Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im letzen Jahr Valve/Steam wegen 2 Verhaltensweisen abgemahnt.
- wenn sich die AGBs ändern und der Nutzer sich nicht mit den neuen AGBs einverstanden erklärt hat er keinen Zugang mehr zu seinen gekauften Spielen
- Programme können nicht weiterverkauft werden
Hinsichtlich der AGBs konnte man sich mit Valve/Steam einigen, ab heute (31.01.13) soll auch bei Ablehnung einer AGB-Änderung der Zugang zu den Programmen erhalten bleiben.
Nicht einigen konnte man sich über die Möglichkeit des Weiterverkaufs der Programme. Da nach Auffassung der vzbz diese Blockade gegen geltendes EU-Recht verstösst hat man nun Klage gegen Valve/Steam eingereicht.
Das Ergebnis dürfte auch Relevanz für ähnliche Portale wie z.B. EAs Origin haben.
http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2546.htm
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Fett!
Endlich etwas bewegung in dem Bereich, bin gespannt wie es ausgeht