Hi,
würde gerne mal wissen ob es normal ist, das mit einer Sicherung gleichzeitig Wohnz, Schlafz und Küche gesteuert werden oder ob der Vermieter das ändern muß.
Christian
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Der angegebene Schalter ist nur ein Ausschalter der bis 63 Ampere zugelassen ist. Nicht verwechseln mit Leistungsschutzschalter.
Wie der Zufall so will schrieb der User 74 (u.s.w) das auch extra mit darunter…
En und Pe
Der Neutralleiter wird mit N abgekürzt…
Leitungsschutzschalter werden bei Neu Installationen auch nicht mehr eingesetzt. Zur Zeit werden B- Sicherungen eingesetzt.
Das was Du hier als "B-Sicherung" bezeichnest ist ein Leitungsschutzschalter (die landläufig oft auch als Sicherungsautomat bezeichnet werden) mit Auslösecharakteristik B.
Gerade bei Neu Installationen sollte berücksichtigt werden, das Waschräume, Bad, auch Küche über FI-Schutzschalter geführt werden.
Einen LS braucht man da aber trotzdem. Bei Neuinstallationen müssen (zumindest in DE) heute übrigens mehr oder weniger alle Stromkreise hinter einem FI hängen!
Da Pro Steckdose, sehr oft eine Steckdosenleiste eingesetzt werden würde, übersteigt die Leistung oftmals der 2400 Watt grenze.
Wo hast Du die vermeintliche Grenze von 2400W her? An einem 16A Stromkreis kannst du 3680W verbraten. Steckdosenleisten sind aber oft auch "nur" für 3500W zugelassen gemäß Aufschrift…
In alten Installationen war früher üblich eine Ringleitung zu ziehen, oftmals diese mit 25 Ampere abzusichern.
In DE habe ich bislang weder Ringleitungen gesehen, noch glaubwürdige Berichte davon gehört. In Großbritannien soll das üblich sein, allerdings in Verbindung mit Schmelzsicherungen im Stecker.
[Trockner und Waschmaschine] wären hier eine Leistung von fast 6000 Watt.
6000W ist da schon eher hochgegriffen. Aktuelle Geräte haben eher eine Anschlussleistung in der Größenordnung von 1500W und auch wenn es nicht schön ist ist dann häufig sogar ein gleichzeitiger Betrieb an einem Stromkreis möglich. Allerdings nicht immer und ich würde auch keinesfalls dazu raten. Ohne vorherige Prüfung der Maximalen Leistungsaufnahme sowieso nicht.
da auch bei Erweiterungen die Klassische Nullung nicht mehr zulässig ist!.
Erweiterungen haben auch nichts mehr mit Bestandsschutz zu tun.
das die Elektro Installationen Ordnungsgemäß ausgeführt worden ist,
Für ordnungsgemäß reicht auch das Minimalprogramm was vorgeschrieben ist. Eine schöne oder auch nur ansatzweise "luxuriöse" Austattung bekommst Du damit allerdings nicht raus.