Mehrere Abgeordnete der Partei "Die Linke" haben eine sogenannte "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung betreffend der (immer noch) aktuellen Abmahnwelle gegen vermeintliche Redtube-Nutzer durch die Kanzlei U+C gestellt (Link zur Vorabversion der Anfrage). Hierauf hat das Bundesjustizministerium nun geantwortet.
Nach der Ansicht der Verantwortlichen im Ministerium erfüllt das reine Anschauen von Streams im Browsern nicht die Bedingungen für eine Urheberrechtsverletzung. Da die Antwort noch nicht in schriftlicher Form vorliegt, sondern nur ein Vorabbericht durch den Spiegel, ist noch nicht klar, ob diese Aussage sich auf den konkreten Fall im Rahmen der Redtube-Abmahnungen beschränkt, oder ein Streaming generell die Kriterien nicht erfüllt und somit nach Ansicht des Ministeriums unbedenklich wäre.Allgemeines 21.977 Themen, 148.469 Beiträge
Hallo Forum!
In diesem Forum hier kommen mir immer wieder Gedanken, wer da schreibt:
Pornofans, die immer wieder in die Tasten hauen oder Verfechter des Rechtsstaats?
Bei den Pornofans kommt mir das ziemlich "schmalspurig" vor; bei den Verfechtern müsste an und für sich die "Front" größer sein, oder?
MfG, Hans