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News: Neuer Sieg für Stasi 3.0

Gesetz zur Bestandsdatenauskunft wurde durchgewunken

Michael Nickles / 50 Antworten / Flachansicht Nickles

Zu hässlichen Stasi 3.0 Begriffen wie "Vorratsdaten" und "Bundestrojaner" hat sich ein neuer Begriff hinzugesellt: "Bestandsdatenauskunft". Dieses Gesetz ist sozusagen ein Paragraph des Telekommunikationsgesetzes, der aktuell wie folgt lautet:

§ 14 Bestandsdaten

(1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).

(2) Auf Anordnung der zuständigen Stellen darf der Diensteanbieter im Einzelfall Auskunft über Bestandsdaten erteilen, soweit dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr durch die Polizeibehörden der Länder, zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes oder des Militärischen Abschirmdienstes oder des Bundeskriminalamtes im Rahmen seiner Aufgabe zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus oder zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.

Allen Kritikern zum Trotz hat der Bundesrat am 3. Mai dieses Gesetz durchgewunken. Das passierte mit Stimmen von CDU/CSU, FDP und der SDP. Die Grünen und Linke haben  dagegen gestimmt.

Simpel übersetzt bedeutet das juristische Geleier, dass Behörden "Kommunikationsanbieter" künftig problemlos dazu zwingen können, Daten herauszugeben, ohne dass es dafür einer speziellen richterlichen Prozedur oder eines besonders schwerwiegenden Vergehens bedarf. Zu diesen Daten zählen beispielsweise (wie unter anderem vom Spiegel zusammengefasst) diese:

- Ermitteln des Inhabers einer Telefonnummer.

- Passwörter für Smartphones, Email-Dienste etcetera

- Ermitteln, welche dynamische IP-Adresss einem Kunden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet

Eine gute Informationsbasis zur Bestandsdatenauskunft ist die gleichnamige Webpräsenz  bestandsdatenauskunft.de, auf der sich Gegner des Gesetzes versammelt haben und dagegen vorgehen wollen.

Michael Nickles meint:

Natürlich müssen Behörden in schwerwiegenden Fällen ermitteln können: bei schweren Verbrechen, Terrorgefahr und dergleichen. Man kann das Internet nicht einfach knallhart zu einem rechtsfreien Raum machen. Aber es muss Grenzen geben.

Diese Grenzen existieren bei der aktuell durchgewunkenen Fassung des Paragraph 14 nicht. Jeder Furzgrund reicht aus, um Behörden zum Ermitteln persönlicher Daten zu ermächtigen.

Heikel (schwachsinnig) ist das durchgewunkene Gesetz wohl vor allem bezüglich der Zuordnung von IP-Adressen. Eine Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland gemäß der aktuellen Gesetzeslage nicht zulässig. Aber wie bitte sollen ohne diese IP-Adressen-Protokollierung verfolgt werden können?

Nochmals: auch die Gegner des Gesetzes fordern nicht totale Anonymität, sondern ein vernünftiges Maß. Beispielsweise, dass Dinge wie IP-Adressenzuordnung nur nach einer richterlichen Genehmigung ermittelt werden dürfen und nicht einfach quasi nach Lust und Laune.
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mawe2 angelpage „Natürlich kennt der Anbieter die Passwörter: Das Passwort ...“
Optionen
Das Passwort zum Aktivieren der Mobilfunkverbindung erhälst du vom Anbieter

Das meinte ich auch nicht.

Aber das Passwort zum Smartphone? Da müsste der Provider schon einen Trojaner auf meinem Smartphone platziert haben, damit er das erfährt. Und das wäre strafbar.

Bei eMail ist es sogar erforderlich, dass der Mail- Server des Anbieters dein Passwort kennt.

Der Mail-Server kennt es, nicht der Provider! Das ist ein großer Unterschied. Das Passwort wird verschlüsselt auf dem eMail-Server hinterlegt und kann auch vom Provider nicht klarschriftlich ausgelesen werden. Jedenfalls nicht bei den gängigen Mailservern.

Klar könnte man spezielle Verfahren programmieren, so dass der Anbieter das Passwort in dem Moment erfährt, wo ich es festlege. Werden sie das wirklich tun?

Auch auf meinem eigenen Windows ist es m.W.n. nicht möglich, die gespeicherten Passwörter mit Bordmitteln oder anderen legalen Mitteln aus der Benutzerverwaltung auszulesen. Illegale Mittel (Brute Force etc.) schließe ich mal aus. Diese anzuwenden wäre eine Straftat, zu der auch der Staat keinen Provider anstiften darf.

Nutzer von NAS usw. werden also immer noch durch andere URLs/ Pfade eindeutig identifiziert.

Aber genau wie bei der IP-Adresse wäre die Speicherung anderer Adressen, die zur eindeutigen Identifizierbarkeit geeignet sind, gesetzeswidrig.

Gruß, mawe2

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jueki, Du schreibst Unsinn mawe2