussichtlos erscheint. Den finalen Hinweis der Concordia, dass es bereits höchstrichterliche Entscheidungen zu Lasten der Gebührenschulnder gegeben habe, betrachte ich als irrelevant. Klar gab es bereits GEZ 2.0 freundliche Urteile, die verdammt großen Verhandlungen sind aber noch am Laufen! Als Lesestoff dazu habe ich vorhin unter anderem diesen Beitrag der Frankfurter Allgemeine gefunden: Wie zahlen alle zweimal!

Der GEZ 2.0 Gequälte, den ich gestern Abend beim Schwimmen in Unterschleißheim kennengelernt habe, kann bei "zweimal zahlen" gewiss nur lachen. Denn der hat den "Service" gleich dreifach am Hals. Er arbeitet gewerblich in München, hat hier eine Wohnung  und außerdem eine Zweitwohnsitz weiter weg in der Heimat. Dass ein Mensch unmöglich an drei verschiedenen Orten gleichzeitig Fernsehen gucken kann, ist der GEZ 2.0 schnuppe. Die Formal lautet hier 2 Wohnungen + 1 Gewerbe = 3 x Gebühren blechen.

Um gegen den Irrsinn anzukämpfen, hat er sich im November 2013 einen Anwalt genommen. Sehr glücklich ist er mit dem aber nicht. Er erzählte, er habe den Anwalt jetzt schon zig Mal gebeten loszulegen, aber irgendwie passiere da nichts. Vermutlich ist die Sache für den Anwalt einfach nicht lukrativ genug, der Streitwert zu gering.

To be continued…

bei Antwort benachrichtigen
torsten40 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Viel Glück!

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Tja Mike, so ist das mit den Rechtsschutzversicherungen. Wenn's ans Zahlen geht, dann hast du  in 99% aller Fälle die Arschkarte gezogen. Die finden mit Sicherheit irgendwo einen etwa gleichartigen Fall, wo derjenige, welcher geklagt hat, kein Recht bekommen hat - somit ist ein weiteres Vorgehen in einem ähnlichen Fall für die Versicherung uninteressant, weil man ja nicht gewinnt und schlussendlich auf den Kosten sitzen bleibt.

Das trifft ebenso auf die Hausratversicherungen zu. Da hatte ich mal den Fall, dass bei mir durch Blitzschlag diverse elektrische bzw. elektronische Geräte den Geist aufgegeben haben. Als ich den Schaden von der Versicherung reguliert habe wollte, kam als Antwort von denen, dass "laut Aussage des Wetterdienstes am besagten Tag bei uns kein Gewitter gewesen ist".

Seitdem habe ich außer meiner Autoversicherung nur noch eine "Allgemeine Haftpflichtversicherung", alle anderen Versicherungen sind in meinen Augen nur Abzocke!

Gruß

K.-H., der dir natürlich für deinen "Kampf gegen Windmühlenflügel" alles Gute wünscht.

bei Antwort benachrichtigen
mawe2 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Die einfache Gebührenzahlung wird man wohl - mit oder ohne Rechtsschutz - kaum noch umgehen können. Auch wenn ich kein Jurist bin, kann ich mir nicht vorstellen, dass man jetzt noch gegen diese Gebührenpflicht etwas ausrichten kann.

Wenn aber eine einzelne Person (nur auf Grund von Haupt- und Nebenwohnung bzw. Wohnung und separatem Büro) zwei, drei oder vier Mal zahlen soll, ist ein Maß an Absurdität erreicht, das auch der unbedarfteste Richter nicht einfach so ignorieren kann.

Schließlich kann höchstens der Mensch, nicht aber seine Wohnungen oder sein Büro den ö.r. Rundfunk nutzen. Und das kann er eben zeitgleich nur einmal und nicht mehrmals.

Ich würde also niemals akzeptieren, dass ein einzelne Person mehrere Rundfunkbeiträge zahlen soll.

Und dafür sollte es dann auch möglichst eine Unterstützung von einer Rechtsschutzversicherung geben.

Vielleicht ist die jetzige Situation ein willkommener Anlass, mal zu recherchieren, ob es nicht vielleicht doch irgendwelche Versicherungsgesellschaften gibt, die hier Hilfe anbieten? So lange das Hauptverfahren vor Gericht noch nicht begonnen hat, kann man u.U. auch noch bei einer anderen Gesellschaft einen Vertrag abschließen, der dann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit den Sendeanstalten helfen kann?

Gruß, mawe2

bei Antwort benachrichtigen
Maybe mawe2 „Die einfache Gebührenzahlung wird man wohl - mit oder ohne ...“
Optionen
Ich würde also niemals akzeptieren, dass ein einzelne Person mehrere Rundfunkbeiträge zahlen soll.

Moin,

von meinem persönlichen Rechtsverständnis gebe ich Dir da vollkommen Recht, man ist eben abGEZockt, wie immer.

Allerdings ist es irgendwie klar, dass eine "pauschle Haushaltsabgabe" nicht personengebunden ist, sondern pro Haushalt gezahlt werden muss. Wer also mehrere Haushalte und zusätzlich Gewerbe betreibt, muss mehrfach zahlen. Dafür muss jetzt pro Haushalt "nur" eine Abgabe entrichtet werden, auch wenn mehrere volljährige Personen dort wohnhaft sind. Die einen zahlen weniger, die anderen mehr, im Schnitt dürfte wieder ein klares Plus für die GEZ abfallen. Das war echt ein lohnenswerter Schritt, da auch viel Verwaltungsaufwand entfällt, genauso wie deren Nachweißpflicht.

Nach dem Motto: "So, ab jetzt zahlt eben jeder Haushalt, basta!"

Es ist zum Kotzen! Ich denke nicht, dass man da irgendeine Chance der Verweigerung hat.

Eine ähnliche Schweinerei ist die Befreiung, die klar an irgendwelche Vorgaben gekoppelt ist und nicht an das jeweilige Einkommen. Außer taubblinde Menschen wären das nur noch Empfänger von ALG2 und Sozialhilfe und natürlich nach dem Asylbewerberrecht. *Kotz*

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_152402 Maybe „Moin, von meinem persönlichen Rechtsverständnis gebe ich ...“
Optionen

Du hast ein Messer im Haus. Du könntest ein Mörder sein! Ab in den Knast!

Hier ist man schuldig, bevor man ein Verbrechen begangen hat! Und weil ja alle ein Messer im Haus haben, grenzt das schon an Sippenhaft. Da muss sich doch ein Argument finden, dass diesem UNSINN ein Ende bereitet!?

bei Antwort benachrichtigen
torsten40 gelöscht_152402 „Du hast ein Messer im Haus. Du könntest ein Mörder sein! ...“
Optionen

Beantrage einfach Kindergeld. Nicht weil du Kinder hast, sondern weil du das Gerät zum Kindermachen hast ;)

Rechne dir aus, wieviele Kinder du zu Lebzeiten Zeugen könntest, und beantrage danach.

Freigeist
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_152402 torsten40 „Beantrage einfach Kindergeld. Nicht weil du Kinder hast, ...“
Optionen

Ich bin REICH!

Hey- ich geb n Bier aus! Aber jeder nur nen Schluck! Ihr müsst ja noch fahren ;-)

bei Antwort benachrichtigen
Maybe gelöscht_152402 „Du hast ein Messer im Haus. Du könntest ein Mörder sein! ...“
Optionen
Da muss sich doch ein Argument finden, dass diesem UNSINN ein Ende bereitet!?

Moin,

alle unter Generalverdacht zu stellen, ist doch momentan schwer in Mode. Man beachte nur die Urheberrechtsabgaben auf Speichermedien und neuerdings auch auf PCs. Auch hier wird einfach unterstellt, etwas zu einem bestimmten Zweck zu nutzen.

Das alles sind nichts anderes als Zwangsabgaben.

Was könnte man machen? Solange die große realitätsfremdem, lobiistisch gesteuerte Führungsriege der Politik und Wirtschaft weiterhin gewählt und eingesetzt wird, wird sich nichts ändern.

Hauptsache, man kann sich mal wieder die Diäten erhöhen, während der Pöbel weiterhin schön das Geld erarbeitet, um das Sozialamt Europas zu füttern.

Etwas, das jede Gesellschaftform gemeinsam hat, ist es den Pöbel solange auszubeuten, um den Reichtum weniger permanent zu erhöhen, bis dieser Pöbel nichts mehr zu verlieren hat und ein Umsturz stattfindet.

Wir werden lediglich statisch betrachtet und da geht es uns gut, weil wir eben sehr viele Großverdiener haben. Dann heißt es wieder: "Uns geht es doch gut!" während dem Einzelnen immer weniger übrig bleibt.

