Off Topic 20.342 Themen, 225.876 Beiträge

Sinn oder Unsinn? - Nach dem Stichw. KiPo zu suchen ist strafbar

Systemcrasher / 18 Antworten / Flachansicht Nickles

Die Details bitte hier entnehmen:

http://www.gmx.net/themen/nachrichten/panorama/30b30aq-kinderpornographie-rechtsfragen-strafbar-sebastian-edathy#.A1000024

Zum Thema Sebastian Edathy:

Ich will hier nicht über Schuld oder Unschuld dieses Politikers diskutieren, aber jedem hier dürfte klar sein, wie einfach es ist, jemandem so etwas unterzuschieben. Ein paar tausend Euro reichen aus, und es finden sich Hacker, die den Job übernehmen, also den betreffenden Computer kompromittieren, und dort entsprechende Bilder - gerne auch getarnt - per Schadsoftware während einer regulären Internetverbindung im Downloadstream zu verstecken. Im Stern gab es vor einiger Zeit mal einen Artikel dazu, wie einfach das ist. Ein Reporter lies sich im Selbstversuch digital "behandeln". Eventuell hat ja jemand den passenden Link zur Hand.

Beweisen, daß man die KiPos auf einem Computer nicht runtergeladen hat und nichts davon wußte, kann der Betroffene  niemals. Und gerade bei Prominenten ist jedes noch so glaubhafte Dementi der klare Beweis für ihre "echte" Schuld. Aus diesem Grund betrachte ich derartige Dinge grundsätzlich sehr skeptisch.

Äußerst problematisch finde ich allerdings die Tatsache, daß bereits das Googeln nach diesem Begriff strafbar ist. Manch einer hat da gar keine einschlägigen Bilder im Sinn, sondern will vielleicht nur wissen, wie er seine Kinder vor so etwas schützen kann o.ä.

Wer natürlich wirklich auf KiPos aus ist, der gehört gejagt - wenn es sein muß um die Welt, bis man ihn/sie hat.

Null Toleranz f?r Intoleranz
bei Antwort benachrichtigen
angelpage Systemcrasher „Sinn oder Unsinn? - Nach dem Stichw. KiPo zu suchen ist strafbar“
Optionen

Na ja, das Problem ist doch viel schlimmer als der Verstoß gegen die Unschuldsvermutung: vermutlicher Geheimnisverrat durch (1?) leitende Anwälte und mehrere hochrangige Politiker.

Ein Anfangsverdacht (durch nachgewiesenen mehrjährigen! Kontakt und Kauf auf eigene Kreditkarte von -Soft?- Kinderpornos) sollte zwar verspätet, aber immerhin noch berechtigt, zu Untersuchungen der deutschen Staatsanwaltschaft führen.

Der bisher "softe" Täter wird aber über die Staatsanwaltschaft und seine Politikerkomplizen 4 (vier) Monate lang vorgewarnt.

Da wundert es nicht, wenn dieser, statt aufzuklären, von seinen Posten zurücktritt, im Wahlkampf immer leiser wurde,  seine Technik zerstört oder entfernt, und sich dann vermutlich ins Ausland absetzt. Und unsere Staatsanwaltschaft, Geheimdienste, Polizei und Co. wissen wieder mal von nichts.

Das Problem ist also vermutlich viel schlimmer: Komplizen der Kinderpronografie in Staat und Politik? - Das ist zu klären!

bei Antwort benachrichtigen