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Problem bei Rückgabe von Hardware beim Onlinehändler

cbt81 / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen,

gegen Ende letzten Jahres habe ich bei einem Onlineshop keine Ahnung ob ich dafür belangt werden kann, wenn ich den Namen nenne, aber es ist ein Händler, der sich auf den Versand von Hardware spezialisiert hat) ein Mainboard bestellt. Bei der Bestellung habe ich als Kommentar hinzugefügt, dass ich ausschließlich dieses Board als C2-Modell haben will und falls dies nicht möglich sei, solle der Auftrag storniert werden.

Ein paar Tage später kam das Paket mit dem Mainboard bei mir an. Anhand des Kartons konnte ich nicht erkennen, ob es ein C1- oder C2-Modell ist. Deshalb habe ich den Arbeitsspeicher, CPU, CPU-Kühler und Netzteil installiert/angeschlossen und habe im BIOS gesehen, dass es das C1-Modell gewesen ist. Deshalb wollte ich vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen. Ich habe es an den Händler zurückgeschickt und mein Geld zurückgefordert.

Ca. 2 Wochen später kam der Karton mit dem Mainboard und einem Schreiben an mich zurück. Angeblich hätte ich beim Ein- oder Ausbau des Prozessors den CPU-Sockel beschädigt und deshalb solle ich, wenn es nach denen geht, auf dem falsch gelieferten Board und den Kosten sitzen bleiben. Es stimmt zwar, dass auf dem Sockel einige Kontakte verbogen sind, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich das verbockt haben soll. Zum Einen habe ich in den letzten 15 Jahren unzählige PCs montiert/demontiert und zum Anderen bin ich vom Beruf her Fachinformatiker Richtung Systemintegration. Bevor ich das Board zurückgeschickt habe, ist mir auf dem Sockel ebenfalls keinerlei Beschädigung aufgefallen. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Onlinehändler beim Erhalt des Boards einen Funktionstest gemacht hat und der Schaden erst dadurch entstanden ist.

Jetzt bin ich dabei, dem Händler eine Frist von 14 Tagen zu setzen, in der er mir das Geld zurücküberweisen soll. Ansonsten nehme ich mir einen Anwalt und dann ist mir sogar egal, wenn ich wegen der Sache am Ende draufzahlen muss.

Meine Frage an Euch ist jetzt, auf was ich mich in dem Schreiben berufen soll. Soll ich argumentieren, dass durch die Falschlieferung (Revision C1 statt wie von mir gefordert C2) erst gar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist oder gibt es da noch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel die Beweislastumkehr (auch wenn ich glaube, dass die nur bei unbenutzter Ware ins Spiel kommt)? 

Für jeden sinnvollen Vorschlag bin ich natürlich sehr dankbar!

LG Chris

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Hewal Acader „Das Problem ist nur das der sogenannte Fachhändler um die ...“
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Das Problem ist nur das der sogenannte Fachhändler um die Ecke gar nicht die Auswahl hat wie ein Onlineshop. Gerade was EDV-Bauteile betrifft kann man da voll vergessen.

Ja, in der heutigen Zeit muss immer alles jetzt und sofort sein... In der Regel kauft man solche Dinge bei IT Distributoren und die haben die versenden die Sachen in den meisten Fällen bis 18 Uhr am gleichen Tag und man hat die dann normalerweise per UPS auch am nächsten Tag.

Welcher Service? Das die Antwort da fast immer ist: Tut mir leid mein Herr, aber da kann ich ihnen nicht weiter helfen. Ich könnte es höchstens für sie bestellen. Und was glaubst du dann wo er das erfragte Produkt herbekommt?

S.o. Einen Tag warten sollte nicht zu viel verlangt sein. Und der Fachhändler sollte seine Produkte in der Regel auch kennen....

Genau, dafür bezahlt der Kunde dann mehr. Das Ganze kann man dann auch Service nennen.

Warum bist du denn so negativ....? Wenn du Service über den Preis definierst, dann tuts mir echt leid.

Schreibfehler sind specialeffects meiner Tastatur.
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