Reich wird man nicht, wenn man für sein Geld arbeitet, sondern wenn das Geld für einen arbeitet. Und genau diese Menschen nutzen auch noch jegliche Möglichkeiten, so wenig Abgaben wie möglich zu zahlen.

Aber gut, dieses philosophieren mach nur depressiv.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
John52 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Hallo Mike,

ich zahle in Österreich an die GIS (Gebühren info Stelle) alle 2 Monate - also 6 x im Jahr, für Rundfunk und Fernsehen 48,16,- Euro. Siehe https://www.gis.at/gebuehren/gebuehrentabelle/.

Der ORF ist politisch (rot/schwarz) geprägt und entsprechend "unabhängig".

Um diesen per Sat empfangen zu können, brauchst eine Karte - alle 5 Jahre zu derzeit  15,- Euro für die  neue Karte ("aus technischen Gründen" wird die alte deaktiviert und zahlst eine neue)

Wenn ich HD-Austria dazu nehme, kommen nochmals 7,- Euro monatlich dazu. Ich seh dann den gleichen Sche.. um an höher´n Preis.

Fernsehen über Computer oder "anderem technischen Gerät" geht nur mit GIS-Gebührenzahlung - sonst bist ein "SCHWARZSEHER".

Über SAT sehe ich halt die deutschen  freien Sender, da sind manche Kommentare ehrlicher und unzensuriert - jedenfall habe ich  oft den Eindruck.

Dass ARD und ZDF Gebühren einheben ist mir neu.

Ich habe mich auch einmal als "Zweitwohnsitz-Besitzer" gegen die Gis gewehrt - Fazit: Fast täglich ist ein GIS - Prüfwagen (Div. Antennen auf dem Dach)  durch die Gasse gefahren und manchmal auch vor den Haus stehen geblieben. Letztendlich habe ich drauf gepfiffen und einen Radioempfang angemeldet.

Jeder will für seine "Leistung" mehr Kohle machen, egal mit welchen Mitteln.

John

bei Antwort benachrichtigen
Quax04 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Hallo Mike,

es ist bei Rechtsschutzversicherungen üblich, daß bei einem angestrebten Prozess "hinreichend Aussicht auf Erfolg" bestehen muss. Wenn nicht, müssen sie nicht zahlen.

Ist im Übrigen bei Prozesskostenhilfe ebenso.

Gruß

Micha

bei Antwort benachrichtigen
Alibaba Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, ist zumindest ein Ablehnungsgrund "die Tendenz zur Aussichtslosigkeit". Das allein ist schon der blanke Hohn, denn wenn Alles schon vorher klar wäre, sprich 100% sicher zu gewinnen, dann würdest Du gar nicht klagen müssen (eine Firma oder Behörde wäre kaum so blöd, klar erkennbar unhaltbare Dinge zu verzapfen), dann bräuchtest Du auch keinen Anwalt sprich Kosten - und die Rechtsschutzversicherung schon gar nicht.

Und was ist mit den mittlerweilen etlichen braven Bürgern, die sich mit Erfolg bis zum BGH durchgeklagt habe, in "aussichtsloser Sache" und gegen übermächtige Gegner wie Staat, Konzern, reiche Soziopathen... ? Deren Anliegen hatten auch diese Tendenz, und wie oft gings auch gegen Versicherungen... Aber wozu sonst gibts das Kleingedruckte ?

Alibaba

Win11 pro 64, Ryzen 5 5600G, Gigabyte B550 X V2, DDR4 16GB RAM, SSD Crucial 500 GB, MSI Geforce GTX 1050 2GT OC und 2xSATA3-HD + 1xeSATA-HD mit insges. 7,5 TB, NT Cooler Master Silent Pro Gold 1000W, Monitor Samsung Syncmaster 24"
bei Antwort benachrichtigen
mulex1 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Das war so zu erwarten, weil eigentlich auch bekannt. Man muss hier fairerweise auch bedenken, daß die Rechtschutzversicherungen  vielfach von "Prozesshanseln" und Rechthaben missbraucht werden - es wird auf Teufel komm raus gestritten, vielfach um Lappalien, von Leute die wegen der gleichen Sache sonst ohne RSV nie vor Gericht gezogen wären.

Etwas anderes ist die Sache mit den GEZ-Beiträgen. Alles in allem eine maßlose Unverschämtheit die uns allerdings vor allem die Politik eingebrockt hat. Politiker waren es schließlich, die die maßlosen Wünsche der Anstalten abgenickt  und erst möglich gemacht haben.

Hier wäre m.E. anzusetzen. Wenn auch der einzelne Abgeordnete nur indirekt daran beteiligt war ist er doch ein empfindliches Glied in der Kette.

Vorschlag: Decken wir diese Leute - und zwar jeder die in seinem Wahlkreis !! -mit Protesten und Schmäh via Mail und anderen Medien regelrecht ein und machen die Aktionen auch öffentlich. Wie wirksam solche "Stürme" sind erfährt man ja in letzter Zeit immer öfter.

Wer kann das organisieren ???

Gruß

MULEX

 

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_103956 mulex1 „Das war so zu erwarten, weil eigentlich auch bekannt. Man ...“
Optionen

Hier kommt Hilfe!

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/02/13/musterklage-bmw-betrieb-menton-kaempft-gegen-rundfunkbeitrag/

Ein BMW-Subunternehmer will GRUNDSÄTZLICH NICHT mehr zahlen.

Ich würd das in jedem Fall im Auge behalten, auch wenn es sachlich etwas anders gelagert ist.

Hier geht es darum, das für JEDEN Vorführwagen Gebühren fällig sein sollen. Bekloppter gehts nun wirklich nicht mehr. Frei nach Asterix: Die GEZ, die spinnen...

bei Antwort benachrichtigen
Maybe gelöscht_103956 „Hier kommt Hilfe! ...“
Optionen

Moin,

das ist ja mal wieder purer Schwachsinn und wiederspricht der Definition "pauschale Haushaltsabgabe" komplett.

Gut, hier handelt es sich um Gewerbe, aber wenn eben dieser Betrieb angemeldet ist, sind die Abgaben entrichtet.

Wie bitte soll es denn in Zukunft Elektronikmärkten gegen, die Empfangsgeräte in großer Zahl ausstellen und auf Lager haben. Oder gar erst den Herstellern dieser Geräte, die diese ja auch für den späteren Verkauf vorführen und lagern.

Gruß

Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_103956 Maybe „Moin, das ist ja mal wieder purer Schwachsinn und ...“
Optionen
ist ja mal wieder purer Schwachsinn

... wem sagst du das???

Nimmt man jetzt allein die Vorführwagen zeigt das doch den puren Wahnsinn.

Und letztendlich ist das genaus wie beim Mike.

Da zahlt der Verkäufer für das Verkaufshaus, jede weitere Filiale, die Werkstatt, falls andere Adr. UND wie das mit einer anderen Hausnummer auf gleiche Gelände ist!?, Naja und dann für JEDEN Wagen, der angemeldet, auch wie der Kläger betont, überhaupt keine Radio eingebaut ist. An Absurdität ist das kaum noch zu toppen.GeldBrüllend Logik ist darin schon garnicht mehr zu finden!!!

bei Antwort benachrichtigen
84ck80n3 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Ganz ehrlich, verstehe ich dieses Posting grad überhaupt nicht!

Bei dem anderen Posting zum Thema, hast Du schon zig Ideen und Zusagen bekommen, und nun heulst Du Dich hier aus, weil die von der Versicherung Dich ja gar nicht so richtig lieb haben? Sach ma, bist Du wirklich so naiv? Ich als Hartzer bekomme für wirklich jeden Dreck einen Gutschein für nen Anwalt. Aber würde ich mit dem Anliegen da vorsprechen, würden selbst die ihren Kopf schütteln. 
Versuch doch zunächst mal was einfacheres:

Liebe Versicherung,
ich will endlich mal nen fetten Ferrari fahren und will auch mal erleben, was das für ein Gefühl ist, wenn man den mit Tempo 300 gegen ne Wand klatscht.
Nu wollt ich bei MyDays so'n Ding mieten und meinen Traum erfüllen. Allerdings verstehen die den zweiten Teil meines Wunschtraumes nicht wirklich so richtig, weshalb ich im Schadensfall den Wagen SELBER zahlen soll. Also wirklich, Sachen gibt's! 
Nun kommt Ihr ins Spiel: Zahlt Ihr Wunschtraum Teil 2?
Euer Nickles Mike!

