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Gelten in der BRD die Menschenrechte?.

WVB-38 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Eigentlich, eine überflüssige Frage.  Natürlich.

Leider sind Gesetze, scheinbar sehr schmiegsam..
- Ich habe leider die Erfahrung machen müssen, dass das Grundgesetz in Deutschland "sehr Interpertierbar" ist.
- Ich mus also den Fall konkret schilldern...
- Als neuer Eigentümmer eines alten Häusles werden einem vom lokalen Amt verständlicherweise verschidene Auflagen mitgeteilt, die man erfüllen muss.. Verständlich und grundsätzlich akzeptabel..
-Nun kann es vorkommen, dass einem die -vieleicht zeitlich engen- Vorgaben, nicht genau in den Lebenszeitplan passen. Was kann man tun?, Der neue Häuslebesitzer (in diesem Falle ich) schreibt einen Brief als "Einspruch gegen den entsprechenden Behördenbescheid". Ich persönlich erwarte in diesem Fall, entweder einen neuen  (toleranteren) Bescheid, oder einfach, eine "Ablehnung meines Widerspruches", nach dem Motto, die Behörde weis es besser und ich muss mich fügen..
-Das könnte ich akzeptieren...
- So läuft das aber in Deutschland nicht.....

- Die Behörde teilt mir mit, dass Sie meinen Vorschlag "nicht akzeptieren kann" und fordert mich auf--
- Ich solle Meinen Widerspruch (Einspruch ) zurücknehmen, sonst werde Sie ihn kostenpflichtig zurück weisen und mir eine Gebühr auferlegen...Die höhe der Gebür legt  die Behörde nicht..offen..
-- Ich bin plötzlich der Meinung, ich lebe nicht im 21. Jahrhundert, sondern im Mittelanter.und die Behörde . nützt Methoden der
----Inqusition-----
- Das kann doch ncht wahr sein im 21. Jahrhudert----
-- Was habe ich da falsch verstanden????
-- Meine Meinung, " ein Widerspruch gegen den Bescheid einer Behörde" ,  --ist ein Ausdruck der  --freinen Meinungsäusserung--- also ein Menschenrecht...
-- Ist die BRD ein mittelalterlicher Unrechtsstaat????

Wolfgang


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cetdsl out-freyn „Das ist das gute Recht eines Verteidigers. Aber der ...“
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Das ist das gute Recht eines Verteidigers. Aber der Verteidiger spricht auch kein Urteil.
Bloss das das nicht die Meinung und Aussage des Verteidigers war, sondern der des Vorsitzenden Richterin.

Aufgrund der einspruches, des Verteidigers und der Umstand, das ich hier durch in keinster weise begünstigt bin, den Tathergang so beschrieben habe, wie ich es wahr genommen habe.

Wurde der Bekannte Freigesprochen!.

Wie ich es Einschätzte, wollte der Bank Angestelte, seine Verkratzten Außenspiegel so eneuern, den er sich in der Tiefgarage zugezogen hatte.

Wäre es nämlich dazu gekommen, hier ein Ortbesichtigung eingereumt worden.
Hätte mann die Schleifspuren nämlich an der Stütze bemerkt, den der Bank Angestelte dem angeblichen Unfall zuschrieb!.

Nun gut, was soll mann sagen, zum schluss muste das gericht doch die Wahrheit Anerkennen.

Na, haste Lust? Wie wäre es mit 'ner Gruppe auf Facebook?
Ich habe keinen Facebook!. Zunge raus
Alle Menschen mit Migrationshintergrund geben den deutschen Pass ab und wandern aus.
Einen solchen Ausweis, habe ich garnicht angenommen.  
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Der war gut. i.fass