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Sinn oder Unsinn? - Nach dem Stichw. KiPo zu suchen ist strafbar

Systemcrasher / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Details bitte hier entnehmen:

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/30b30aq-kinderpornographie-rechtsfragen-strafbar-sebastian-edathy#.A1000024

Zum Thema Sebastian Edathy:

Ich will hier nicht über Schuld oder Unschuld dieses Politikers diskutieren, aber jedem hier dürfte klar sein, wie einfach es ist, jemandem so etwas unterzuschieben. Ein paar tausend Euro reichen aus, und es finden sich Hacker, die den Job übernehmen, also den betreffenden Computer kompromittieren, und dort entsprechende Bilder - gerne auch getarnt - per Schadsoftware während einer regulären Internetverbindung im Downloadstream zu verstecken. Im Stern gab es vor einiger Zeit mal einen Artikel dazu, wie einfach das ist. Ein Reporter lies sich im Selbstversuch digital "behandeln". Eventuell hat ja jemand den passenden Link zur Hand.

Beweisen, daß man die KiPos auf einem Computer nicht runtergeladen hat und nichts davon wußte, kann der Betroffene  niemals. Und gerade bei Prominenten ist jedes noch so glaubhafte Dementi der klare Beweis für ihre "echte" Schuld. Aus diesem Grund betrachte ich derartige Dinge grundsätzlich sehr skeptisch.

Äußerst problematisch finde ich allerdings die Tatsache, daß bereits das Googeln nach diesem Begriff strafbar ist. Manch einer hat da gar keine einschlägigen Bilder im Sinn, sondern will vielleicht nur wissen, wie er seine Kinder vor so etwas schützen kann o.ä.

Wer natürlich wirklich auf KiPos aus ist, der gehört gejagt - wenn es sein muß um die Welt, bis man ihn/sie hat.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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@Systemcrasher

Äußerst problematisch finde ich allerdings die Tatsache, daß bereits das Googeln nach diesem Begriff strafbar ist. Manch einer hat da gar keine einschlägigen Bilder im Sinn, sondern will vielleicht nur wissen, wie er seine Kinder vor so etwas schützen kann o.ä.

Finde ich gar nicht problematisch. Wer seine Kinder vor Missbrauch schützen will passt ganz einfach auf sie auf. Und falls doch jemand meint er muss sich im Internet darüber informieren, dann sucht er nach "Missbrauch verhindern" oder ähnlichem - und nicht nach Kinderpornographie. 

@Kabelschrat

einer ist über Kipos gestolpert, hat die runtergeladen und zur Polizei gebracht. [...] Die Staatsanwaltschaft hat sich mit einer Anzeige "bedankt".

Ja, und das völlig zu Recht. Der Besitz ist strafbar - jeder weiß das. Und wer das Zeug selbst runterlädt besitzt es. Punkt. 

Der nächste Richter hat den Runterlader freigesprochen!

Da hat er aber Glück gehabt, denn die Nummer war schon selten doof. Denk mal etwas weiter: Jemand der wirklich Interesse an Kinderpornographie hat, lädt allen möglichen Kram runter, geht dann zur Polizei und sagt "ich hab das und das da und dort im Internet gefunden - und es euch gleich mitgebracht, damit ihr nicht soviel Arbeit habt." (...in Kopie natürlich...) Soll der dann straffrei ausgehen, nur weil er angibt woher das Zeug ist?

Nach KIPos darf man nicht suchen, damit Täter, Richter und Staatsanwälte ruhig schlafen können.

Blödsinn.

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