Beim Thread 1 dachte ich noch, was das ne geile Nummer wird. Alle zusammen, und alle so: Yeahhhhh! ...und auf gegen die GEZ. Aber wenn ich nun diese Krönung der Naivität lese, denke ich nur noch Eines:  Zahl die Beiträge und halt die Füße still!

bei Antwort benachrichtigen
Vanwegen 84ck80n3 „Ganz ehrlich, verstehe ich dieses Posting grad überhaupt ...“
Optionen

BRAVO, noch ein geistreicher Beitrag von Dir......lolol

bei Antwort benachrichtigen
84ck80n3 Vanwegen „BRAVO, noch ein geistreicher Beitrag von Dir......lolol“
Optionen

NOCH einer? Wo ist denn der andere?

bei Antwort benachrichtigen
Vanwegen Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Moin Michael,

Ich werde nächste Tage mal einen ... Juristen kontakten und der Sache auf den Zahn fühlen und das Ergebniß mitteilen, ggf Adresse als Pn.

Greetz Van

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_103956 Vanwegen „Moin Michael, Ich werde nächste Tage mal einen ... Juristen ...“
Optionen

btw  Anwalt

Eine andere Idee wäre evtl. noch sich eine Rechtsfakultät aussuchen, die eher "links" einzuordnen ist und dort Kontakt mit dem Assi aufnehmen, ob die nicht mit ein paar Studenten mit Genehmigung des Dekans ein "GEZ-Projekt" einrichten würden!?  Das Projekt könnte in einer AG-benoteten "Hausaufgabe" oder Gemeinschafts-Diplomarbeit münden. Bei den Studenten wirst du sicher offene Türen einrennen. Der Dekan ist da eher das Minenfeld.

Das könnte man insofern noch tarnen mit dem Arbeitstitel: " Verfassungskonformität des politischen 

Umfeldes in der Unternehmenskultur" ...oderso...UnschuldigCool

Versteht das bitte erstmal als Ideenimpuls.

Bei den Pädagogen ist das Gang und gäbe aus Bierlaune und "bekloppten Sachen" konkrete erfolgreiche Projekte zu entwicklen, die mit der "Schulmedizin" niemals zu stande gekommen wären.

Schönes Wochenende 

Schorsch

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles Vanwegen „Moin Michael, Ich werde nächste Tage mal einen ... Juristen ...“
Optionen

Danke. Ich werde die Geschichte erstmal einfach weiterlaufen lassen und berichten, damit alle konkret miterleben können, was auf sie zukommt, wenn sie sich wehren.

Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen
Keine Versicherungsleistung in diesem Fall.

Das war ja auch klar. Versicherungen sind - auch im Interesse iher Kunden, die ja durch ihre Beiträge die Rechtsstreitereien bezahlen müssen - sogar rechtlich verpflichtet, Fälle abzulehnen, die höchstwahrscheinlich vor Gericht scheitern werden. Und das ist bei abGEZockt nunmal der Fall.

Allerdings (meine persönliche Meinug ):  Wäre ich nicht schon zahlendes Mitglied (nicht wegen des Zugriffes auf Deine Artikel, in der Gesamtbilanz wären Deine Bücher billiger, sondern eben wegen dieses Forums) würde ich jetzt Mitgflied werden. Eben, weiß Du Dich mit der abGEZockt anlegst, und wahrscheinlich scheiterst. Aber gerade deshalb sind die € bei Dir bestens angelegt! Du kriechst keinem in den Arsch und Du läßt Dich nicht einschüchtern.

Deshalb werden Leute wie Du gebraucht, denn sie sind selten geworden in unserer Zeit.

Denn der hat den "Service" gleich dreifach am Hals. Er arbeitet gewerblich in München, hat hier eine Wohnung  und außerdem eine Zweitwohnsitz weiter weg in der Heimat.

Er kann sogar froh sein, "nur" dreimal zahlen zu müssen!

Früher, zu abGEZockt-Zeiten wäre es signifikant teurer geworden!

Wohnung: 1 x  GEZ + Arbeitszimmer: 1 mal GEZ

Firmenwagen: 1 x GEZ

2. Wohnung: GEZ + GEZ für Arbeitszimmer

Gewerberäume: GEZ pro Arbeitszimmer (man kann ja Radio und Fernseher reinstellen. Schließich arbeitet man ja nicht auf der Arbeit sondern hört Radio und guckt in den Fernsehr)

Fazit: Er hätte mindestens 6 mal die Gebühren zahlen müssen. Für ihn also eine echte Ersparnis!

Damals sind Dinge bekannt geworden, die selbst dem hartgesottensten zum Amokläufer hätten mutieren lassen.

Elektrotechniker, die z.B. Fernseher repariert haben mußten für jedes vorhandene Gerät zahlen, egal, ob es funktionierte oder nicht. Egal,  ob sie es nur für die Dauer der Reperatur hatte oder für den persönlichen Bedarf.

Schlielich weiß ja Jeder, daß man 2 Augen und 2 Ohren hat und demnach auch problemlos 4 Fernseher gleichzeitig benutzen kann.

Viele Fernsehtechniker, die sich den juristischen Streit und/oder die Gebühren nicht leisten können, sind damals in Konkurs gegangen (Ich habe einige davon kennen gelernt). Die Wirtschaft war zufrieden, denn je weniger Geräte repariert werden (konnten), desto mehr konnten verkauft werden.

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
groggyman Systemcrasher „Das war ja auch klar. Versicherungen sind - auch im ...“
Optionen
Elektrotechniker, die z.B. Fernseher repariert haben mußten für jedes vorhandene Gerät zahlen, egal, ob es funktionierte oder nicht. Egal,  ob sie es nur für die Dauer der Reperatur hatte oder für den persönlichen Bedarf.

Das ist aber aus der Reihe "Witze die man gern erzählt".  Kannst du das mal mit einem Link verfestigen :-) Deswegen hat wohl die Grundig AG damals 2003 Insolvenz angemeldet....zu viele Geräte in den Hallen :-)

bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher groggyman „Das ist aber aus der Reihe Witze die man gern erzählt . ...“
Optionen
Das ist aber aus der Reihe "Witze die man gern erzählt".

Nein, das ist leider bittere Tatsache, ging mehrfach durch sämtliche Tageszeitungen. Ist aber schon ein paar Jahre her. Und nach dem Link kannst du selber suchen.

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Systemcrasher „Nein, das ist leider bittere Tatsache, ging mehrfach durch ...“
Optionen
Elektrotechniker, die z.B. Fernseher repariert haben mußten für jedes vorhandene Gerät zahlen, egal, ob es funktionierte oder nicht. Egal, ob sie es nur für die Dauer der Reperatur hatte oder für den persönlichen Bedarf.

Eine Sache verstehe ich daran überhaupt nicht.

Egal ob Beitragsservice 2014 oder Vintage-GEZ: die Gebühren wurden noch nie pro Gerät entrichtet, sondern immer nur pro Adresse. Also egal, ob man nur einen Fernseher zuhause stehen hat oder eine ganze Fabrikhalle voll - Adresse ist Adresse.

Die einzigen mir bekannten Ausnahmen davon sind (bzw. waren!): Kinder, die noch ein Zimmer bei den Eltern hatten(!), aber schon Geld verdienten; oder: geschäftlich genutzte Räume innerhalb der Privatwohnung.

Bei einem Rundfunk- und Fernsehtechniker entsprechen die Geschäftsräume - Ladenlokal mit Werkstatt - der meldepflichtigen Adresse. Wenn der Betrieb gemeldet ist und Rundfunkgebühren zahlt, war und ist das Thema erledigt. Warum sollte da noch ein Erbsenzähler von der GEZ vorbei kommen und die Anzahl Geräte feststellen?

Heute würde das eh nicht mehr funktionieren - die Rundfunkgebührenbeauftragten gibt es inzwischen ja nicht mehr.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Kabelschrat Olaf19 „Eine Sache verstehe ich daran überhaupt nicht. Egal ob ...“
Optionen

Hallo Olaf,

http://www.mittelstandswiki.de/wissen/Rundfunkgeb%C3%BChr

Im TV habe ich mitbekommen, das die Gnadenlos Ekelerregenden Mehrfach Abkassierer, Radio und Fernsehtechniker- Betriebe richtig geschröpft haben. Wenn ich mich richtig erinnere wollten die auch Kohle für Kundengeräte, die repariert werden sollten.

: die Gebühren wurden noch nie pro Gerät entrichtet, sondern immer nur pro Adresse

Mediale einseitige Ernährung ist ungesund!

Aurubis

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Olaf19 „Eine Sache verstehe ich daran überhaupt nicht. Egal ob ...“
Optionen
Warum sollte da noch ein Erbsenzähler von der GEZ vorbei kommen und die Anzahl Geräte feststellen?

Weil viele Erbsenzähler genau damit Kasse gemacht haben.

