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Ebay: VK verseigert den (versicherten) Versand

i.fass / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich habe da mal was ganz Neues. Ich habe für gut 60 Euro ein Paar Ohrstecker ersteigert. Als Versandart war "Einschreiben" angegeben und 2,40 Euro als Betrag. Ich habe im letzten Moment geboten und daher erst nach der Aktion nach dem versicherten Versand auf meine Kosten gefragt.

Die Verkäuferin reagierte mit einem Einzeiler, der mir wohl sagen sollte, dass es als Päckchen ohne Mehrkosten verschickt wird.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich schon das Einschreiben schon deshalb nicht will, weil es nur bis 25 Euro versichert ist und das Päckchen doch gar nicht und nochmals betont, dass ich die Kosten selber tragen werde und sie auch alle gängigen Paketdienste nehmen kann, wobei sie im Umkreis von 600 Metern um die Ebay-Adresse Zwei Postshops und einen Hermesshop hat, was ich ihr auch geschrieben hatte.

Darauf kam eine patzige Mail, in der mir der Rücktritt nahegelegt wurde, vorsichtig mal ausgedrückt.Darauf habe ich ähnlich patzig geantwortet und einige Paragraphen des BGB erwähnt.

Als letztes kam eine etwas hysterische Mail, aus der hervorgeht, dass sie wohl nicht versenden will. Und nun ist Funkstille.

Wie sollte ich wohl am Besten vorgehen? Ich will auf jeden Fall meine Stecker haben und es darf der Verkäuferin gerne etwas weh tun im Portemonnaie.

Gibt es für sowas eine empfehlenswerte Anlaufstelle?

(P.S. Na prima, man kann die Typos im Betreff nicht heraus editieren.)

Olaf19 Loopi© „Bei mir kaufte ein Dödel 2 DVDs, er hat als ...“
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er hat als Höchstbietender 13,50€ bezahlt, Versand 5€ versichert, stand so da, er überwies Versand für eine Warensendung. Ihm reicht das meinte er

Das ist zugegeben schon eine miese Nummer. Wenigstens fragen hätte er ja können. Man kann aber nicht, wenn man einem Vertrag zugestimmt hat, einseitig die Bedingungen ändern und den anderen vor vollendete Tatsachen stellen.

Übrigens hättest du ihm das Ding als Warensendung schicken können, mit allen bekannten Nachteilen. Dann hättest du ihn nur noch darauf hinzuweisen brauchen, dass dies auf seine Gefahr geschieht. Bei einem nicht-gewerblichen Verkäufer liegt der Gefahrenübergang bei der Übergabe an die Post.

Die konsequenteste Lösung wäre gewesen, darauf zu bestehen, dass er den Differenzbetrag noch überweist und du dann versichert versendest. Andernfalls wäre es dein gutes Recht gewesen, bei ebay einen Fall zu eröffnen.

Mich hätte das auch wahnsinnig geärgert, aber mit Blick auf die vielen erfreulichen Transaktionen mit anderen, vernünftigen Käufern hätte mich das auch nicht allzu sehr gejuckt.

CU
Olaf