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Geld verbrennen mit LED-Leuchtmitteln

Michael Nickles / 262 Antworten / Flachansicht Nickles

Mit LED-Leuchtmitteln lässt sich theoretisch viel Energie und damit Geld sparen. Praktisch haut das aber nur hin, wenn die - im Vergleich zu normalen "Birnen" - recht teuren LED-Dinger ausreichend lange funktionieren, nicht kaputt gehen.

Seit Ende 2012 rüste ich schrittweise auf LED um. Los ging es im Büro mit einem Leuchtmittel-Einkauf bei Lidl. Im November 2012 gab es dort diverse LED-Leuchtmittel, unter anderem GU5.3 und GU10 LED-Reflektor-Teile.

Ich habe zum Test erstmal nur eine GU5.3er gekauft. Die Lichtqualität war prima und ich bin noch mal zu Lidl gefahren um hab richtig zugeschlagen, 9 Leuchtmittel für je 5,99 Euro gekauft. 5,99 Euro für "eine Birne" ist zwar nicht die Welt, aber es summiert sich halt. In meinem Fall auf insgesamt 53,91 Euro.

Von den sechs GU5.3ern sind drei bereits nach knapp 3 Monaten verreckt. Heute (14. März 2014) bin ich mit denen zum Lidl, um sie zurückzugeben, von meinem Gewährleistungsanspruch gebrauch zu machen.

Klar - die Leuchtmittel waren da schon ein Jahr lang kaputt, die Lidl-Rechnung war zwischenzeitlich aber längst zum Steuerberater gewandert, da Anschaffung für Büro. Ich habe also einfach abgewartet, bist der Ordner von 2012 zurückkommt. Auch für Leuchtmittel gilt bekanntlich ein zweijähriger Anspruch auf Gewährleistung, zeitlich lag ich also noch dicke im Rahmen - dachte ich.

In der Lidl-Filiale wurde es problematisch. Es fing damit an, dass die Verkäuferin an der Kasse mit der Situation vollständig überfordert war. Sie meinte, es werden nur Sachen bis 6 Wochen nach Kauf zurückgenommen, also könne sie da nichts machen.

Ich erklärte der Dame, dass ich zwei Jahre Gewährleistungsanspruch habe. Sie guckte noch mal auf die Rechnung und spottete dann laut "Da will einer nach 2 Jahren Lampen zurückgeben!".

Bei der Schlange an der Kasse hinter mit gab es dafür keine Lacher. Die, die unmittelbar mitkriegten, worum es geht, fanden es recht spannend. Und die, die weit hinten in der Schlange standen, es nicht mitkriegten, waren einfach nur sauer, dass "vorne" nichts weitergeht.

Ich hatte schließlich verständliche Argumente, sogar die Originalverpackungen der Leuchtmittel dabei. Auf den Schachteln wurde eine Leuchtdauer von 20.000 Stunden versprochen und die Gewährleistung geht halt noch bis November 2014. Die Frau an der Kasse hat dann eine andere Frau von Lidl herbei gewunken, anscheinend ihre Vorgesetzte, erklärte ihr worum es geht.

Die "Vorgesetzte" sagte nichts, winkte einfach ab und ging weg. Die Kassiererin meinte, ich solle mich wegen der Gewährleistung an den Hersteller wenden. Ich bat sie, mir die Adresse des Herstellers zu nennen. Sie suchte dann auf der Verpackung und auf dem Beipackzettel nach einer Herstelleradresse, konnte aber keine finden. Daraufhin hatte sie keinen Bock mehr und ließ mich mit den kaputten LED-Leuchtmitteln einfach stehen, machte mit dem Kassieren weiter.

Es wurde ihr halt zu blöd. Mir auch, aber ich sah einfach nicht ein, warum ich Geld mit LED-Leuchtmitteln verbrennen sollte, die nach kurzer Betriebszeit kaputt gehen.

Es tauchte ein jüngerer Lidl-Mitarbeiter auf, der die Sache mitgekriegt hatte und bat mich einen Blick auf den Kassenzettel werfen zu dürfen. Er meinte: "Was wollen Sie? Der Kassenzettel ist von 2012, jetzt ist 2014. Die zwei Jahre Gewährleistung sind abgelaufen". Dann ging er einfach weg.

