Die rechtlichen Risiken (Störerhaftung)
Hi Borlander
es ist traurig, dass eine eindeutige Rechtssprechung auf diesem Gebiet immer noch zwischen Ministerien, Instanzen + ABmahn-"Industrie" hin und hergeschoben wird, es gibt wohl doch keine wirksame Lobby dafür
Ein Bekannter von mir, hat vor ca. 2 Jahren adäquates, wie es Molihb vorhat, für seine WG-'Genossen' eingerichtet. Da hat er sich aber erst drangewagt, nachdem es ~2010 ein BGH-Urteil gab, das die Haftung für private Anbieter einschränkte
(bisher ist bei ihm auch nichts "Anrüchiges" vorgekommen, soviel ich weiß :)
Ich habe bisher von anderen Urteilen, die dieses einschränken nichts gehört, vielleicht weißt Du etwas Aktuelleres aus diesem Bereich?
Nevertheless, man sollte die Leute recht gut kennen, denen man diese Möglichkeit eröffnet.
vg
xaver