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KFZ-Pflichtversicherung - Hab ich da irgendwas verpasst?

gelöscht_300542 / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

KFZ-Pflichtversicherung nicht für die Bundesrepublik, etc., notwendig? Wäre dankbar für die Auflösung! :)


Erster Abschnitt
Pflichtversicherung

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird.
(1) § 1 gilt nicht für
1.
die Bundesrepublik Deutschland,
2.
die Länder,
3.
die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
4.
die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
5.
juristische Personen, die von einem nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Versicherungsaufsicht freigestellten Haftpflichtschadenausgleich Deckung erhalten,
6.
Halter von, etc., etc.,....

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html

mfg :)
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Borlander gelöscht_300542 „KFZ-Pflichtversicherung - Hab ich da irgendwas verpasst?“
Optionen

Und?

Zusammenfassend sind jene ausgeschlossen die im Falle eines Schadenseintritts selbst in hinreichender Höhe dafür haften können, also keine Versicherung (und deren Kosten-Overhead) zur Schadensregulierung benötigen.

Von 1.-4. profitieren abgesehen von den Versicherungskonzernen eigentlich alle…

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