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Systemcrasher „Weil viele Erbsenzähler genau damit Kasse gemacht haben.“
Optionen
Weil viele Erbsenzähler genau damit Kasse gemacht haben.

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter besuchte nur Adressen, die bei der GEZ nicht gemeldet waren. Zahlte einer bereits Gebühren, bekam er auch keinen Besuch.

Vor allem kassierte ein Rundfunkgebührenbeauftragter nur dann eine Prämie, wenn er einen Bisher-noch-nicht-Zahler zu einem Zahler machen konnte. Für "Dubletten" gab's keine Prämie.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
84ck80n3 Olaf19 „Ein Rundfunkgebührenbeauftragter besuchte nur Adressen, ...“
Optionen
Zahlte einer bereits Gebühren, bekam er auch keinen Besuch.

Das stimmt hinten und vorne nicht. Frag mal Autohäuser (Radio in PKWs) und Eltern deren Kinder noch zu Hause wohnen, nur um zwei Beispiele zu nennen. An solchen "bereits Zahlern" hat sich so manch einer gesund gestoßen.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 84ck80n3 „Das stimmt hinten und vorne nicht. Frag mal Autohäuser ...“
Optionen
Eltern deren Kinder noch zu Hause wohnen

Wenn die Kinder eigenes Geld verdienten, hätten sie auch ein eigenes Rundfunkgebührenteilnehmerkonto einrichten müssen. Hatten sie das noch nicht, bekamen sie Besuch. Das spricht aber nicht gegen das, was ich geschrieben habe. Mit einer Abgabe pro Gerät hat das ja noch nichts zu tun.

Autohäuser sollten für jeden herumstehenden PKW einzelne GEZ bezahlen?! Wenn das wirklich so gewesen wäre, hätten die alle ihren Laden dicht machen können... oder sämtliche Autoradios rausrupfen, was auch nicht geschäftsfördernd gewesen wäre.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
84ck80n3 Olaf19 „Wenn die Kinder eigenes Geld verdienten, hätten sie auch ...“
Optionen

Du schriebst:

Ein Rundfunkgebührenbeauftragter besuchte nur Adressen, die bei der GEZ nicht gemeldet waren. Zahlte einer bereits Gebühren, bekam er auch keinen Besuch.

Müllers Sohn hat ne Lehre als Bäcker angefangen. Also haben sie bereits gezahlt und bekamen trotzdem Besuch wenn der Fahnder pfiffig war. Exakt das Gegenteil von dem was Du schreibst. Was meinst Du, wie viele Eltern sich nicht klar waren, dass da gezahlt werden musste, und findige Fahnder da einiges an Jahren nachzahlen ließen.

Und das Ding mit den Autohäusern... schau hier:

http://www.gulli.com/news/16170-gez-autohaendler-soll-18000-euro-rundfunkgebuehren-bezahlen-2011-05-21

Da gab es doch den Fahnder, der sich an der POST (Radios in deren Autos) gesund gestoßen hat. Ich glaube der braucht in seinem Leben nicht mehr zu arbeiten.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 84ck80n3 „Du schriebst: Müllers Sohn hat ne Lehre als Bäcker ...“
Optionen

Okay, dann habe ich mich schlecht ausgedrückt.

Mir ging es darum, dass es scheißegal ist, ob ich in jedem Zimmer einen Fernseher zu stehen habe, oder nur ein "zentrales" Gerät in meinem Wohnzimmer. Deswegen hatte es mich gewundert, dass ein Rundfunk- und Fernsehtechniker angeblich in seinem Betrieb jedes vorhandene Gerät einzeln anmelden muss. Dass die selbst verdienenden Kinder früher separat zahlen mussten, ist klar.

Was im Artikel von Gulli erzählt wird, ist allerdings ein ganz dicker Hund. Was der erste Runfunkgebührenbeauftragte 1992 gesagt hat, entspricht auch meinem Verständnis vom Rundfunkrecht. Wieso kann dann irgendwann ein Nachfolger kommen und "andere Vorstellungen" entwickeln? Macht(e) da jeder was er lustig war, und gilt das jetzt nur für das Land Sachsen? Kultur ist zwar Ländersache, aber die Länder beschließen das Rundfunkrecht gemeinsam, und das gilt dann für ganz Deutschland.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
alex179 Olaf19 „Wenn die Kinder eigenes Geld verdienten, hätten sie auch ...“
Optionen

Meine Eltern bekamen nie Besuch oder Post von der GEZ, obwohl ich dort noch mehrere Jahre auch nach der Ausbildung gemeldet war. Die wurden erst auf mich aufmerksam, als ich eine eigene Wohnung bezogen und mich dort umgemeldet hatte.

Bei dem Geschäft meiner Mutter kam trotz Zahlungen mal einer vorbei und wollte sehen, welche  Geräte im Gebäude und dem Firmenwagen sind.

Eine Bekannte von mir hatte in einem Stundenwohnheim in Nürnberg während ihrer Ausbildung gewohnt. Selbst da sind die GEZ-Geier durchgelaufen, obwohl dort alle vom Einkommen unter dem Existenzminmum lagen. Immer wenn der kam, waren alle Zimmertüren plötzlich verschlossen... Es soll auch ein paar gegeben haben, die nach seinem Besuch ihren Ferseher anmelden mussten. Die konnten sich dann mehrmals jährlich stundenlang ins Sozialamt setzen, damit sie eine Befreiung kriegen. 

Gruss Alex

bei Antwort benachrichtigen
84ck80n3 alex179 „Meine Eltern bekamen nie Besuch oder Post von der GEZ, ...“
Optionen
Die wurden erst auf mich aufmerksam, als ich eine eigene Wohnung bezogen und mich dort umgemeldet hatte.

Ich hatte von 85 (acht fünf) bis 10 (eins null) Ruhe vor denen!

bei Antwort benachrichtigen
Kabelschrat Olaf19 „Ein Rundfunkgebührenbeauftragter besuchte nur Adressen, ...“
Optionen

Hallo Olaf,

ich bezweifele stark, dass die Mitarbeiter der  Gnadenlosen Ekelerregenden Mehrfach Abkassierer nur unangemeldete Adressen besuchten.

Oder waren das Mitarbeiter , mit hellseherischen Fähigkeite, die  die Anzahl der abkassier fähigen Geräte in den Firmen, mit der Glaskugel zu zählen? Gad die Glaskugel  auch Infos ob Kinder, mit eigenem Einkommen ,eigene TV- Rundfunkgeräte nutzten?

http://www.welt.de/wirtschaft/article109668720/GEZ-will-Buerger-kuenftig-noch-staerker-ausforschen.html

Aurubis

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Olaf19 „Ein Rundfunkgebührenbeauftragter besuchte nur Adressen, ...“
Optionen
Ein Rundfunkgebührenbeauftragter besuchte nur Adressen, die bei der GEZ nicht gemeldet waren. Zahlte einer bereits Gebühren, bekam er auch keinen Besuch.

Das stimmt so nicht.

Tatsächlich kamen die "Beauftragten" v.A. zu Menschen, die ihre Geräte ordnungsgemäß angemeldet hatten.

Aber dann mußten die erst beweisen, daß ihre 12 und 13-jährigen Kinder noch kein eigenes Einkomen hatten. Schließlich kann man Taschengeld ja auch als Einkommen bezeichnen.

Und wie bereits geschrieben: Gerade Solche, die Rundfunkgeräte reparierten, wurden nicht selten mehrfach zur Kasse gebeten. Ging damals durch die gesamte Presse.

Oder hast Du vor 10-20 Jahren noch keine Zeitungen gelesen?

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Systemcrasher „Das stimmt so nicht. Tatsächlich kamen die Beauftragten ...“
Optionen
Oder hast Du vor 10-20 Jahren noch keine Zeitungen gelesen?

Wahrscheinlich habe ich einfach nur in den falschen Blättern geblättert :-)

Nun, meine Eltern haben all die Jahre immer Rundfunkgebühren gezahlt und nie Besuch von einem Rundfunkgebührenbeauftragten bekommen, auch nicht, als ich schon längst über 18 war und theoretisch eigenes Geld hätte verdienen können. Auch aus unserem Bekanntenkreis sind mir solche Fälle nicht bekannt, ist allerdings auch schon weit über 20 Jahre her - oder wir wohnten im falschen Bundesland... Beweise zu verlangen, dass ein Zwölfjähriger noch kein "Einkommen" erzielt, erscheint mir reichlich absurd. Ich will keinesfalls ausschließen, dass solche Auswüchse vorkommen können. Aber das sind dann eben wirklich nur "Stilblüten".

