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News: Rossmann-Klage gescheitert

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Rundfunkbeitrag ist zulässig

Michael Nickles / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Das von der GEZ-Gegner-Gemeinde heiß erwartete "Rossmann-Urteil", ist vom obersten bayerischen Gericht, dem Verfassungsgerichtshof, jetzt mit erwartungsgemäßem Ausgang gefällt worden. Die Klage des Drogeriekonzerns wurde von den Richtern als unbegründet bewertet. Aus Sicht der obersten bayerischen Richter, verletzt der Rundfunkbeitrag keine Grundrechte und ist auch keine Steuer.

(Foto: mn)

Die Richter in München folgten damit dem vor wenigen Tagen gefällten Urteil des Verfassungsgerichts Rheinland-Pfalz. Dirk Rossmann hatte geklagt, weil er für seine bundesweit  1.842 Fillialen rund 280.000 Euro Rundfunkgebühren blechen muss - obwohl dort nach seinen Angaben kein Rundfunkempfang stattfindet.

Die Richter des bayerischen Verfassungsgerichtshofs lobten das neue Gebühreneinzugsverfahren weil es "deutlich einfacher als früh sein und es zudem den Schutz der Privatsphäre verbessere".

Einen kurzen Videomitschnitt der Urteilsverkündung gibt es hier beim Bayerischen Rundfunk zu sehen.

Neben Rossmann zählte zu den Klägern auch der 29-jährige Rechtsanwalt Ermano Geuer. Vorgestern hat der Focus  ein lesenwertes Gespräch mit ihm veröffentlicht.

Michael Nickles meint:

Emotionale Reaktionen sind an dieser Stelle sinnlos. Die Richter haben ihren Job gemacht und mit ihrer Aussage, dass die neue Kassiermethode den Schutz der Privatsphäre verbessere, ihre Kompetenz ausreichend bewiesen.

Das Urteil kann man getrost in die Tonne werfen. Eine Popularklage vor dem bayerischen Verfassungsgericht ist nur der Versuch, einen schnellen Weg zu gehen, den dreckslangen durch alle Instanzen zu vermeiden.

Das nötige Kleingeld dafür hat Dirk Roßmann mit Sicherheit. Er ist einer der reichsten Menschen der Welt. Laut Handelsblatt will er in diesem Jahr die 7 Milliarden Euro Umsatzgrenze knacken. Mit Sicherheit wird Dirk Roßmann die Sache bis zum Bundesverfassungsgericht durchziehen.

Mich interessiert das aktuelle Urteil auf jeden Fall nicht. Ich weigere mich weiterhin konsequent zur Zahlung der Zwangsabgabe.

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Glückwunsch ! XAR61
XAR61 torsten40 „Ach genau, die DDRler .. die jahrelang so dicke in die BRD ...“
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In der DDR haben wir auch für das 1. und 2. bezahlt, allerdings wollten wir es empfangen. Ich habe auch nichts dagegen, das ich wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme auch für die Leistung bezahle. Bei der jetzigen Einheitsregelung soll ich für eine Leistung zahlen, welche ich nicht in Anspruch nehmen will. Und hat nicht der Bürger das Recht "NEIN" zu sagen ?

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Wo steht das? The Wasp