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Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.

Peter205 / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

Hilfe! Wer kann mir Helfen? Ich bekomme folgende Zahlungsaufforderung. Habe bei dieser Firma nichts bestellt, es befindet sich auch Software dieser Firma auf dem PC. Wie kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?
Gruß Peter205

Lieber Kunde,
leider haben Sie auf unsere Zahlungserinnerung bisher weder durch Zahlung noch durch eine Erklärung für das Ausbleiben dieser, reagiert.
Dies bedeutet einen gesetzlichen einseitigen Vertragsbruch Ihrerseits. Nach geltendem Recht könnten wir die offene Forderung bereits jetzt bei Gericht anklagen. Wir schenken Ihnen jedoch noch eine letzte Chance, Ihre vertragliche Verpflichtung zu erfüllen, indem Sie unverzüglich die ausstehende Summe in Höhe von 397,00 Euro an uns überweisen.
Die Daten sowie die rechtlichen Hinweise sehen Sie in der Anlage.
Nach geltendem Recht sind wir in der Lage, die anfallenden Kosten geltend zu machen. Alle bereits angefallenen und noch entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, Mahnkosten) gehen zu Ihren Lasten.
Paketnummer: 11136125
Lieferdatum: 03.05.2013
27 Mai 2013 6,00 Euro Mahngebühren
Gesamtbetrag: 397,00 Euro

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mawe2 Peter205 „Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.“
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Habe bei dieser Firma nichts bestellt

Wenn Du Dir ganz sicher bist, kein Vertragsverhältnis mit dieser Firma zu haben, kannst Du das Schreiben ignorieren. Um das geforderte Geld zu bekommen, müsste die Firma Klage einreichen und dann vor Gericht beweisen, dass ein Vertragsverhältnis besteht. Da dies nicht der Fall ist, wäre die Klage sinnlos!

es befindet sich auch Software dieser Firma auf dem PC

Wie ist das gemeint?

Hast Du doch eine Software von denen bezogen (und diese noch nicht bezahlt)? Dann würde ja doch ein Vertragsverhältnis existieren!

Um welche Software handelt es sich denn?

Kam die Zahlungserinnerung an Deine Postanschrift oder per eMail?

Gruß, mawe2
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winnigorny1 mawe2 „Wenn Du Dir ganz sicher bist, kein Vertragsverhältnis mit ...“
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Kam die Zahlungserinnerung an Deine Postanschrift oder per eMail?

Das ist mittlerweile Jacke wie Hose. Die Abzocker schreiben auch gern Briefe. Meine Frau hat schon des öfteren Briefpost bekommen und immer gleich eine Mahnung und nie eine Rechnung.

Ab in den Papierkorb damit. Jede weitere Aktion ist Energieverschwendung. - Bis auf eines: Anzeige wegen gewerblichen Betruges erstatten. Das sollte man in jedem Fall. - Wir machen das auch.
Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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mawe2 winnigorny1 „Das ist mittlerweile Jacke wie Hose. Die Abzocker schreiben ...“
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Ab in den Papierkorb damit. Jede weitere Aktion ist Energieverschwendung.

Naja: Zumindest die Anmerkung, dass der Fragesteller eine Software der genannten Firma benutzt, lässt die Frage offen, ob die Forderung tatsächlich völlig unbegründet ist oder nicht.

Gruß, mawe2
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Peter205 mawe2 „Wenn Du Dir ganz sicher bist, kein Vertragsverhältnis mit ...“
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Sorry!!!

War auf 180
 
Tippfehler: Hilfe! Wer kann mir Helfen? Ich bekomme folgende Zahlungsaufforderung. Habe bei dieser Firma nichts bestellt, es befindet sich auch KEINE Software dieser Firma auf dem PC. Wie kann ich mich erfolgreich dagegen wehren?

Wenn sich Tippfehler einschleichen kann man auch keine anderen Antworten erwarten.
Ich entschuldige mich nochmals.

Gruß Peter205

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gelöscht_35042 Peter205 „Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.“
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So so, sie schenken dir also die letzte Chance.

Schmeiße das Ding in den Müll und warte was da kommt. Sollte ein Mahnbescheid kommen (eher unwarscheinlich) sofort Widerspruch einlegen..

