Mahlzeit
Manne, das Problem ist komplizierter
Für öffentliche Gebäude gibt es soweit ich das noch weiss Blitzschutzvorschrifften.
Aufgrund Landesbauvorschrifften können auch private Gebäude einer Pflicht auferlegt werden.
Was die Versicherung betrifft, kann sie einen Versicherungsschutz von Blitzschutzmaßnahmen abhängig machen, incl. Regelmäßigem NAchweis der Funktion durch Installationsunternehmen. Ist dies im Vertrag nicht geregelt oder explizit ein oder ausgeschlossen, zahlt die Versicherung.
Zu deinem Einwand wegen Reed.
Ein Blitzableiter an einem Reeddach könnte problematisch werden. Stell dir vor, ein solches Haus hat ein sehr guter Fundamental oder Ringerder und einen Blitzableiter. Weiter stell dir vor, das um dieses Gebäude kaum Bäume und andere Gebäude oder Hochspannungsmasten stehen. Da würde dann der Blitzableiter als Blitzfang fungieren. Wenn man sich dann die Energie und auch wie ein Blitz funktioniert, vorstellt, würde ich immer auf einen Blitzableiter bei einem Reeddach verzichten.
Weiter wäre die Frage, was machst du mit älteren Häusern, deren Fundamenterdung NICHT auf Blitzschutz (so, wie wir ihn heute verstehen) ausgelegt ist? Sollen die nun ihre Gärten allesammt aufgraben und neue Erder legen?
Glaub mir, alles nicht so einfach.
2 Interessante Artikel als PDF. Staunenswert, was alleine der Begriff "Näherung" bei einem Blitzeinschlag bedeutet.
http://www.vde.com/de/regionalorganisation/bezirksvereine/thueringen/berichte_info/berichte/Documents/2011/VDE-Symp%202011%20-%20Beanspruchung%20und%20Wirkung.pdf
http://bdew.de/internet.nsf/res/602C18E0FFDFB710C12579480060CD17/$file/Fundamenterder%20TAB%202011%20Vortrag%20DEHN%20+%20S%C3%96HNE.pdf