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Abmahnkanzlei will nicht "Abmahnkanzlei" genannt werden

mi~we / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Wort "Abmahnkanzlei" sollte man in öffentlichen Foren zukünftig wohl nur noch mit äußerster Vorsicht verwenden:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/154058

"Es wäre dumm, sich über die Welt zu ärgern. Sie kümmert sich nicht darum." (Marc Aurel)
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mawe2 mi~we „Abmahnkanzlei will nicht "Abmahnkanzlei" genannt werden“
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Die Kanzlei weiß also selber ganz genau, dass sie eine minderwertige juristische Leistung erbringt, will aber mit solchen Leistungen nicht in Zusammenhang gebracht werden, weswegen sie genau diese minderwertige Leistung im eigenen Namen ebenfalls erbringt, um die Feststellung, dass sie diese minderwertigen Leistungen erbringt zu untersagen.

Geht's noch blöder???

Jeder halbwegs normale Richter müsste ein Verfahren einleiten, um solchen Anwälten die Zulassung zu entziehen - wegen Blödheit!

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