Hi,
würde gerne mal wissen ob es normal ist, das mit einer Sicherung gleichzeitig Wohnz, Schlafz und Küche gesteuert werden oder ob der Vermieter das ändern muß.
Christian
Off Topic 20.195 Themen, 224.175 Beiträge
Bei früheren Bauten hat man gerne mehrere Räume mit einer Sicherung versehen bzw. je nach Strang Steckdosen an einer Seite und auf der anderen Seite weitere Steckdosen und ggf. Licht.
Wenn dem so ist, must du das so hinnehmen und eine Umbaupflicht besteht nicht!
Was anderes ist es, wenn der Bau noch mit klassischer Nullung oder landläufig "Sparschaltung" versehen ist und eine Erweiterung bzw. Umbau erfolgt. Dann kann es passieren, das die komplette Verdrahtung erneuert werden muss. Eine Teilmodernisierung bzw. Umbau ist soweit ich weiss nach Din nicht statthaft.
Bei heutigen Bauten (so wie ich sie auch plane, für Bekannte) würde man Beleuchtung und Steckdosen getrennt und auch nicht alle auf einen Strang legen sondern Räumlich sowie Licht getrennt. Auch die Stromversorgung für Herd (sowieso!) und ggf. Wäschetrockner und Waschmaschine, sofern im Bad aufgestellt einzeln und dann sogar eventuell mit 3x 2,5mm² statt 3x1,5mm² Nym.