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Aktiver GEZ-Widerstand: Runder Tisch in München wächst

Michael Nickles / 32 Antworten / Flachansicht Nickles

Gestern fand der zweite Münchener Runde Tisch zum Widerstand gegen die GEZ-Abzocke statt und ich war wie bereits mitgeteilt natürlich wieder dabei. Erneut trafen wir uns in einem Restaurant direkt an der Hackerbrücke, nicht weit enfernt vom Hauptquartier des Feinds: dem "Bayerischen Rundfunk".

Die Teilnehmerzahl hat sich diesmal mehr als verdoppelt: aus vier sind bereits neun  geworden und es war wieder ein Mix sehr interessanter Menschen, die sich nicht verarschen lassen.

Ein Highlight des Abends war der Bericht eines neuen Mitstreiters, der seinen Widerspruch nicht per Post eingeschickt, sondern direkt persönlich zum Bayerischen Rundfunk gebracht hat. Es war dort recht abenteuerlich und knifflig, einen Zuständigen zu finden um eine Bestätigung der Entgegennahme zu erringen. Wer also Spaß haben will und in der Nähe der zuständigen Rundfunkanstalt wohnt, sollte diese Gelegenheit ausdrücklich nutzen.

Wer glaubt, dass diese Runden Tische eine Spaßangelegenheit sind, der irrt allerdings gewaltig. Es ist vor allem eine sehr emotionale Sache. Der Kampf gegen die Massenveraschung kostet Zeit und Nerven, ist zermürbend, erscheint alle Weile aussichtslos. Der Austausch mit Gleichgesinnten stärkt da enorm.

Denn: Widersprüche werden knallhart mit Textbausteinen abgewunken, Richter lehnen  Klagen mit Begründungen ab, die jede Hoffnung auf gesunden Restverstand ausradieren. Bislang wurden alle Klagen verloren. Aber: es handelt sich dabei nur um die erste Runde, das Vorspiel!

Am Runden Tisch in München gab es erfreuliche Berichte von Leuten, die an immer ausgefeilteren Klagebegründungen arbeiten. Für die "verlängerten Armen der Abzocker" wird es immer schwerer werden, ihre Unrechtsprechungen zu begründen, zu suggerieren, dass da nichts zu machen sei.

Weiter gilt festzustellen, dass die Widerstandsbewegung noch enormes Potential hat. Denn: Millionen bisherige Nichtzahler, haben vom "Service" noch keinen Zahlungsbescheid gekriegt beziehungsweise erhalten ihn erst in diesen Tagen. Die GEZ 2.0 zieht ihren Raubzug wohl gezielt portionsweise durch, versucht die Wucht eines Massenaufschreis zu vermeiden.

Erfreulich: das Interesse am Widerstand wächst unermüdlich. Alleine der Bericht ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam vom 12. August wurde beispielsweise inzwischen bereits über 60.000mal gelesen und über 10.000mal via Facebook geteilt - und es tickert unermüdlich weiter.

Der nächste Runde Tisch in München wird gerade geplant, findet vorraussichtlich gegen Ende Oktober statt. Und da wird ein Tisch höchstwahrscheinlich nicht mehr ausreichen. Ich gebe hier rechtzeitig Bescheid, sobald die Details bekannt sind und hoffe weiterhin auf Teilnehmer aus der Nickles-Gemeinde. Es geht um mehr als "Fernsehen"!

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schuerhaken Olaf19 „Genau das ist der Punkt, der mich immer wieder stutzig ...“
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Darum, geht es ja, Olaf: Daß Du durch Anmietung einer Wohnung oder als Eigentümer einer bestimmten Einrichtung vom Eigenheim bis zur Filialkette von Vertrags und Übernahmegesetzes der Länder wegen zum potentiellen Nutzer eines Versorgungspotentials erklärt wirst und dafür zahlungspflichtig wirst. 
Die Sache ist ganz einfach: 
Früher hat man die Forderung an das Vorhandensein einer bestimmten Geräteart geknüpft und „Gebühr“ genannt, heute knüpft man sie an das Innehaben einer Lokalität und nennt sie „Beitrag“. 

Lies einmal diese schöne alte Abhandlung durch. Da steht nebenbei auch: 

Und das unter Berufung auf eine BVerfGE!
Du musst nur „Gerät“ durch „Lokalität“ ersetzen und -- wie schon gesagt -- „Gebühr“ durch „Beitrag“. 

Zum „Entgelt“ aber auch diese schönen Beurteilungen aus eine Gutachten, das für die Öffentlich-Rechtlichen erstellt wurde: „Gegenleistung für das Entgelt kann deshalb nur die „Gesamtveranstaltung“ Rundfunk sein, weshalb auch Abrechnungsmodelle wie pay-per-channel, pay-per-view oder video-on-demand für den öffentlichrechtlichen Rundfunk kategorisch ausscheiden. Die durch die Abgabenform des Beitrags erreichte Abstraktion vom konkreten Seh- und Hörverhalten der Bevölkerung und die Bezugnahme auf die alleinige Möglichkeit des Rundfunkempfangs entsprechen damit unmittelbar rundfunkverfassungsrechtlichen Erfordernissen.“

Und wenn Du die ör und stark politisch kontrollierten Rundfunkanstalten, die KEF und die Länderchefs als ein dynamisches System betrachtest, bei dem die eine Hand die andere wäscht, um sich an den Bürgern als  „Melkkuh“ zu vergreifen, dann hast Du's. 

Da ist über Verfassungsbeschwerden kaum etwas zu erreichen, es sei denn, dass Du die Beurteilung des „Beitrages “ als „Steuer“ durchkriegst. Die lässt sich nicht durch Vertrag und Übernahmegesetz erheben. 
Und was machen sie dann? 
Sie ändern entsprechend, ohne zur Rückzahlung des illegal Vereinnahmten verpflichtet zu werden. Denn das „System“ darf ja nicht durch

plötzliches Mittelloswerden gefährdet werden. Es sitzt am längeren Hebel und wird durch „systemkonforme“ Rechtsprechung gestützt. 

Da bleibt nur piesacken. Mit etwaigen Erfolgen wie in Tübingen. 

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