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Abmahnung Inkasso gelbes Branchenbuch Abzocke geht weiter

tobi16 / 26 Antworten / Flachansicht Nickles

Ja, auch ich bin in die Falle getappt.

Die Einträge dazu im Netz sind aber bis zu vier Jahre alt.

Ist aber ne Weile her, und nun droht die Inkasso Firma mit Rechtsmitteln und verlangt über 700 €.

Ich  möchte nun diskutieren, was ihr dazu denkt und ob ich nun anwaltliche Hilfe benötige oder nicht. Dazu die Geschichte:

Vor ca 2 Jahren (oder war es länger?) nervte eine mail immer wieder, die ich erst lange Zeit  ignorierte. Ich glaube es kamen auch Briefe. Klar, es ging um die "Aktualisierung" meiner Daten, mein Kleinunternehmen betreffend.

Irgendwann verwechselte ich das gelbe Branchenbuch mit den Gelben Seiten, wie auch immer, ich las mir das einmal genauer durch.

Ich hatte jeden Buchstaben gelesen, alles Kleingedruckte:

Es ging definitiv um ein Formular, auf der linken Seite der KOSENLOSE EINTRAG, auf der rechten Seite der KOSTENPFLICHTIGE EINTRAG. (Leider kann ich die Screenshots dazu nicht mehr finden)

Irgendwann kam eine Rechnung, aber inzwischen hatte ich ja gemerkt, dass mit diesem Branchenbucheintrag nicht alles korrekt ist. Natürlich keine Möglichkeit zu stornieren, zu kündigen,, nur die email-Adresse. Die hatte ich angeschrieben, ich hätte den "Vertrag" so nicht eingewilligt. Natürlich keine Reaktion....

Daraufhin passierte ein Jahr lang nichts (oder länger?)

So dachte ich, alles wäre nun erledigt.

Kann nicht alles erinnern, jedenfalls habe ich nie bezahlt und auf die neuere Rechnung von 753 € nicht reagiert. Inzwischen hat die "Firma" sich ja umbenannt und neue Tricks auf Lager.

Nun tritt eine Inkassofirma auf. Ich soll zahlen, alles sei nachweisbar, wenn nicht, Gerichtsverfahren in Bulgarien etc. (Ich kann den wörtlichen Text noch hier posten)

Nun ist es ja so, dass Rechtsanwälte genau von diesen dubiosen Machenschaften leben, aber ich weiß nicht, ob diese Inkasso nicht auch fingiert ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese "Firma" es drauf ankommen lässt, tatsächlich ein Gerichtsverfahren einzuleiten, denn da würde einiges ans Tageslicht kommen.

 Bisher gehe ich davon aus, dass eben probiert wird, ob ich nach Inkasso-Drohungen nicht doch bezahle.

Wie seht ihr das?

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tobi16 gelöscht_265507 „Dann hast du auch keinen Vertrag und dann würde ich das ...“
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Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

unsere Mandantin, die Verlagsgesellschaft GBB Ltd., hat uns beauftragt, eine offene Forderung (gerichtlich) beizutreiben. Sie haben am 4.6.2013 einen Premium Business Eintrag im Gelben Branchenbuch zu Sonderkonditionen durch Ihren Online Auftrag bei unserer Mandantin bestellt. Die digitale Online-Beauftragung lässt sich für das Gericht natürlich nachweisen. Die Gegenleistung wurde wie von Ihnen beauftragt ordnungsgemäß erbracht. Leider haben Sie bis heute die Zahlung in Höhe von 708 EUR für das aktuelle, zweite Vertragsjahr nicht erbracht. Dies trotz wiederholter Aufforderung durch die Mandantin - zuletzt am 26.05.2014. Es ergibt sich hieraus aktuell folgender Schuldstand für die genannte aktuelle Forderung:

Hauptforderung: 708,00 EUR
Zinsen seit dem 03.06.2013 bis zum 11.07.2014 gemäß Richtlinie 2000/35/EG: 5,41 EUR

Mahnkosten inkl. Auslagen 11,50 EUR
Inkassogebühren 84,50 EUR

Gesamtsumme der Forderung heute: 809,41 EUR.

Täglich kommen 0,14 EUR Zinsen hinzu.

Sofern Sie die Zahlung nicht umgehend, spätestens jedoch bis zum 18.07.2014 vornehmen, wird das Erheben der Klage bzw. des EU-Mahnverfahrens unerlässlich. In diesem für Sie unangenehmen Fall würde das zuständige Gericht in Sofia (Bulgarien) Sie (gemäß EU Richtlinie 44/2001 in Verbindung mit dem Abkommen von Lugano vom 16.09.1988) wie bereits ausgeführt zur Zahlung verurteilen.

Bereits jetzt weisen wir Sie darauf hin, dass wir nach Vorliegen eines rechtskräftigen EU-Vollstreckungstitels alle rechtlichen zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen über Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte, z. B. durch Pfändung in bewegliches und unbewegliches Eigentum, Pfändung von Lohnzahlungen, Gesellschaftsanteilen, Kontoguthaben, Steuererstattungen bis hin zur Beantragung einer (Firmen-)Insolvenz, veranlassen werden.

Ersparen Sie sich und uns einen wirtschaftlich sinnlosen und rechtlich für Sie aussichtslosen Gerichtsprozess, indem Sie nun endlich die offene Zahlung leisten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie aufgrund Ihrer o. g. Ausstände nach Ablauf der genannten Frist umgehend in Internet-Schuldnerverzeichnisse eingetragen werden.

Wir erwarten nunmehr Zahlung des Gesamtbetrags in Höhe von 809,41 EUR auf unser Bankkonto
Empfänger: Feigenbaum & Stern
IBAN: SK38 0900 0000 0006 3436 5642
BIC: GIBASKBX
Bank: Slovenska Sporitelna
Verwendungszweck: Forderungssache 15 C GB 113309.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Walther Pregmann

Feigenbaum & Stern
International Debt Collection
Unit Europe, Team 05
Rm. 1104, Crawford House,
70 Queen’s Road Central, Central
Hong Kong
Telephone +852 819 30 350
E-Mail info@feigenbaum-stern.com
www.feigenbaum-stern.com

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