Hallo an Alle!
Ich habe einen Gericom Webboy 750 der ca. 5 Jahre (P III, 128 MB Arbeitsspeicher, nur CD-Laufwerk, 10 GB etc.) alt ist. Seit letzter Woche laesst er sich ueberhaupt nicht mehr starten. Am Tag zuvor hatte ich ihn lange im Betrieb, er hat dann Probleme gemacht, wurde langsamer und ich habe ihn neu gestartet. Danach ging er zwar wieder, aber dann hat der Ventilator zusaetzlich komische Gerausche gemacht und ich habe ihn ausgeschaltet. Am naechsten Tag war es dann ganz aus. Als ich den Akku (leider vergessen aufzuladen!!) in den Laptop geschoben habe und das Netzteil wiederum angeschlossen, hat man noch an der Anzeige gesehen, dass er ganz kurz aufgeladen wird, dann war dann auch wieder Schluss. Ich dachte zuerst es liegt am Netzteil, dieses scheint jedoch in Ordnung.Ich hoffe alle Daten von der Festplatte wurden nicht zerstoert.Ich hatte von Anfang an Probleme mit "Wackelkontakten". Der Bildschirm ging immer an und aus, er musste dann immer korrigiert werden. Ich wollte den Laptop in den naechsten Tagen zur Reparatur bringen, aber lohnt es sich ueberhaupt? Dies wird bestimmt nicht billig. Die Festplatte kann sowieso alleine ausgebaut werden und in einen neuen Laptop integriert werden.
Was koennte nach Eurer Meinung der Fehler sein?
Vielen Dank fuer Eure Hilfe
Isa
Laptops, Tablets, Convertibles 11.813 Themen, 56.366 Beiträge
Wegen NICHTS aber bestimmt Äußerungen von mir zu annulieren, das könnt ihr wohl nicht. Kategorei: "Freie Meinungsäußerung".
Du siehst da etwas vollkommen falsch.
Jedes von Privat getragene Forum hat -rein rechtlich gesehen- nicht den mindesten Anspruch auf irgend eine Art von Demokratie.
Und der Besitzer und Betreiber hat mit Dir auch keinen Vertrag abgeschlossen, aus welchen Du einklagbare Rechte ableiten könntest.
Es gilt ausschließlich das Hausrecht. Und das berechtigt den Hausherren sogar, Beiträge ohne jegliche Begründung zu entfernen. Oder unwillkommene Gäste (=User) von der Teilnahme an der Party auszuschließen.
Werden Begründungen für irgendwelche Handlungen seitens des Hausherren (bzw der von ihm beauftragten Personen) abgegeben, ist das weiter nichts, als ein Entgegenkommen.
Jürgen