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News: Neuer Sieg für Stasi 3.0

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde durchgewunken

Michael Nickles / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Zu hässlichen Stasi 3.0 Begriffen wie "Vorratsdaten" und "Bundestrojaner" hat sich ein neuer Begriff hinzugesellt: "Bestandsdatenauskunft". Dieses Gesetz ist sozusagen ein Paragraph des Telekommunikationsgesetzes, der aktuell wie folgt lautet:

§ 14 Bestandsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Allen Kritikern zum Trotz hat der Bundesrat am 3. Mai dieses Gesetz durchgewunken. Das passierte mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SDP. Die Grünen und Linke haben  dagegen gestimmt.

Simpel übersetzt bedeutet das juristische Geleier, dass Behörden "Kommunikationsanbieter" künftig problemlos dazu zwingen können, Daten herauszugeben, ohne dass es dafür einer speziellen richterlichen Prozedur oder eines besonders schwerwiegenden Vergehens bedarf. Zu diesen Daten zählen beispielsweise (wie unter anderem vom Spiegel zusammengefasst) diese:

- Ermitteln des Inhabers einer Telefonnummer.

- Passwörter für Smartphones, Email-Dienste etcetera

- Ermitteln, welche dynamische IP-Adresss einem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet

Eine gute Informationsbasis zur Bestandsdatenauskunft ist die gleichnamige Webpräsenz  bestandsdatenauskunft.de, auf der sich Gegner des Gesetzes versammelt haben und dagegen vorgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Natürlich müssen Behörden in schwerwiegenden Fällen ermitteln können: bei schweren Verbrechen, Terrorgefahr und dergleichen. Man kann das Internet nicht einfach knallhart zu einem rechtsfreien Raum machen. Aber es muss Grenzen geben.

Diese Grenzen existieren bei der aktuell durchgewunkenen Fassung des Paragraph 14 nicht. Jeder Furzgrund reicht aus, um Behörden zum Ermitteln persönlicher Daten zu ermächtigen.

Heikel (schwachsinnig) ist das durchgewunkene Gesetz wohl vor allem bezüglich der Zuordnung von IP-Adressen. Eine Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland gemäß der aktuellen Gesetzeslage nicht zulässig. Aber wie bitte sollen ohne diese IP-Adressen-Protokollierung verfolgt werden können?

Nochmals: auch die Gegner des Gesetzes fordern nicht totale Anonymität, sondern ein vernünftiges Maß. Beispielsweise, dass Dinge wie IP-Adressenzuordnung nur nach einer richterlichen Genehmigung ermittelt werden dürfen und nicht einfach quasi nach Lust und Laune.
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mawe2 jueki „Aller personengebundene Datenverkehr läuft letztlich über ...“
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Also liegt das Passwort - wenn auch verschlüsselt - vor.

Genau - verschlüsselt.

Da der Provider Software benutzt, die von ihm entwickelt oder gekauft ist, wird er auch die Verschlüsselungsalgorithmen kennen.

Das wird nur in Ausnahmefällen so sein, dass der Provider das selbst programmiert. Und auch dann würde er gegen das StGB verstoßen, wenn er sich mit solchen Mitteln Zugriff auf diese Daten verschaffen würde.

Und, wie ich auf meinem PC, alle Passworte in Klarschrift lesen können.

Du kannst auf Deinem PC keineswegs alle Passwörter in Klarschrift lesen. (OK. Wenn Du sie alle in ein Textdokument geschrieben hast, dann schon. Aber nicht, wenn sie in den jeweiligen Programmen gespeichert sind.)

Das wäre illegal sagst du?

Wenn Du fremde Daten ausspähst, die nicht für Dich gedacht oder bestimmt sind, verstößt Du gegen § 202a StGB. Dafür gibt's bis zu 3 Jahre Knast.

Du meinst doch nicht etwa, Du lebst in einem Rechtsstaat, in dem sich die Machthaber an Gesetze zu halten haben?

Doch, das denke ich.

Gruß, mawe2
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jueki, Du schreibst Unsinn mawe2