KFZ-Pflichtversicherung nicht für die Bundesrepublik, etc., notwendig? Wäre dankbar für die Auflösung! :)
- 1.
- die Bundesrepublik Deutschland,
- 2.
- die Länder,
- 3.
- die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
- 4.
- die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,
- 5.
- juristische Personen, die von einem nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes von der Versicherungsaufsicht freigestellten Haftpflichtschadenausgleich Deckung erhalten,
- 6.
-
Halter von, etc., etc.,....
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html
mfg :)