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Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.

Peter205 / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hilfe! Wer kann mir Helfen? Ich bekomme folgende Zahlungsaufforderung. Habe bei dieser Firma nichts bestellt, es befindet sich auch Software dieser Firma auf dem PC. Wie kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?
Gruß Peter205

Lieber Kunde,
leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung bisher weder durch Zahlung noch durch eine Erklärung für das Ausbleiben dieser, reagiert.
Dies bedeutet einen gesetzlichen einseitigen Vertragsbruch Ihrerseits. Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anklagen. Wir schenken Ihnen jedoch noch eine letzte Chance, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem Sie unverzüglich die ausstehende Summe in Höhe von 397,00 Euro an uns überweisen.
Die Daten sowie die rechtlichen Hinweise sehen Sie in der Anlage.
Nach geltendem Recht sind wir in der Lage, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Mahnkosten) gehen zu Ihren Lasten.
Paketnummer: 11136125
Lieferdatum: 03.05.2013
27 Mai 2013 6,00 Euro Mahngebühren
Gesamtbetrag: 397,00 Euro

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Ja -groggyman- groggyman
out-freyn mawe2 „Das halte ich für ein Gerücht 1. Können Mahnungen mit ...“
Optionen
Können Mahnungen mit einer normalen eMail gar nicht rechtssicher zugestellt werden

Was meinst Du mit "rechtssicher"?

Für das außergerichtliche Mahnverfahren gibt es keine Formvorschriften. Meistens wäre eine Mahnung gar nicht erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Insofern wäre eine Mahnung per eMail durchaus möglich und gültig. Trotzdem wird in den allermeisten Fällen eine Mahnung per Briefpost kommen.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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