Mehrere Abgeordnete der Partei "Die Linke" haben eine sogenannte "Kleine Anfrage" an die Bundesregierung betreffend der (immer noch) aktuellen Abmahnwelle gegen vermeintliche Redtube-Nutzer durch die Kanzlei U+C gestellt (Link zur Vorabversion der Anfrage). Hierauf hat das Bundesjustizministerium nun geantwortet.
Nach der Ansicht der Verantwortlichen im Ministerium erfüllt das reine Anschauen von Streams im Browsern nicht die Bedingungen für eine Urheberrechtsverletzung. Da die Antwort noch nicht in schriftlicher Form vorliegt, sondern nur ein Vorabbericht durch den Spiegel, ist noch nicht klar, ob diese Aussage sich auf den konkreten Fall im Rahmen der Redtube-Abmahnungen beschränkt, oder ein Streaming generell die Kriterien nicht erfüllt und somit nach Ansicht des Ministeriums unbedenklich wäre.Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Man sollte vielleicht auch dazu schreiben, dass Heiko Maas (Bundesjustizminister) einen Weg einschlägt, den die Schnarrenberger vorgelegt hat. Auch grade was die Vorratsdatenspeicherung angeht.
ist noch nicht klar, ob diese Aussage sich auf den konkreten Fall im Rahmen der Redtube-Abmahnungen beschränkt, oder ein Streaming generell die Kriterien nicht erfüllt und somit nach Ansicht des Ministeriums unbedenklich wäre.
Da bin ich auch gespannt.