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vzbz verklagt Valve/Steam

ABatC / 1 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte bereits im letzen Jahr Valve/Steam wegen 2 Verhaltensweisen abgemahnt.

- wenn sich die AGBs ändern und der Nutzer sich nicht mit den neuen AGBs einverstanden erklärt hat er keinen Zugang mehr zu seinen gekauften Spielen

- Programme können nicht weiterverkauft werden

Hinsichtlich der AGBs konnte man sich mit Valve/Steam einigen, ab heute (31.01.13) soll auch bei Ablehnung einer AGB-Änderung der Zugang zu den Programmen erhalten bleiben.

Nicht einigen konnte man sich über die Möglichkeit des Weiterverkaufs der Programme. Da nach Auffassung der vzbz diese Blockade gegen geltendes EU-Recht verstösst hat man nun Klage gegen Valve/Steam eingereicht.

Das Ergebnis dürfte auch Relevanz für ähnliche Portale wie z.B. EAs Origin haben.

http://www.surfer-haben-rechte.de/cps/rde/xchg/digitalrechte/hs.xsl/75_2546.htm

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