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Frage zu Schaden an Festplatte

Conni3 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, ich habe eine Frage an Euch. Bzw eine Bitte, die Festplatte auf dem Foto zu begutachten, und wäre neugierig, was Ihr Experten dazu sagt.

http://s1.directupload.net/file/d/3437/vq8xjx46_jpg.htm

Ich habe diese FP über e-Kleinanzeigen gekauft und zum Glück mit pp bezahlt, dennoch gibt es erstmal Ärger mit dem VK. Der VK hat mir vor dem Kauf nicht gesagt, dass an den PINs, wo der Sata-Stecker aufgesteckt wird, das schwarze Teil fehlt, damit das Sata Kabel hält. So wie es jetzt aussieht bzw, bei mir angekommen ist, hält kein Sata-Kabelstecker dran, sondern fliegt gleich wieder weg.

Der VK behauptet,die FP sei voll intakt, er hätte vorher das Sata-Kabel angeklebt gehabt, und ich soll das auch so machen.

Ich fühle mich verarscht.

Für mich ist die FP so wie sie aussieht mit den total freiliegenden PINs, die sich ganz leicht verbiegen, überhaupt nicht voll intakt. Und ich seh auch nicht ein , ein Sata-Kabel an die PINs zu kleben.

was sagt Ihr dazu?

 

 

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Martina61 Conni3 „Frage zu Schaden an Festplatte“
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Hallo,

eigentlich hast Du Anspruch auf die "beworbene Ware". Sollte er sie nicht liefern können, notfalls Frist setzen oder ihn auffordern die kpl. Kosten einschl. Rücksendekosten (natürlich versichert) zu erstatten.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen

Wegen Sach- und Rechtsmängel kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber Wandelung (= Rückgängigmachung des Kaufvertrags) oder Minderung (= Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Beim Werkvertragsrecht hat der Werkunternehmer im Normalfall noch ein Nachbesserungsrecht (= Beseitigung eines Mangels an einer Sache).

 In bestimmten Fällen kann der Käufer bzw. der Werkauftraggeber auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung(vgl. §§ 463, 635 BGB a.F.) verlangen.

 

LG
Martina

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