Ich bestand darauf, dass die Kassiererin einen Geschäftsführer ruft um die Sache zu klären. Es kam dann ein weiterer Herr von Lidl, der sehr freundlich, mit der Situation aber ebenfalls eher überfordert war. Er bat mich den Kassenbelegt kopieren zu dürfen, um bei der Lidl-Zentrale nachzufragen und meinte ich soll nächste Woche noch mal vorbeikommen.

Um es klar zu sagen: nein, ich will hier keine Lidl-Mitarbeiter anschwärzen (die sind eigentlich alle immer sehr freundlich und ich kaufe gerne dort ein). Die machen einen harten Job, sind flott und man kann von ihnen nicht verlangen, auch noch Experten für Gewährleistungsabwicklungen zu sein. Vielleicht bin ich einfach selbst Schuld, wenn ich bei Lidl nicht essbare Sachen kaufe.

Und ich will auch kein Prinzipienreiter sein, der sich wegen 18 Euro aufregt. Es geht aber um mehr als diese 18 Euro. Und zwar zum Nachdenken über LED-Leuchtmittel nachzudenken!

Ein "normaler" Mensch kauft eine "Birne", schraubt sie in die Lampe, schmeißt die Verpackung weg und fertig. Bei eher teuren LED-Leuchtmittel-Einkäufen heben viele vielleicht den Kassenbeleg auf, finden ihn dann aber nie wieder, wenn eine Birne sehr frühzeitig durchbrennt.

Und da man im Haushalt vermutlich auch mehr als eine "Birne" hat, weiß man gewiss nicht, wie lange eine "durchgebrannte" Birne durchgehalten hat. Nur komplett Irre werden hier eine "Buchführung" dafür betreiben. Bedenkenswert bei LED-Leuchtmitteln ist weiterhin, dass insbesondere bei recht teuren Teilen, mit einer sehr hohen Haltbarkeit geworben wird.

Meine Lidl-LED-Leuchtmittel halten laut Verpackung 70.000 Ein-/Ausschaltvorgänge durch und leuchten mindestens 20.000 Stunden lang. Selbst wenn man sie 24 Stunden am Tag durchleuchten lässt, schafft man es also nicht, diese Mindestlebensdauer binnen zwei Jahren der Gewährleistungsfrist zu erreichen.

Und was ist, wenn ein LED-Leuchtmittel nach 5 Jahren verreckt und dabei seine Mindestlebensdauer nicht erreicht hat? Dann gibt es keine Gewährleistung mehr. Und selbst wenn: wie soll jemand nach ein paar Jahren nachweisen, dass ein Leuchtmittel "nur 10.000" statt der versprochenen 20.000 Stunden gebrannt hat? Kurzum: die Angabe der Leuchtmittellebensdauer auf Verpackungen, kann man einfach in die Tonne hauen.

Apropos Verpackung: ich fand auf der Verpackung tatsächlich doch noch eine Herstelleradresse (www-briloner.de)  - wer die Verpackung von "Birnen" nicht aufhebt, der hat im Fall eines Gewährleistungsfalls halt Pech gehabt, denn auf der "Birne" selbst, steht keine Adresse drauf. Ich habe auch den sehr klein gedruckten Beipackzettel des Leuchtmittels mal durchgelesen.

Auf der einen Seite des DIN A5 großen Zettels wird die Bedienungsanleitung grafisch verklickert, auf der Rückseite findet sie sich textlich in 19 Sprachen. Dort steht das, was auch die Abbildung klarmachen will:

"Das Anschließen an nicht für LED ausgelegte, elektronische Transformatoren kann eventuell zu Flackern oder zu Schäden dieses Leuchtmittels führen. Achten Sie bei einem elektronischen Transformator auf eine eventuell ausgewiesene, für den Betrieb notwendige Grundlast auf der Sekundär-Seite. Bei konventionellen (magnetischen bzw. gewickelten) Transformatoren sollte das LED-Leuchtmittel ohne Probleme funktionieren."

Man kann dem Hersteller des LED-Leuchtmittels grundsätzlich also keinen Vorwurf machen. Allerdings: wer liest schon die Bedienungsanleitung zu einer "Birne"? Und welcher durchschnittliche Kunde eines Lebensmittelhändlers hat eine Chance, die Bedienungsanleitung zu kapieren?

In Klardeutsch meint der Hersteller eigentlich:

"Dieses 12 Volt LED-Leuchtmittel lässt sich mechanisch problemlos wo reinstecken, wo auch 12 Volt Halogen-Leuchtmittel reinpassen. Wenn es dann ordnungsgemäß leuchtet, kann es dennoch sein, dass das LED-Leuchtmittel rasch kaputt geht, weil der Transformator ungeeignet ist. Das ist Ihr Risiko".