Gerade Solche, die Rundfunkgeräte reparierten, wurden nicht selten mehrfach zur Kasse gebeten.

Nicht selten, das heißt für mich: viele ja, einige aber auch nicht. Da scheint mir reichlich viel Willkür und Ermessensspielraum im Schwange zu sein. Oder die Rundfunkgebührenbeauftragten haben schlicht geblufft, was allerdings eine ganz miese Nummer wäre. Dass die Autohaus-Geschichte vor Gericht durchgegangen ist, finde ich einigermaßen unfassbar.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Kabelschrat Olaf19 „Wahrscheinlich habe ich einfach nur in den falschen ...“
Optionen

Hallo Olaf,

ich bezweifele das Willkür und Ermessensspielräume  beim Gnadenlos Ekelerregend Mehrfach Abzukassieren ihre Finger im Spiel hatten.

Beispiel: Wer um 10:30 mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße  fährt wird geblitzt, der Gegenverkehr nicht. 20 Minuten später wird an einer anderen Stelle kassiert.

Die Gnadenlos Ekelerregenden Mehrfach Abkassierer konnten genauso wenig jede Wohnung kontrollieren, wie die Blitzer jede Straße.

Gewerbetreibende Gnadenlos Ekelerregend Mehrfach Abzukassieren ist lukrativer und einfacher!

Der Kassierer mit funktionierendem Gehirn, bittet die Gelben Seiten um Auskunft und achtet auf die Reklame an den Gebäuden.

Nicht selten, das heißt für mich: viele ja, einige aber auch nicht.

Einige Glückspilze sind den Gnadenlos Ekelerregenden Mehrfach Abkassierer garantiert durch die Maschen geschlüpft.

Aurubis

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
bei Antwort benachrichtigen
Systemcrasher Olaf19 „Wahrscheinlich habe ich einfach nur in den falschen ...“
Optionen
Da scheint mir reichlich viel Willkür und Ermessensspielraum im Schwange zu sein. Oder die Rundfunkgebührenbeauftragten haben schlicht geblufft, was allerdings eine ganz miese Nummer wäre.

Und genau das war das Problem. Da die (zumindest einige) auf Provisionsbasis arbeiten, hatten die viel Phantasie im Generieren von GEZ-Gebühren. Problem dabei war allerdings, daß die GEZ denen regelmäßig den Rücken gestärkt hat.....

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
christian t Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen

Habe einen Bekannten der bei der Polizei arbeitet er sagte folgendes dazu. Vielleicht hilft diese Info ja weiter

Polizeilich ist da nichts zu machen. Es geht hier um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit auf höchster Ebene.

 Er gehe auch davon aus, dass diese Regelung verfassungsrechtlich beanstandet werden kann.

 Dazu musst man aber auf alle Fälle termingerecht einen Widerspruch einlegen –sofern die Frist nicht schon längst abgelaufen ist -  und bei einer Ablehnung innerhalb von vermutlich vier Wochen eine Anfechtungsklage erheben. Dies müsste man aber mit einem Rechtanwalt besprechen, da es hier um eine Art von  Normenkontrollklage handelt. In Bremerhaven ist Dr. Dieter Riemer aus der Kurfürstenstraße jemand, der sich an Normenkontrollverfahren herantraut.

 Er gehe davon aus, dass irgendein Verband oder eine Interessenvertretung bereits ein Normenkontrollverfahren angeschoben hat, sofern aus deren Sicht Aussicht auf Erfolg besteht.

Weitere Infos zum Verfahren gibt es hier

http://www.juramagazin.de/normenkontrollverfahren

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles christian t „Habe einen Bekannten der bei der Polizei arbeitet er sagte ...“
Optionen

Hi Chrisitian,

Dazu musst man aber auf alle Fälle termingerecht einen Widerspruch einlegen

genau das ist aktuell schon mal das Problem. Bei der akuellen Vorgehensweise des "Service" ist nicht einmal klar, WANN man Widerspruch einlegen kann beziehungsweise gegen WAS. Erst kommt per normaler Briefpost eine "Zwangsanmeldung" - an dieser Stelle ist nicht mal klar, dass jemand die überhaupt erhalten hat. Der Zwangsanmeldung folgt eine Zahlungsaufforderung - auch hier kann niemand wissen, ob es sich nicht um ein Fake handelt. Und in keinem Fall gibt es eine Rechebelehrung oder irgendeine Nennung eines Termins.

Ausdrücklich zu bedenken ist auch, dass das Schreiben der "GEZ" den Betreff "Bestätigung der Anmeldung" enthält (siehe http://www.nickles.de/thread_cache/539047673.html#_pc). Da niemals eine Anmeldung stattgefunden hat, gibt es meines Erachtens nach auch kein Grund auf so einen Käse zu reagieren. Das alles ist rechlich ein äußerst absurdes Spiel, was der "Beitragsservice" da so treibt.

Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
christian t Michael Nickles „Hi Chrisitian, genau das ist aktuell schon mal das Problem. ...“
Optionen

Wäre diese Art von Vorgehen vielleicht als Nötigung wegen fehlender Aufklärung anfechtbar? Kenne mich da rechtlich noch nicht genug aus. Vielleicht hilft es ja auch wenn sich bekannte Personen wie Bernd Höcker und du zusammenschließen und das Wissen gebündelt in die richtigen Bahnen gelenkt wird.

Grüße Christian

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles christian t „Wäre diese Art von Vorgehen vielleicht als Nötigung wegen ...“
Optionen

Bernd Höcker habe ich vor einer Woche schon mal per Mail kontaktiert und ihn unter anderem auf die neue Vorgehensweise des Beitragsservice hingewiesen, bislang aber noch keine Antwort erhalten.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320210 Michael Nickles „Hi Chrisitian, genau das ist aktuell schon mal das Problem. ...“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
Michael Nickles gelöscht_320210 „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
Optionen

Ja, beim von mir geschilderten Stand der Ding bleibt eigentlich nur lässig abwarten. Bei mir ist bislang nicht mehr passiert, obgleich der "Zahlungstermin" jetzt schon gut 8 Wochen rum ist. Wegen der Nickles.de GmbH (= Schreibtisch in meiner Wohnung), für die sie ebenfalls kassieren wollen, habe ich bislang garnicht mehr gehört - da kam noch nicht mal die "Zwangsanmeldung".

Ich werde natürlich einen neuen Blog-Beitrag starten, sobald es etwas Neues in der Sache gibt.

Vielleicht schlägt die "GEZ 0.2" aktuell auch bewusst etwas leisere Töne an, bis die aktuelle Scheisse mit dem ZDF ausgesessen ist. Zwangsgebühr für ein Unternehmen einzutreiben, das gegen das Grundgesetz verstößt, ist schon außerordentlich lächerlich.

Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320210 Michael Nickles „Ja, beim von mir geschilderten Stand der Ding bleibt ...“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
Michael Nickles gelöscht_320210 „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
Optionen

Noch viel interessanter sind die Werbungs-Verkaufs-GMBHs die sie haben. Beispielsweise http://www.ard-werbung.de/impressum.html

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320210 Michael Nickles „Noch viel interessanter sind die Werbungs-Verkaufs-GMBHs die ...“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
christian t Michael Nickles „Noch viel interessanter sind die Werbungs-Verkaufs-GMBHs die ...“
Optionen

So es kommt Bewegung in die Sache. Bei der öffentlichen Rechtsberatung hieß es ich sollte wie folgt vorgehen.

1 Widerspruch gegen Bescheid einlegen, abwarten bis über den Bescheid entschieden worden ist. Wenn negativ

2 Klage innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Bremen einreichen.

3 Antrag stellen bei Gericht Paragraph 80V WvGo, dass Wiederspruch aufschiebende Wirkung hat.

4 Parallelschreiben an den sogenannten Beitragsservice dass diese den Widerspruch aufschieben sollen.

5 Antrag nach Paragraph 80 V VWGO stellen und unter Vorbehalt zahlen .

Ist diese Vorgehensweise korrekt oder sollten noch weitere Schitte unternommen werden?

Nach meinem Wissensstand bin ich durch die Rente wegen Krankheit etwas über 800 € abzüglich Miete ,Stadtwerke, Gas Wasser Sch..... und Lebenshaltungskosten faktisch am Existenzminimum laut Urteil AZ 1 BvR 3269/08,1 BvR 656/10 und 1 BvR 665/10 und somit nicht zahlungspflichtig.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320210 christian t „So es kommt Bewegung in die Sache. Bei der öffentlichen ...“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
christian t gelöscht_320210 „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
Optionen

Ja richtig, habe auch noch nicht gezahlt. Der Wiederspruch ist raus und ich wwarte den Bescheid ab.

