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Fische fangen - for nothing

Hyperboreal / 24 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

kann mir bitte jemand erklären, warum man grosse Welse
fangen und töten muss?

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/angeln-spree-fischer-faengt-gigantischen-wels-a-906195.html

Ich verstehe das nämlich nicht.
Viele Angler werfen doch die Fische nach dem Angeln wieder in den Fuss/Teich.
Ich denke, das hat auch etwas mit Nachhaltigkeit zu tun. Der Welsch hatte
schon seinen Sinn, sonst wäre er nicht so gross geworden. Ich kann nicht
glauben, dass der das biologische Gleichgewicht im Gewässer gestört hat.
Essen kann man die auch nicht.

Gruss
Hyperboreal

PS: Nee, nicht den Fischer fangen. Das wäre Tierquälerei.
Wer sollte sich sonst um seine vielen Frauen kümmern?

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gelöscht_300542 violetta7388 „Hallo Forum, na, Jungs, dann müsst Ihr ja alle einen ...“
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Jedes Bundesland hat verschiedene Prüfungsfragen!

In Rheinland-Pfalz, wo ich die Prüfung abgelegt habe, werden von der Prüfungskommission aus einem 1000 Fragen umfassenden Fragekatalog 50 Fragen für die Prüfung ausgewählt (je Fachgebiet 10 Fragen). Davon müssen je Fachgebiet 7 Fragen richtig beantwortet werden.

Wie gesagt, das ist in jedem Bundesland anders.

Da steht nichts vom Zurücksetzen untermaßiger Fische,

Hier noch etwas zu deiner Behauptung. Ist mein original Übungsheft:


nichts von zulässigen Fotoorgien bei Großfängen,
Ich habe noch nie vor einer Kamera mit einem gefangenen Fisch posiert und gedenke dies auch in Zukunft nicht zu tun.

nichts von catch & release (in Holland übrigens gesetzlich vorgeschrieben),

Catch & Release

Das Catch & Release, also das Zurücksetzen eines gefangenen entnahmefähigen Fisches in das Gewässer, stellt eine Tierquälerei (§ 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz - TierSchG) dar. Es handelt sich um die Zufügung “länger anhaltender erheblicher Schmerzen und Leiden” (AG Bad Oeynhausen, Urteil vom 10.04.2001, Az. 5 Cs 16 Js 567/00; s.a. Drossé, AgrarR 2002, 111; a.A. mit beachtlichen Argumenten: Jendrusch/Arlinghaus, AuR 05, 48-51). Der Strafrahmen beginnt bei Geldstrafe und endet bei einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

Quelle:http://www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

Deine anderen aufgeführten Punkte sind zu sehr aus der Luft gegriffen, als dass sich dazu etwas vernünftiges erwidern ließe.



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