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Ebay: VK verseigert den (versicherten) Versand

i.fass / 37 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Ich habe da mal was ganz Neues. Ich habe für gut 60 Euro ein Paar Ohrstecker ersteigert. Als Versandart war "Einschreiben" angegeben und 2,40 Euro als Betrag. Ich habe im letzten Moment geboten und daher erst nach der Aktion nach dem versicherten Versand auf meine Kosten gefragt.

Die Verkäuferin reagierte mit einem Einzeiler, der mir wohl sagen sollte, dass es als Päckchen ohne Mehrkosten verschickt wird.

Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich schon das Einschreiben schon deshalb nicht will, weil es nur bis 25 Euro versichert ist und das Päckchen doch gar nicht und nochmals betont, dass ich die Kosten selber tragen werde und sie auch alle gängigen Paketdienste nehmen kann, wobei sie im Umkreis von 600 Metern um die Ebay-Adresse Zwei Postshops und einen Hermesshop hat, was ich ihr auch geschrieben hatte.

Darauf kam eine patzige Mail, in der mir der Rücktritt nahegelegt wurde, vorsichtig mal ausgedrückt.Darauf habe ich ähnlich patzig geantwortet und einige Paragraphen des BGB erwähnt.

Als letztes kam eine etwas hysterische Mail, aus der hervorgeht, dass sie wohl nicht versenden will. Und nun ist Funkstille.

Wie sollte ich wohl am Besten vorgehen? Ich will auf jeden Fall meine Stecker haben und es darf der Verkäuferin gerne etwas weh tun im Portemonnaie.

Gibt es für sowas eine empfehlenswerte Anlaufstelle?

(P.S. Na prima, man kann die Typos im Betreff nicht heraus editieren.)

Olaf19 Loopi© „Ich verkaufe absolut nichts mehr bei Ebay, da ich diese ...“
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Ich verkaufe absolut nichts mehr bei Ebay, da ich diese Käufer zum kotzen finde. 

Schade... ich habe mittlerweile weit über 350 Bewertungspunkte "erwirtschaftet", der weit überwiegende Teil davon rührt aus Verkäufen. Ich benutze ebay eben lieber zum Entrümpeln, statt mich weiter vollzumüllen ;-)

Meine Erfahrungen sind überaus positiv. Fast alle Käufer zahlen prompt, weil sie schnell beliefert werden wollen, reagieren freundlich und bewerten gut.

Als Warensendung zu verschicken, habe ich noch nie angeboten, weil dies a) sehr lange dauert, bis zu 2 Wochen! und b) die Sendung zu Kontrollzwecken immer offen verschickt werden muss, was die Unsicherheit dieser Versendungsform weiter erhöht.

Es kommt gelegentlich vor, dass mich ein Kaufinteressent - nicht Käufer! - fragt, ob ich nicht auch als Warensendung verschicken würde. Das habe ich aus den o.g. Gründen jedes Mal freundlich abgelehnt, und damit war das Thema dann auch immer erledigt.

Dass ein Käufer einen Rechtsanspruch laut BGB darauf hat, dass ich eine Versendungsform wähle, die ich ausdrücklich nie angeboten habe, kann ich mir kaum vorstellen... wenn er auf den Artikel bietet, erkärt er sich dadurch mit allen Bedingungen einverstanden. Fragen kostet ja nichts, aber verlangen kann er nicht, dass ich auf seine von meinem Angebot abweichenden Sonderwünsche eingehe.

CU
Olaf