Und bei Missachtung von Bedienungshinweisen greift Gewährleistung vermutlich nicht. Selbst technisch versierte Leute, die kapieren worauf zu achten ist, haben nur begrenzt eine Chance es richtig zu machen. Auf Transformatoren ist eine eventuell nötige Grundlast meist nicht draufgedruckt. Oder: man kommt an einen Transformator nicht unbedingt ran, wenn er in einem Möbel, beispielsweise einem Bad-Spiegelschrank verbaut ist.

Es werden überall im Handel also ganz normalen Leuten LED-Leuchtmittel verkauft, die zwar mechanisch in die Fassungen von "normalen Leuchtmitteln" reinpassen und die dann auch leuchten, aber eventuell halt frühzeitig kaputt gehen. Den Leuchtmittelherstellern kann das natürlich nur Recht sein.

Ich möchte nicht wissen, wie viel Geld mit LED-Leuchtmitteln verbrannt wird.

Fortsetzung hier: Geld verbrennen mit LED-Leuchtmitteln - Teil 2

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gerhard38 Michael Nickles „Geld verbrennen mit LED-Leuchtmitteln“
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Nur komplett Irre werden hier eine "Buchführung" dafür betreiben

Zu denen gehöre ich! Seit meiner ersten Stromsparlampe 1987-12-17 führe ich Buch, daher weiß ich, dass ich welche hatte, die in derselben Fassung einmal 16 Jahre hielt (Osram Dulux EL 20W, 20cm) und einmal 2 Jahre und 1 Monat (Philips Genie WW827 mit 6000h in Aussicht gestellter Brenndauer). Im Jahr 2005 gekaufte Stromsparlampen (Minilight ELM-15W Philippin, 3000h Nennbrenndauer) hielten je 2,  3 und 26 Monate, an der selben Stelle eine Philips Master PL 20W WW mit 15000 Stunden in Aussicht gestellter Betriebsdauer - das wären bei Dauerbetrieb 1,7 Jahre gewesen) 4,4 Jahre, eine andere Philips Genie WW827 6 Jahre (alles Sockel E27), um nur ein paar Beispiele zu nennen (und, implizit natürlich, konstante Lebens- und Lichteinschaltgewohnheiten, weil ja sonst die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist).

Von den LEDs ist mir noch gar keine ausgefallen.

Mir war von Anfang an klar, dass es im Fall von Garantie bzw. Gewährleistungen Probleme geben würde.

1. Die in Aussicht gestellte Brenndauer: Das ist ein "Durchschnittswert". Wird die Lampe vor der Zeit kaputt, gibt es folgende Argumentationsstränge der Verkäufer:

  • a) Es handelt sich bei den Stundenangaben nur um einen "Durchschnittswert". Sie haben halt Pech gehabt und diesmal eine mit "unterdurchschnittlicher" Brenndauer erwischt. Wegen dieser Angelegenheit habe ich mich bereits an den Konsumentenschutz gewandt, weil mit dieser Argumentation jede Gewährleistung vom Tisch ist, selbst wenn das Leuchtmittel schon am ersten Tag defekt wird. Ich habe vorgeschlagen, dass nicht "durchschnittliche", sondern "Mindestbrenndauern" angegeben sein müssen. Diesem Argument konnte der Konsumentenschutz nicht folgen(!!) (Zum Vergleich: das ist so ähnlich wie bei Internetanschlüssen mit der Formulierung "bis zu nnnn bps", wo man dann - vertragskonform - alles akzeptieren muss, auch wenn es weit weg von der in Aussicht gestellten Zielgeschwindigkeit ist. Auch hier wäre ein Vertragstext der Art: "mindestens nnnn bps" im Sinne des Konsumenten.
  • b) "Das Leuchtmittel wurde zu oft geschaltet. Es soll zwar xxx Stunden halten, das haben Sie selbst bei Dauerbetrieb noch nicht erreicht, aber wahrscheinlich haben Sie zu oft ein- und ausgeschaltet." (Bei LEDs sollte dieses Argument wegfallen). Auf den Verpackungen habe ich bis jetzt noch nie etwas darüber gefunden, wie oft man eine (Stromspar-)lampe ein- und ausschalten darf, noch viel weniger, wie viel Zeit zwischen den Schaltvorgängen liegen muss / soll, um sie nicht durch das Schalten zu zerstören.
  • c) Beim Leuchtmittel ist die Lebensdauer nicht Stunden, sondern in Jahren angegeben, im Kleingedruckten (oder gar nicht) steht dann, dass damit eine durchschnittliche tägliche Betriebsdauer von 3 Stunden gemeint ist. Auch in so einem Fall meint dann der Verkäufer so aus der Hüfte "Sie haben die Lampe halt viel länger pro Tag in Betrieb gehabt". Beweisen kann er das zwar nicht, aber ich kann genauso wenig beweisen, dass die versprochene Jahre * 365 * 3 = Stunden nicht erreicht wurden.