Grüße

Christian

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken christian t „So es kommt Bewegung in die Sache. Bei der öffentlichen ...“
Optionen
3 Antrag stellen bei Gericht Paragraph 80V WvGo, dass Wiederspruch aufschiebende Wirkung hat.
4 Parallelschreiben an den sogenannten Beitragsservice dass diese den Widerspruch aufschieben sollen.
5 Antrag nach Paragraph 80 V VWGO stellen und unter Vorbehalt zahlen .

Bist Du sicher, dass Du überhaupt irgendwas begriffen hast? 
"Einen Widerspruch " -- den Du selbst eingelegt hast -- "aufschieben"? 
Ja, was denn, wie denn, wohin denn? -- Vielleicht NICHT bearbeiten?

"Unter Vorbehalt zahlen"? -- Wenn Du meinst, die Forderung nicht begleichen zu müssen, weshalb dann überhaupt irgendwas zahlen? 

Bekommst Du Leistungen aus der Grundsicherung? 
Wird Dir Wohngeld gezahlt? 
Deine Rente liegt wohl über dem Betrag der Grundsicherung, so dass diese nicht in Betracht kommt. 
Bleibt die Miete, wobei Heizkosten ohne Warmwasseranteil sowie Mehrbedarf für Warmwasser einzubeziehen sind. 
Dann die Wohnungsgröße und Anzahl der Personen, woraus sich u.U. Anspruch auf Wohngeld ergibt. 
Kriegst Du welches?

Falls Du außer Deiner Rente von keiner Stelle wegen Bedürftigkeit weitere Zahlungen erhältst, sieht es mau aus. 

MfG, Manfred
_______________________________
Hätte nicht gedacht, dass ich das als früherer ehrenamtlicher
Bewährungshelfer und Sozialbetreuer hier einmal anwenden könnte...

bei Antwort benachrichtigen
christian t schuerhaken „Bist Du sicher, dass Du überhaupt irgendwas begriffen ...“
Optionen

Ich bekomme die Frührente über dia LVA. Wohnungsgröße beträgt 50 qm mit einer Person.

Kein Wohngeld da ich ein paar Euro über dem Satz liege. Der Klageweg wäre erst möglich wenn der jetzt eingelegte Wiederspruch abgelehnt wird.

So wurde es in der Rechtsberatung dargestellt.

MfG, Christian

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken christian t „Ich bekomme die Frührente über dia LVA. Wohnungsgröße ...“
Optionen

Von Deinem Einkommen und von der Rente her sehe ich keine Chance,
es sei denn, Du bist in erheblichem Maße blind, taub oder taubblind.. 
Du kannst nur dem Grunde nach anfechten, weil die Gebühr eben nicht 
rechtens ist (aus diversen hier erörterten Gründen). 

Das Wichtigste: Irgendeine Antwort auf Deinen Widerspruch nützt Dir
nichts, wenn der nicht ausdrücklich ab-/zurückgewiesen wird. Aus der
Antwort muss begründet hervorgehen, warum dem Widerspruch nicht
stattgegeben wird. 
Alles andere taugt nicht viel, um zu klagen. 

In einem Widerspruch, den ich (mit etwas Hilfe von dritter Seite) für jemanden 
aufgesetzt habe, der es verdient hat, steht wortwörtlich:
"Im Falle einer Zurückweisung meines Widerspruchs mögen Sie bitte in
für mich verständlicher und nachvollziehbarer Weise ausführlich begründen,
warum Sie dem Widerspruch nicht stattgeben wollen. Auch erwarte ich
Ihren Bescheid innerhalb als angemessen zu bezeichnenden Frist." 
Damit sind zwei Minen ausgelegt. 

MfG, Manfred

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 schuerhaken „Von Deinem Einkommen und von der Rente her sehe ich keine ...“
Optionen

Hallo,

paßt dabei auf das es Fristen gibt. Erstmals mußte eine Entschädigung seitens Gericht zuerkannt werden obwohl wenig Gebrauch davon gemacht wird:
http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Prozesse-zu-lang-Klaeger-bekommen-Recht,justiz180.html
Den Link muß man kopieren und in Url. einfügen.

Pro Monat überziehen stehen dem Kläger 100,-€ Entschädigung zu. Wissen wohl zu wenige Leute und wurde kaum angewandt bisher.

MfG

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_84526 christian t „Ich bekomme die Frührente über dia LVA. Wohnungsgröße ...“
Optionen
Kein Wohngeld da ich ein paar Euro über dem Satz liege.

Da du nur "ein paar Euro" über dem Satz liegst, wäre es vielleicht doch interessant, eine Befreiung zu beantragen, und zwar dann, wenn die "Überschreitung" geringer ist, als die Höhe des Rundfunkbeitrages.

Hier kannst du die Voraussetzungen für eine Befreiung nachlesen - wobei für dich anscheinend der letzte Punkt im grauen Feld (also Punkt 440) infrage käme:



Natürlich musst du dazu zum Amt gehen und dir eine solche Bescheinigung ausstellen lassen....

Gruß

K.-H.

bei Antwort benachrichtigen
christian t gelöscht_84526 „Da du nur ein paar Euro über dem Satz liegst, wäre es ...“
Optionen

Vielen Dank ich gehe der Sache morgen nach.

bei Antwort benachrichtigen
christian t Nachtrag zu: „Vielen Dank ich gehe der Sache morgen nach.“
Optionen

Habe Mo einen Termin beim Amt. Gebe Meldung.

bei Antwort benachrichtigen
christian t Nachtrag zu: „Habe Mo einen Termin beim Amt. Gebe Meldung.“
Optionen

Ok weiß jetzt mehr. Mit allem drum u dran liege ich etwas über 40€ über dem Satz. Das sollte doch machbar sein wenn andere freigesprochen werden

http://www.kostenlose-urteile.de/topten.gez.htm

Steht unten im Text

bei Antwort benachrichtigen
christian t gelöscht_84526 „Da du nur ein paar Euro über dem Satz liegst, wäre es ...“
Optionen

Heute Nachricht vom Gericht bekommen. Die Stellungnahme lautet so.

In ihrem Rundfunkstreitverfahren Klage und Eilverfahren erhalten sie anliegend Stellungnahme von Radio Bremen vom 22.08.  2014 zur Kenntnis und Erwiderung binne 2 Wochen.

In der Sache werden die Verfahren schon bzw auch deshalb keinen Erfolg haben können, weil mein monatliches Einkommen das Existensminimum um mehr als das doppelte  des mon Rundfunkbeitrags übersteigt. Gericht stellt anheim zur Reduzierung anfallender Gerichtsgebühren Klage und Eilantrag zurückzunehmen. GEZ behauptet Wiederspruch nicht erhalten. Einsendebeleg Rückschein liegt mir sehrwohl vor. GEZ Rückschein kam sehr viel später als der vom Gericht obwohl zeitgleich abgeschickt.

GEZ sagt auch folgendes.

Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt schon Verfassungsbeschwerde einlegen?

bei Antwort benachrichtigen
Max Payne christian t „Heute Nachricht vom Gericht bekommen. Die Stellungnahme ...“
Optionen
Kann ich zum jetzigen Zeitpunkt schon Verfassungsbeschwerde einlegen?

Können tust Du das immer. Vermutlich bekommst Du aus Karlsruhe aber auch nur den Hinweis, dass zunächst der normale Rechtsweg ausgeschöpft sein soll.

Und evtl. macht man Dich auch schon auf die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens aufmerksam.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
christian t Max Payne „Können tust Du das immer. Vermutlich bekommst Du aus ...“
Optionen

Ja das ist mir bewußt, möchte es aber trotzdem durchziehen.

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles Max Payne „Können tust Du das immer. Vermutlich bekommst Du aus ...“
Optionen

Ja, man muss wohl leider vorher durch alle Instanzen. Wer nicht die Zeit und das Geld dafür hat, für den gibt es nur einen guten Rat: so lange wie möglich nicht einknicken, nicht zahlen und Zeit schinden.

Denn: der Widerstand wächst! Bloß nicht davon abschrecken lassen, dass alle Klagen bislang gescheitert sind - die waren erst das Vorspiel! Siehe dazu auch aktuellen Blog-Beitrag: Aktiver GEZ-Widerstand: Runder Tisch in München wächst

Grüße,
Mike

bei Antwort benachrichtigen
christian t Michael Nickles „Ja, man muss wohl leider vorher durch alle Instanzen. Wer ...“
Optionen

Gibt es eine Übersicht wieviel Geld durch alle Instanzen nötig ist?

bei Antwort benachrichtigen
Michael Nickles christian t „Gibt es eine Übersicht wieviel Geld durch alle Instanzen ...“
Optionen

Naja, bei dem Streitwert von vielleicht rund 500 Euro sind die Gerichtskosten wohl eher vernachlässigbar gering.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 christian t „Heute Nachricht vom Gericht bekommen. Die Stellungnahme ...“
Optionen
GEZ behauptet Wiederspruch nicht erhalten. Einsendebeleg Rückschein liegt mir sehrwohl vor. GEZ Rückschein kam sehr viel später als der vom Gericht obwohl zeitgleich abgeschickt.