Gruß

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winnigorny1 gelöscht_35042 „So so, sie schenken dir also die letzte Chance. Schmeiße ...“
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Sollte ein Mahnbescheid kommen (eher unwarscheinlich) sofort Widerspruch einlegen..

Korrekt! - Das vergaß ich leider zu erwähnen. Es gibt aber nicht viele Abzocker, die so weit gehen. Persönlich habe ich das bislang noch nicht erlebt.
Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Andreas42 Peter205 „Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.“
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Hi!

Vorab zur Info: das Contra Nepp Brett ist deaktiviert, da kann niemand auf deine Frage antworten (ich auch nicht). Ich habe es daher verschoben und zwar ins Brett wo es um Viren und anderes Ungeziefer geht...

Solche falschen Rechnungen landen seit mehreren Jahren in jedem Postfach - leider.

Sinn und Zweck dieser Mails ist es den erschrockenen Anwender dazu zu bringen, den Anhang zu öffnen und die dort enthaltene EXE-Datei unter Windows durch einen Doppelklick zu starten. Mit dem Starten des Programms wird der Rechner dann von einem Trojaner infiziert.

Eine schnelle Googlesuche nach dem ersten zitierten Satz bringt Fundstellen, die sich ebenfalls damit befassen, z.B. diese hier:
http://gmail-blog.de/neue-spamwelle-mit-falschen-rechnungen/

Die Beträge und Firmen die angeblich diese Rechnungen versendet variieren dann immer.

WICHTIG: den Anhang nicht öffnen oder gar das dort enthaltene Programm starten!!

Die Mail würde ich einfach komplett löschen.

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mawe2 Andreas42 „Hi Vorab zur Info: das Contra Nepp Brett ist deaktiviert, da ...“
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(Hatte mich schon gewundert, dass zunächst kein Antwort-Button da war.)

Vorab zur Info: das Contra Nepp Brett ist deaktiviert,
Warum eigentlich?

Und wie konnte der Fragesteller dann dort eine Frage stellen?

Gruß, mawe2

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winnigorny1 mawe2 „Hatte mich schon gewundert, dass zunächst kein ...“
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Warum eigentlich?

Ja, das würde mich jetzt auch interessieren. - Gibt es da rechtliche Probleme?
Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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groggyman winnigorny1 „Ja, das würde mich jetzt auch interessieren. - Gibt es da ...“
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Gibt es da rechtliche Probleme?
Ja!


-groggyman-
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winnigorny1 groggyman „Ja -groggyman-“
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.... Dachte ich mir schon....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Peter205 Andreas42 „Hi Vorab zur Info: das Contra Nepp Brett ist deaktiviert, da ...“
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Danke werte User für die Antworten.

War zwischenzeitlich, mit dem ausgedruckten Mail bei der Polizei. Die haben bei Anlagen folgendes gelesen: Abmahnung 27.05.2013 Kaspersky Shop Online .zip.

Der Polizeibeamte erklärte mir: Bei einer echten Abmahnung erhält man eine Abmahnung in Form einer .doc Datei. Ich soll auf keinen Fall die .zip Datei öffnen, da sich darin Schadsoftware verbergen kann.

Ps. Ich lade mir grundsätzlich keine weitere Software (Antivieren usw. oder Reg Cleaner) auf den PC wenn es das Betriebssystem schon hat.

Gruß an Alle

Peter205

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Alter68er Peter205 „Danke werte User für die Antworten. War zwischenzeitlich, ...“
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Hättest Du das

Abmahnung 27.05.2013 Kaspersky Shop Online .zip.
gleich hier reingeschrieben, wäre Dir der Gang zur Polizei wahrscheinlich erspart geblieben.

Der Polizeibeamte erklärte mir:
Da hast Du Glück gehabt einen Polizisten mit Computerwissen zu erwischen.
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Peter205 Alter68er „Hättest Du das gleich hier reingeschrieben, wäre Dir der ...“
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Der Brief war eh schon so lang und habe deshalb den Briefkopf gelöscht.

Das Mail selbst war ganz normal (kein .zip)

Im Briefkopf stand unter  Anlagen: Abmahnung 27.05.2013 Kaspersky Shop Online.zip

Ist mir nicht aufgefallen.  Gut so, sonst hätte ich die  .zip Datei womöglich noch geöffnet um festzustellen was ich da bestellt haben soll.

