Wer glaubt, daß die keinem Urheberrecht unterliegen, hat sich aber gewaltig geirrt.
"Nach allgemein vertretener Auffassung seien jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen", hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt:
http://www.heise.de/tp/news/Juengstes-Gerichtsurteil-2189616.html