Damit kannst du allenfalls beweisen, dass du dich rechtzeitig bei der GEZ gemeldet hast, nicht aber, was der Inhalt des Schreibens war. Der wird schließlich von der Post nicht mitprotokolliert.

Einschreiben mit Rückschein wird generell überschätzt. Wenn es nur darum geht, sicherzustellen, dass das Schreiben in der Post nicht verlorengeht - okay. Mehr kann diese Versandform aber auch nicht leisten.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken Olaf19 „Damit kannst du allenfalls beweisen, dass du dich ...“
Optionen

Ja, Olaf, darüber stolpern viele Leute. 
Was die Meisten auch nicht wissen:
Falls man beweisen will, was jemand von einem erhalten hat, nimmt man die Kosten in Kauf und lässt durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. 
Solches steht "meinem" Beitragsservice bald bevor. Der reagiert nämlich (auch gegenüber meiner Schwester) auf nuscht-nischt-garnix...

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 schuerhaken „Ja, Olaf, darüber stolpern viele Leute. Was die Meisten ...“
Optionen
nimmt man die Kosten in Kauf und lässt durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. 

Das ist auch meines Wissens nach die einzige Möglichkeit, ein Schreiben so zuzustellen, dass der Empfänger sich nicht herausreden kann, er habe "irgendtewas" bekommen, nur nicht das, was der Absender zu verschickt haben behauptet.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 Olaf19 „Das ist auch meines Wissens nach die einzige Möglichkeit, ...“
Optionen
Das ist auch meines Wissens nach die einzige Möglichkeit, ein Schreiben so zuzustellen

aua, ich denke das dies kaum jemand kennt. Ich meine damit das ein Gerichtsvollzieher "Post" transportiert und übergibt. Publik in Medien ist bislang immer die Versendung mit Rückschein angepriesen und empfohlen als sicherer Nachweis.
Was kostet dann so eine "Post" per Gerichtsvollzieher?

MfG

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 gelöscht_320029 „aua, ich denke das dies kaum jemand kennt. Ich meine damit ...“
Optionen
Was kostet dann so eine "Post" per Gerichtsvollzieher?

Ab 9,45 EUR. Jede zusätzliche Dokumentenseite kostet weitere 50 Cent.

http://www.gerichtsvollzieher-zustellung.de/mahnungen/

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 Olaf19 „Ab 9,45 EUR. Jede zusätzliche Dokumentenseite kostet ...“
Optionen

Hallo,

recht herzlichen Dank für die Auskunft mit Link. Hatte echt nie gedacht das es sowas gibt.

MfG

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 gelöscht_320029 „Hallo, recht herzlichen Dank für die Auskunft mit Link. ...“
Optionen
Hatte echt nie gedacht das es sowas gibt.

Na so schwer war's ja nun auch wieder nicht.

Suchmaschine: Briefzustellung Gerichtsvollzieher Kosten
https://www.google.de/search?q=briefzustellung+gerichtsvollzieher+kosten

- und dort gleich der allererstbeste Link ganz oben.

HTH
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 Olaf19 „Na so schwer war s ja nun auch wieder nicht. Suchmaschine: ...“
Optionen

Hi,

Na so schwer war's ja nun auch wieder nicht.

aber das Wissen das so eine Sache überhaupt per Gerichtsvollzieher geht schon. Ohne diesen Thread  mit dem Hinweis/Vermerk dazu hätte ich es nie gewußt und viele andere Leute wohl auch nicht.

MfG

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 schuerhaken „Bist Du sicher, dass Du überhaupt irgendwas begriffen ...“
Optionen

Hi,

Hätte nicht gedacht, dass ich das als früherer ehrenamtlicher Bewährungshelfer und Sozialbetreuer hier einmal anwenden könnte...

nur das es "Schwerbehindert"  ab 70% (Grad) fast überall Ermäßigungen gibt nur nicht bei GEZ und sonstigen ÖR (Einrichtungen). Natürlich schon gut beim Personenverkehr, ein großer Schritt nach vorne dabei. Leider sind viele verfügbare Leistungen nicht direkt öffentlich gemacht und erst über Umwege (Hintertüren) zugänglich. Alleine schon die Antragstellung für seine "Behinderung" ist etwas schwer zu finden für Neue.

MfG

bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken gelöscht_320029 „Hi, nur das es Schwerbehindert ab 70 Grad fast überall ...“
Optionen

Alles klar, aber hier anscheinend nicht von Belang. 
Siehe meine Antwort an christian t vom 21.07.2014, 20:34. 

Es nützt nichts, wenn man an dieses Sache "naiv" heran geht 
oder mit dem, was viele für ihren "gesunden Menschenverstand" 
halten. 
Da hilft nur eiskalte Juristerei. 

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 schuerhaken „Bist Du sicher, dass Du überhaupt irgendwas begriffen ...“
Optionen
"Unter Vorbehalt zahlen"? -- Wenn Du meinst, die Forderung nicht begleichen zu müssen, weshalb dann überhaupt irgendwas zahlen? 

Weil man nach der derzeitigen Rechtslage zahlen muss - der Gesetzgeber hat es so beschlossen. Ob man selbst "meint", zahlen zu müssen, spielt dabei keine Rolle.

Wer sich Hoffnung macht, dass das BVerfG diese Regelung doch noch kippt - wonach es gerade nicht aussieht - hält sich durch eine Zahlung unter Vorbehalt die Option offen, bereits getätigte Zahlungen mit Erfolg zurückfordern zu können. Ohne den Vorbehalt wäre das Geld defintiv weg.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
84ck80n3 christian t „Habe einen Bekannten der bei der Polizei arbeitet er sagte ...“
Optionen
Habe einen Bekannten der bei der Polizei arbeitet

Ich hab nen Bekannten der bei Beiersdorf Nivea verkauft.
Als ob ein Polizist da auch nur annähernd von Ahnung hätte. Und natürlich ist da polizeilich nichts zu machen, denn wenn die nach der Ausbildung im Dienst "richtig" angekommen sind, und das wahre Leben erleben, haben die doch ihre paar Gesetze, die sie für die Prüfung brauchten über den Jordan gewuppt und haben nur noch im Kopf, wie sie den kleinen Bürger gängeln und verprügeln können. Blaulichtfahrten gibt es auch nur noch von der Pizzeria zur Wache, damit das Essen nicht kalt wird.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 84ck80n3 „Ich hab nen Bekannten der bei Beiersdorf Nivea verkauft. ...“
Optionen

Hallo,

Freund aus der ZukunftZwinkernd, wo lebst Du das Du schon Morgen heute schreiben kannst:

23.02.2014, 11:44 Optionen Infos zu 84ck80n3 Postings von 84ck80n3

liegt es an Nickles oder Deinem PC? Ansonsten sage mir doch mal die Lottozahlen vom MittwochÜberrascht.

MfG

bei Antwort benachrichtigen
shrek3 gelöscht_320029 „Hallo, Freund aus der Zukunft, wo lebst Du das Du schon ...“
Optionen

Lebst du in der Vergangenheit oder warum ordnest du das Datum 23.02.2014 der Zukunft zu?
Dann solltest du besser mitteilen, von welchem Mittwoch du die Lottozahlen brauchst - wir können schließlich nicht wissen, wie weit du dich in der Vergangenheit befindest...

Gruß
Shrek3

Fatal ist mir um das Lumpenpack, das, um Herzen zu rühren, den Patriotismus trägt zur Schau, mit all seinen Geschwüren. Heinrich Heine
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320029 shrek3 „Lebst du in der Vergangenheit oder warum ordnest du das ...“
Optionen
Lebst du in der Vergangenheit oder warum ordnest du das Datum 23.02.2014 der Zukunft zu?

Weil es bei mir als "Neue Nachricht" in der Mail war und direkt in der Monat 7 Postingreihe liegt. Da bin ich gar nicht weiter auf die Idee gekommen auch auf den Monat zu sehen. Da ich jede Mail- Benachrichtigung von Nickles lese und diese neu war sah ich keinen Grund auf den Monat zu schauen.

