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Nachrichten aus dem Jenseits

mi~we / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer glaubt, daß die keinem Urheberrecht unterliegen, hat sich aber gewaltig geirrt.

"Nach allgemein vertretener Auffassung seien jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen", hat das Oberlandesgericht Frankfurt festgestellt:

http://www.heise.de/tp/news/Juengstes-Gerichtsurteil-2189616.html

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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groggyman mi~we „Nachrichten aus dem Jenseits“
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Hallo

Mit dem "Jenseits" hat es ja nur im weitesten Sinne etwas zu tun, es geht auch hier hauptsächlich um das Urheberrecht, wie auch immer der "Urheber" an die Information gekommen sein mag.

Dass sich die Gerichte in zunehmendem Maße, auf Kosten der Steuerzahler, mit solchem Firlefanz beschäftigen müssen, bleibt für mich unverständlich, so etwas kann doch eine Schiedskommission im Vorfeld abschmettern :-)

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