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Nachrichten aus dem Jenseits

mi~we / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer glaubt, daß die keinem Urheberrecht unterliegen, hat sich aber gewaltig geirrt.

"Nach allgemein vertretener Auffassung seien jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen", hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt:

http://www.heise.de/tp/news/Juengstes-Gerichtsurteil-2189616.html

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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gelöscht_320029 groggyman „Hallo Mit dem Jenseits hat es ja nur im weitesten Sinne ...“
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Hallo,

die Gerichte in zunehmendem Maße, auf Kosten der Steuerzahler, mit solchem Firlefanz beschäftigen müssen

müssen sie es da wirklich? Es gibt genügend wichtigere Sachen die einfach "abgeschmettert" werden und nicht verhandelbar eingestuft werden. Solche Annahmen sollten da mal diese Richter aus eigener Tasche bezahlen weil Gerichte ja echt überlastet sind  und dringende Sachen Jahre auf eine Verhandlung warten müssen.
Aber was nutzt es wenn wir uns darüber empören, die "Herrschaften" machen doch was sie wollen.

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