MfG

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320210 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
Nebamu gelöscht_320210 „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
Optionen

Ich bin neugierig ob du damit durchkommen wirst oder nicht ^^

Lebe Dein Leben!
bei Antwort benachrichtigen
Max Payne gelöscht_320210 „Dieser Beitrag ist gelöscht.“
Optionen
Ich/wir müssten uns ja dann erstmal GERÄTE kaufen, um zu sehen und zu hören.

Wie kannst Du ohne internetfähiges Endgerät hier schreiben?

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken Max Payne „Wie kannst Du ohne internetfähiges Endgerät hier schreiben?“
Optionen

Ja, wahrhaftig. 
Ich dachte, da wären wir längst durch. 
Und wenn er sonst nichts hat außer einem Smartphone, zählt sogar das.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_320210 schuerhaken „Ja, wahrhaftig. Ich dachte, da wären wir längst durch. Und ...“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
gelöscht_320210 Max Payne „Wie kannst Du ohne internetfähiges Endgerät hier schreiben?“
Optionen
Dieser Beitrag ist gelöscht!
Ralf103 Michael Nickles „ARD ZDF Beitragsservice - die Suche nach einem Anwalt“
Optionen
Bestimmt gibt es im Vertragswerk der Concordia einen Paragraphen, mit dem sich die Versicherung aus der Pflicht nimmt, wenn eine Sache sowieso aussichtlos erscheint.

das ist generell so, Versicherungsschutz nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht ...

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Ralf103 „das ist generell so, Versicherungsschutz nur, wenn Aussicht ...“
Optionen
Versicherungsschutz nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht ...

Bei Lichte besehen ist das sogar gut. Denn wenn die Rechtsschutzversicherungen unbesehen alle, wirklich ausnahmslos alle Fälle übernehmen würden, egal wie aussichtslos sie auch immer sein mögen, müsste dies durch höhere Versicherungsbeiträge wieder aufgefangen werden. Eine verdoppelte Prämie möchte aber auch niemand zahlen.

Wenn schon ein Landeverfassungsgericht sagt, beim Rundfunkbeitrag komme es nicht auf eine Einzelfall-, sondern auf eine Typen-Gerechtigkeit an, zu deutsch: jeder, der ein "typischer" Rundfunkteilnehmer ist, muss zahlen, egal ob er tatsächlich Geräte zum Empfang bereithält - dann besteht wohl kaum eine realistische Gewinnchance.

Man sieht das ja schon am gesamten Diskussionsverlauf zu diesem Thema: da wird doch nur noch mit irgendwelchen belanglosen Haarspaltereien herumgeeiert - ob das nun eine Gebühr ist oder ein Beitrag oder eine Steuer, ob der Beitragsservice eine "Firma" ist und wieso der überhaupt Geld einfordern kann, wenn er keine Hoheitsrechte hat - blaaa, blaaa, blaaa...

Was ändert dieser Tanz ums goldene Kalb daran, dass der Gesetzgeber beschlossen hat, dass wir alle zahlen müssen? Solange das nicht zu ändern ist, ist das ganze andere Herumgerede vergebliche Liebesmüh.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Ralf103 Olaf19 „Bei Lichte besehen ist das sogar gut. Denn wenn die ...“
Optionen
Denn wenn die Rechtsschutzversicherungen unbesehen alle, wirklich ausnahmslos alle Fälle übernehmen würden, egal wie aussichtslos sie auch immer sein mögen, müsste dies durch höhere Versicherungsbeiträge wieder aufgefangen werden

nicht nur das, jeder Hansel würde jeden Maschendrahtzaunstreit vor Gericht zerren und am Ende bekäme niemand mehr Recht, weil die Gerichte auf Jahre hinaus hoffnungslos überlastet wären ...

Was ändert dieser Tanz ums goldene Kalb daran, dass der Gesetzgeber beschlossen hat, dass wir alle zahlen müssen? Solange das nicht zu ändern ist, ist das ganze andere Herumgerede vergebliche Liebesmüh.

in besagtem Fall würde ich dir eigentlich zustimmen, der Eiertanz den die GEZ 2.0 allerdings aufführt und nicht gleich den Instanzenweg beschreitet, macht mich doch etwas stutzig, warum also nicht offiziell Mikes Widerspruch vor Gericht begegnen wenn es da nicht eine Schwachstelle gäbe?

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Ralf103 „nicht nur das, jeder Hansel würde jeden ...“
Optionen
jeder Hansel würde jeden Maschendrahtzaunstreit vor Gericht zerren und am Ende bekäme niemand mehr Recht, weil die Gerichte auf Jahre hinaus hoffnungslos überlastet wären ...

Nicht zu vergessen den "Knallerbsenstrauch" :-D Wie heißt es immer so schön: "Die Deutschen sind ein Volk von Prozesshanseln". Nebenbei bemerkt, isch abe gar keine Rechtsschutzversicherung.

der Eiertanz den die GEZ 2.0 allerdings aufführt und nicht gleich den Instanzenweg beschreitet, macht mich doch etwas stutzig, warum also nicht offiziell Mikes Widerspruch vor Gericht begegnen wenn es da nicht eine Schwachstelle gäbe?

Ich würde da nicht zu viel hineininterpretieren. Mike hat gerade einen neuen Thread gestartet - jetzt wird mit Vollstreckung gedroht: http://www.nickles.de/forum/mikes-wohnzimmer/2014/ard-zdf-einschuechterungsversuch-mit-vollstreckungsandrohung-539081619.html

Man könnte nun darauf spekulieren, dass es sich hier lediglich um eine Nebelkerze handelt und einfach weiter nicht zahlen. Das halte ich aber für sehr riskant.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
schuerhaken Olaf19 „Nicht zu vergessen den Knallerbsenstrauch :-D Wie heißt es ...“
Optionen

Nö. 
Riskant wird es nur, wenn man nicht genau weiß, was man tut. 
Oder wenn man zur Unzeit handelt und dadurch einen Fehler begeht. 

bei Antwort benachrichtigen
Ralf103 Olaf19 „Nicht zu vergessen den Knallerbsenstrauch :-D Wie heißt es ...“
Optionen

ja, hab ich gelesen, fällt für mich genauso unter die Kategorie Eiertanz, wenn es wirklich rechtsicher wäre, würden sie nicht mit Vollstreckung und sonstigen Inkassotricks drohen, sondern tatsächlich vollstrecken, das scheinen sie aber nicht zu können, weil sie dem Widerspruch nicht ordentlich begegnet sind, d. h. sie hätten einen Formfehler begangen, wir werden sehen ...

bei Antwort benachrichtigen
abzocke1 Ralf103 „ja, hab ich gelesen, fällt für mich genauso unter die ...“
Optionen

Hallo ,

ich habe vor 4 Tagen  mein 1. Schreiben von der GEZ 2.0 erhalten,

1.) ohne Rechtsbelehrung

2.) ohne Bescheid

in dem Schreiben mit Zahlschein steht

3.) auf der Rückseite steht was mit Sep Zahlung und co das ist kaum zu lesen

und eingefärbt.

4. auf ein mal habe ich ein Beitragskonto bei der GEZ 2.0 

und es steht in dem sehr kurzen Text das ich einer Ratenzahlung

zugestimmt haben soll?

wie  geht das denn ?

ich war noch nie bei der GEZ angemeldet  weil ich wegen sehr geringen Einkommen 450 €  die  Gez eh nicht zahlen kann/konnte,

wird hier in Deutschland nun eine Treibjagd veranstaltet gegen Personen die kein Geld haben ?

und habe den auch noch nie einen Brief geschrieben,

sind das faule Tricks um sich Gebühren zu schleichen wenn ich normalerweise

von Personen die eh kein Geld haben und sich auch keinen Anwalt leisten können ,

dieses Schreiben trägt keine Unterneuschrift.

ich überlege Strafanzeige zu Erstatten wegen Urkunden Fälschung u.a. 

sind Verträge zu Lasten 3. die man selber  nicht abgeschlossen hat Rechts ungültig,

was sind denn das hier in Deutschland für Kriminelle Methoden?

ich habe im Internet viel  gegooglend  offenbar ist das alles rechtens oder die Beiträge sind alle manipuliert ,

also wenn das alles  Rechtens  sein sollte werde ich wenn die dann auf mich Jajt veranstaltenden Asyl im Ausland beantragen

bei Antwort benachrichtigen
abzocke1 Nachtrag zu: „Hallo , ich habe vor 4 Tagen mein 1. Schreiben von der GEZ ...“
Optionen

ich möchte auch mal wissen wo  hier die überhaupt meine Daten haben ?

ich habe noch nie was über das Internet bestellt und in dem Schreiben 8 Zeilen

steht nichts davon wo der die meine Daten haben ?

alles recht seltsam

bei Antwort benachrichtigen