dass eine eindeutige Rechtssprechung auf diesem Gebiet immer noch zwischen Ministerien, Instanzen + ABmahn-"Industrie" hin und hergeschoben wird, es gibt wohl doch keine wirksame Lobby dafür
Die Rechtssprechung ist doch in der Praxis recht eindeutig: Zu Ungunsten des Anschlussinhabers. Die haben im Gegensatz zur Abmahn-Wirtschaft und Unterhaltungsindustrie keine Lobby…
Ein Bekannter von mir, hat vor ca. 2 Jahren adäquates, wie es Molihb vorhat, für seine WG-'Genossen' eingerichtet. Da hat er sich aber erst drangewagt, nachdem es ~2010 ein BGH-Urteil gab, das die Haftung für private Anbieter einschränkte
Auf Basis dieses Urteils? Schon beim Überfliegen wird klar, dass es da nicht um reguläre Mitbenutzer handelt sondern um dritte die sich in Folge mangelhafter Konfiguration unberechtigten Zugriff verschafft haben geht. Das ist eine vollkommen andere Baustelle.
man sollte die Leute recht gut kennen, denen man diese Möglichkeit eröffnet.
Gut kennen ist zwar durchaus notwendig, aber keinesfalls hinreichend. Man muss den Nutzern vertrauen können.
Gruß
Borlander