Gruß

Peter 205

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mawe2 Alter68er „Hättest Du das gleich hier reingeschrieben, wäre Dir der ...“
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Da hast Du Glück gehabt einen Polizisten mit Computerwissen zu erwischen.

Woraus schließt Du, dass der Polizist Computerwissen hat?

Die vielen hier wiedergegebenen Halbwahrheiten lassen eher das genaue Gegenteil vermuten!

Gruß, mawe2
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mawe2 Peter205 „Danke werte User für die Antworten. War zwischenzeitlich, ...“
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Der Polizeibeamte erklärte mir: Bei einer echten Abmahnung erhält man eine Abmahnung in Form einer .doc Datei.

Das halte ich für ein Gerücht!

1. Können Mahnungen mit einer normalen eMail gar nicht rechtssicher zugestellt werden - egal, welches Dateiformat der Anhang hat.

2. Wäre eine doc-Datei genau so geeignet, Malware zu verbreiten wie eine zip-Datei.

3. Würde der Absender einer doc-Datei voraussetzen, dass Du Word oder eine andere doc-kompatible Software besitzt, was natürlich nicht zwingend der Fall sein muss.

4. Ist eine Abmahnung etwas ganz anderes als eine Mahnung. Und hier geht es doch um eine Zahlungserinnerung, also eine Mahnung!

Man darf auch der Polizei nicht alles glauben...

Gruß, mawe2
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winnigorny1 mawe2 „Das halte ich für ein Gerücht 1. Können Mahnungen mit ...“
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1. Können Mahnungen mit einer normalen eMail gar nicht rechtssicher zugestellt werden - egal, welches Dateiformat der Anhang hat.

Das ist die alles entscheidende Aussage. Und deshalb reagiert der Kluge auf so einen Müll, der per E-Mail reinkommt ohnehin nur mit einer Löschung selbiger, ohne sich irgendwetwas Weiteres davon zu Gemüte zu führen!
Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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out-freyn mawe2 „Das halte ich für ein Gerücht 1. Können Mahnungen mit ...“
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Können Mahnungen mit einer normalen eMail gar nicht rechtssicher zugestellt werden

Was meinst Du mit "rechtssicher"?

Für das außergerichtliche Mahnverfahren gibt es keine Formvorschriften. Meistens wäre eine Mahnung gar nicht erforderlich, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Insofern wäre eine Mahnung per eMail durchaus möglich und gültig. Trotzdem wird in den allermeisten Fällen eine Mahnung per Briefpost kommen.
The conspiracy theory of society [...] comes from abandoning God and then asking: »Who is in his place?« (Sir Karl Popper, Conjectures and Refutations, 1963)
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mawe2 out-freyn „Was meinst Du mit rechtssicher Für das außergerichtliche ...“
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Meistens wäre eine Mahnung gar nicht erforderlich

Eben. Weder per eMail, noch per Post.

Sollte aber eine Mitteilung an den Empfänger zwingend notwendig sein, so kann sie nicht per gewöhnlicher eMail zugestellt werden, da es hier keinen zuverlässigen Empfangsnachweis gibt.

Per Post könnte man einen solchen Nachweis z.B. mit Rückschein oder Zustellungsurkunde erbringen. Sowas ist per eMail nur bei DE-Mail o.ä. Diensten möglich, nicht aber mit einer gewöhnlichen eMail.

Trotzdem wird in den allermeisten Fällen eine Mahnung per Briefpost kommen.

Eben.

Gruß, mawe2
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cycross2 Peter205 „Rechnung für ein nicht bestelltes und vorhandenes Programm.“
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Mir ist auch schon einmal so etwas ähnliches passiert. Wenn man sich 100% sicher ist, dass man nichts falsch gemacht hat, kann man so etwas einfach ignorieren. Solange nichts vom Gericht kommt, musst du keinen Finger rühren. Das Problem ist, dass sich viele Leute von solchen Forderungen einschüchtern lassen und dann schnell auf das "großzügige" Angebot eingehen das Geld jetzt doch schnell noch zu bezahlen.

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