2. Das Problem mit der Rechnung. Ich hebe meine Rechnungen auf (sogar die Original-Verpackungen) - aber ich nehme das Leuchtmittel nicht sofort nach Kauf in Betrieb, sondern ich habe immer "Reserven", schließlich möchte ich nicht im Dunkeln sitzen, wenn einmal ein Leuchtmittel ausfällt. Da kann es dann Jahre dauern, bis ein gekauftes Leuchtmittel tatsächlich zum Einsatz kommt - auch länger als 2 Jahre. Aus meiner Sicht ist das ein "neues" Leuchtmittel - gerade aus der Original-Verpackung genommen; aus Sicht des Händlers ist es schon x Jahre alt. Im Reklamationsfall muss ich damit rechnen, dass der Verkäufer sagt: "Was wollen Sie da noch"?

Diese Situation verschlimmert sich drastisch mit den LEDs, die, so wird behauptet, vom Konzept her gar nicht mehr "ausbrennen" im klassischen Sinn, sondern nach den genannten Stunden noch immer ca. 2/3 der Ursprungsleuchtkraft haben, die dann weiter kontinuierlich nachlässt. Wenn da also etwas von 50.000 Stunden steht, so wären das 5 - 6 Jahre Dauerbetrieb, brennen die nur 12 Stunden pro Tag, ist man jenseits der 10 Jahre - aber da endet die Buchhaltungspflicht. Der Händler muss gar keine Unterlagen mehr darüber haben, was er seinerzeit verkauft hat, und kein Erzeuger muss eine Lagerhaltung für Ersatzteile von Produkten haben, die älter als 10 Jahre sind. Dazu kommt noch ein anderes Problem: wer, bitte, hat die technische Ausrüstung, die Leuchtkraft von LEDs zu messen und zu vergleichen?

Mit anderen Worten: Die in Aussicht gestellte und an sich wünschenswerte Langlebigkeit der Produkte ist bei bestehender Gesetzeslage de facto nicht überprüfbar und noch weniger einklagbar. Wer nimmt das Prozessrisiko auf sich, wenn die in Aussicht gestellte Lebensdauer bzw. Leuchtstärke nicht erzielt wurde? Wenn dann nicht einmal der Konsumentenschutz - der immerhin die Möglichkeit einer Verbandsklage hätte - einsieht, dass die Angabe von "durchschnittlichen" Betriebsstunden dem Konsumenten nichts nützen, sondern nur eine garantierte "Mindestbrenndauer", ist irgendwie das Ende der Fahnenstange erreicht. Der sonst oft propagierte Produktvergleich: wo ist das beste Preis-Leistungsverhältnis zu finden? - führt so zu einem Wettbewerb der dreistesten Werbesprüche, indem irgendwelche Fantasiebrenndauern verheißen werden, wo von vornherein klar ist, dass der einzelne Konsument weder die Möglichkeit hat, die Wahrheit der Verheißungen zu überprüfen (oder wenn, nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand), noch in der Lage ist, gegenüber dem Händler (und dessen Argumentation) seine Ansprüche nachzuweisen.

Natürlich gibt es Organisationen wie "Stiftung Warentest", die sich die Produkte dann vornehmen können - aber was nützt das, wenn eine realistische Untersuchung wegen der Langlebigkeit ebenfalls Jahre in Anspruch nehmen würde? Bis das Untersuchungsergebnis vorliegt, sind die Kaufentscheidungen längst gefallen und inzwischen schon wieder ganz neue Produkte am Markt.

Abhilfe könnte hier ein in die Lampe integrierter Betriebsstundenzähler (und Schaltzyklenzähler) schaffen, der nicht oder nur mit größtem Aufwand manipulierbar ist und so gut wie nichts in der Herstellung kostet.

Gruß, Gerhard

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